Object: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Bcrmögcnözuwachösteuergesetz 
Zu 3. Ob ein Kapital in 
ausländischen ober inlän 
dischen Werten angelegt ist, 
Ntacht feinen Unterschied; 
auch Aktien einer auslän 
dischen Aftiengesellschast ge 
hören zum steuerbaren Ver 
mögen, Ebenso ist es be 
langlos, ob das Kapitalver 
mögen selbst sich im Inland 
ober im Ausland befindet. 
Für Wertpapiere, Kuxe, 
Anteile an einer Bergwerks- 
gesellschast und Anteile einer 
Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung sind die auf den 
80. Juni 1919 festgesetzten 
Steuerkurse und Steuer 
werte maßgebend, im übri 
gen die Berkaufswerte, Au- 
dereKapitalforderungen sind 
mit ihrem Nennwert anzu 
setzen, sofern nicht besondere 
Umstände die Veranschla 
gung nach einem vom Nenn 
wert abweichenden höheren 
oder geringeren Werte be 
gründen. 
Will der Abgabepflichtige 
von dem Werte seiner mit 
Dividendenschein gehandel 
ten Wertpapiere einen Ge 
winnbetrag in Abzug brin 
gen (§ 34 Abs, 2 des Besitz 
steuergesetzes), so hat er die 
Wertpapiere, für welche der 
Abzug begehrt wird, nach 
Stückzahl oder Nennbetrag 
und Gattung besonders zu 
bezeichnen. 
Übertrag.,. 
3. Kapitalvermögen 
< gesamtes sonstiges Vermögen außer den 
unter in aufzuführenden Renten und an 
deren wiederkehrenden Nutzungen und 
Leistungen), nämlich: 
a) Selbständige Rechte und Gerechtig 
keiten, soweit sie nicht unter 1 B 
fallen oder als Zubehör eines 
Grundstücks oder Betriebskapitals 
unter 1 A, 2 schon berücksichtigt 
sind, z, B, Verlags- oder Patent 
rechte 
M, 
b) Kapitalforderungen aus Anleihen 
oder Schuldverschreibungen deut 
scher oder nichtdeutscher Staaten, 
Gemeinden, anderer üsfenüicher 
Verbände, Eisenbahn- und Jn- 
dustrieobligationen, Pfandbriefe, 
Hypotheken, Grundschuldforde 
rungen,sonstigeKapitalforderungeu 
jederArt.insbesondereForderungen 
aus Schuldverschreibungen, Wech 
seln, Darlehen, Kautionen, Hinter- 
legungsgelder, Einlagen bei Spar 
kassen und Banken, Abrechnungs 
und Kontokorrentguthaben, aus 
genommen Bank- und sonstige 
Guthaben, die zur Bestreiwng 
der lausenden Ausgaben für drei 
Monate dienest 
c) Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, 
Geschästsguthaben bei Genossen 
schaften, Geschäftsanteile und an 
dere Gesellschaftseinlagen 
d) Bares Geld, Banknoten und 
Kassenscheine 
Hiervon ab die aus den laufenden 
Jahreseinkünfien vorhandenen Be 
stände, soweit sie zur Bestreiwng 
der lausenden Ausgaben für drei 
Monate dienen 
e) Gold und Silber in Barren 
k> Noch nicht fällige Ansprüche aus 
Lebens-, Kapital- oder Renten 
versicherungen, zu berechnen mit 
V« der Summe der bisher gezahl 
ten Prämien oder Kapitalbeträge 
oder mit dem Rückkaufswerte') 
Seite 
Vermögens 
wert (siehe 
die Randbe- 
merfungtauf 
ibter 456)) 
M. 
*) Unter f nur dann anzuführen, soweit sie nicht unter g anzuführen sind.
	        
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