Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand.
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Gesetze von 1873 überall ausgeführt; es ist nur ein einziger
Streitfall, nämlich darüber vorgekommen, ob Jedermann ohne
Nachweis eines besonderen Interesses berechtigt ist, schrift-
liclie Auszüge aus dem Tarif buche zu machen. Die Eisen-
^’ahncommission hat diese Frage bejahet. — Seitens des Publi-
^^iiins wird vielfach Einsicht von den Tarifbüchern genommen,
^^^ch theilen die Eisenbahnen auf Verlangen den Versendern
bereitwilligst die gewünschten einzelnen Tarifsätze schriftlich
Sie haben für diesen Zweck gedruckte Formulare,
^velche handschriftlich ausgefüllt werden. Für den Kohlen-
^eikehr drucken die meisten Bahnen besondere vollständige
^^liftabellen in der in Deutschland üblichen Form und ver-
j-beilen sie unentgeltlich an die Interessenten, Das Publikum
iin Allgemeinen die Publikation durch Auslegung des
kitionstarifbuches für ausreichend, und auch bei der Enquête
1872 haben sich die Sachverständigen weit überwiegend
ausgesprochen. Da in England überall, wo Verkehr über-
juupt sich bewegt, directe Tarife bestehen, und also nicht
Gesammtfracht erst aus verschiedenen Umexpeditions-
herausgesucht werden muss, kann eben stets aus dem
uiifbuche der Versand- oder Empfangsstation alle noth-
®udige Information erlangt werden.
ad. Nr. 4 und 5. betreffend die Stationskosten, ter-
ist zu bemerken, dass Streitigkeiten in Bezug auf
g bauptsächlich in Verbindung mit der Frage der bahn-
und Abfuhr nämlich darüber vorgekommen sind,
bei eigener An- oder Abfuhr von den die Vergütung
^ ^iese Leistung einschliessenden Tarifen nachzulassen sei.
u eiwähnt, ist stets entschieden, dass der wirklich ein-
und falls dieser nicht nachzuweisen, ein den
u tnissen völlig entsprechender Betrag zu vergüten sei. —
de Rückblick zeigt, dass in England die Befugiiiss
l'a^ ^u die Tarif - und Verkehrspolitik der Eisen-
so'T^^^ ^iuzugreifen, an sich weit, in wichtigen Punkten
weiter als in Deutschland geht. Das Hauptgewicht
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Terminals.
Rückblick.