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3. Buch. Die Staatsausgaben.
Die Eigentümlichkeit dieses wirtschaftlichen Vorganges bestand
namentlich darin, daß die nachteiligen Folgen desselben für Frank
reich zum Teil durch günstige Momente abgeschwächt wurden, da
gegen die günstigen Folgen für Deutschland von ungünstigen be
gleitet wurden. Die französische Kriegsentschädigung betrug rund
den Betrag von 5 Milliarden Frank und sollte nicht bloß der
Deckung der Kosten gelten, sondern geradezu eine Strafe bilden 1 ).
Vielleicht spielte auch die Keminiszenz an die von Napoleon in
Deutschland erpreßten Kontributionen mit, die sich angeblich auf
mehr als 1700 Millionen Frank beliefen. Im Jahre 1866 zahlte
Österreich an Preußen eine Kriegsentschädigung von 20 Millionen
Talern, welche Summe ein Sechstel der Kriegskosten Preußens be
tragen haben soll.
XIV. Abschnitt.
Die Deckung der Ausgaben, insbesondere der Kriegsausgaben.
Die Finanzwissenschaft stellt in der Kegel die Behandlung der
Ausgaben der Behandlung der Einnahmen schroff gegenüber, ohne
jedes Bindeglied. Und doch unterliegt es keinem Zweifel, daß
Ausgaben und Einnahmen miteinander in Verbindung gebracht
werden müssen. Gewisse Ausgaben erfordern eine spezielle Art
der Deckung, die eben nicht gleichgültig ist.
Auf Grund historischer Daten laßt sich annehmen, daß ur
sprünglich für die wichtigeren Ausgaben gewisse Einnahmequellen,
gewisse Deckungsarten beliebt waren. In großem Stile hat sich
dies bis auf die neueste Zeit in England erhalten, wo wir sahen,
daß gewissen Ausgaben aus den consolitad fund gedeckt wurden.
Dann begegnen wir der Institution der Spezial- oder Zwecksteuern,
wo für gewisse Ausgaben gewisse Steuern auferlegt werden, Schul
steuern, Kirchensteuern, Kriegssteuern usw. Desgleichen haben wir
das Prinzip dargelegt, daß die ordentlichen Ausgaben nur aus den
ordentlichen Einnahmen, ohne Inanspruchnahme außerordentlicher
Hilfsquellen gedeckt werden dürfen. Wir sehen hieraus, daß
] ) „Diesen Gesichtspunkt kann man aus anderen politischen Rücksichten
vielleicht bemängeln, namentlich kann man bezweifeln, ob er gerade bei dem
französischen 'Volkscharakter die gehoffte Wirkung bat und ob nicht vielleicht
umgekehrt die Höhe der Kontribution die Revanchegelüste des französischen
Volkes noch mehr erhöht“ (Wagner, Reichsfinanzwesen, Jahrbuch für Gesetz
gebung, Verwaltung und Rechtspflege, III. Jahrg. 8. 91).