fullscreen: Finanzwissenschaft

144 
3. Buch. Die Staatsausgaben. 
Die Eigentümlichkeit dieses wirtschaftlichen Vorganges bestand 
namentlich darin, daß die nachteiligen Folgen desselben für Frank 
reich zum Teil durch günstige Momente abgeschwächt wurden, da 
gegen die günstigen Folgen für Deutschland von ungünstigen be 
gleitet wurden. Die französische Kriegsentschädigung betrug rund 
den Betrag von 5 Milliarden Frank und sollte nicht bloß der 
Deckung der Kosten gelten, sondern geradezu eine Strafe bilden 1 ). 
Vielleicht spielte auch die Keminiszenz an die von Napoleon in 
Deutschland erpreßten Kontributionen mit, die sich angeblich auf 
mehr als 1700 Millionen Frank beliefen. Im Jahre 1866 zahlte 
Österreich an Preußen eine Kriegsentschädigung von 20 Millionen 
Talern, welche Summe ein Sechstel der Kriegskosten Preußens be 
tragen haben soll. 
XIV. Abschnitt. 
Die Deckung der Ausgaben, insbesondere der Kriegsausgaben. 
Die Finanzwissenschaft stellt in der Kegel die Behandlung der 
Ausgaben der Behandlung der Einnahmen schroff gegenüber, ohne 
jedes Bindeglied. Und doch unterliegt es keinem Zweifel, daß 
Ausgaben und Einnahmen miteinander in Verbindung gebracht 
werden müssen. Gewisse Ausgaben erfordern eine spezielle Art 
der Deckung, die eben nicht gleichgültig ist. 
Auf Grund historischer Daten laßt sich annehmen, daß ur 
sprünglich für die wichtigeren Ausgaben gewisse Einnahmequellen, 
gewisse Deckungsarten beliebt waren. In großem Stile hat sich 
dies bis auf die neueste Zeit in England erhalten, wo wir sahen, 
daß gewissen Ausgaben aus den consolitad fund gedeckt wurden. 
Dann begegnen wir der Institution der Spezial- oder Zwecksteuern, 
wo für gewisse Ausgaben gewisse Steuern auferlegt werden, Schul 
steuern, Kirchensteuern, Kriegssteuern usw. Desgleichen haben wir 
das Prinzip dargelegt, daß die ordentlichen Ausgaben nur aus den 
ordentlichen Einnahmen, ohne Inanspruchnahme außerordentlicher 
Hilfsquellen gedeckt werden dürfen. Wir sehen hieraus, daß 
] ) „Diesen Gesichtspunkt kann man aus anderen politischen Rücksichten 
vielleicht bemängeln, namentlich kann man bezweifeln, ob er gerade bei dem 
französischen 'Volkscharakter die gehoffte Wirkung bat und ob nicht vielleicht 
umgekehrt die Höhe der Kontribution die Revanchegelüste des französischen 
Volkes noch mehr erhöht“ (Wagner, Reichsfinanzwesen, Jahrbuch für Gesetz 
gebung, Verwaltung und Rechtspflege, III. Jahrg. 8. 91).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.