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Rubel ab. »Der Finanzminister hält es für seine Pflicht, zu betonen,«
— schrieb Bunge in seinem alleruntertänigsten Bericht —,
»daß die Regulierung der Verhältnisse zwischen den Einnahmen
und Ausgaben vermittels Erhöhung der früheren oder Einführung
von neuen Steuern momentan nicht zeitgemäß wäre.«
Am i. Januar 1887, sofort nach Veröffentlichung dieses Finanzanschlages,
wurde N. Ch. Bunge entlassen. An seine Stelle wurde
I. A. Wyschnegradsky berufen, der eine unermüdliche Energie in
bezug auf Einführung von neuen Steuern und Erhöhung der alten
an den Tag legte. Die Hungersnot von 1891 machte aber auch
ihn vernünftiger. Der Etatentwurf auf das Jahr 1892 schloß mit
einem Defizit von 25 Millionen Rubel. In seinem alleruntertänigsten
Begleitschreiben erlaubte sich Wyschnegradsky folgendes zu bemerken:
»Auf den ersten Blick könnte es als natürlich erscheinen,
neue Einnahmequellen zur Deckung des sich ergebenden Defizits
ausfindig zu machen; allein diese neuen Quellen, mögen sie nun
in beliebiger Form erscheinen, führen eigentlich am Schlüsse nur
zur Einführung von neuen und Erhöhung der alten Steuerabgaben.
Da die Mißernte nicht nur die Getreideproduzenten ruiniert habe,
sondern alle Seiten des ökonomischen Lebens arg ergriff, so wäre
es momentan äußerst gefährlich, zu diesen Mitteln zu greifen.« Im
gleichen Jahre wurde Wyschnegradsky entlassen und durch S. J. Witte
ersetzt.
Der neue Minister vergrößerte ohne Schwanken die Steuerlast.
Aber am Ende hat auch Witte nicht ausgehalten. In der
Sitzung der Generalversammlung des Reichsrates vom 30. Dezember
1902 erklärte er, daß die gegenwärtige direkte und indirekte
Besteuerung die Grenze ihrer Spannfähigkeit erreicht hat;
eine weitere Politik in diesem Sinne wäre unproduktiv, ja beim
gegebenen ökonomischen Zustand des Landes überhaupt unzulässig.
Die Aufgabe einer vernünftigen Finanzpolitik wäre die Ausfindigmachung
von Mitteln zur allmählichen Minderung der Steuerlast 1 ).
Der Reichsrat pflichtete dieser Meinung Wittes bei: »Die Zahlungsfähigkeit
der Bevölkerung hat,« meinte der Reichsrat, »auch seine
Grenzen, die man nicht überschreiten darf, wenn man den ökonomischen
Wohlstand des Landes nicht gefährden will. Dieser
Wohlstand ist die Grundlage des finanziellen Gleichgewichts des
Staates, seiner inneren Kraft und internationalen politischen Macht.
’) Witte und der Reichsrat über Rußlands finanzielle Lage. Stuttgart
1903, S. 6 (russisch; es existiert auch eine deutsche Ausgabe).