Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

Publication
der  Tarife.

zu  gering  und  unsicher  erscheinen.  Er  kann  auch  in  dert;
Regel  mit  seinen  Gütern  allein,  das  Fuhrwerk  gar  nicht  so.
vollständig  ausnutzen  wie  die  Eisenbahn,  so  dass  sich  ih]0|
die  Kosten  pro  Centner  höher  stellen  müssen.  t'!
Die  seit  dem  Gesetz  von  1873  gemachten  Erfahrungen^
stimmen  hiermit  überein.  Einige  Spediteure  haben  die  ge-J
währte  Erleichterung  für  Anbringung  von  Beschwerden,  benutzt,  m
und  die  Sache  hat  zum  Theil  den,  wohl  von  vornherein  "
ihrerseits  beabsichtigten,  Ausgang  genommen,  dass  sie,  nachdem ­
  die  Eisenbahncommission  zu  ihren  Gunsten  entschieden  ■
hatte,  von  der  verklagten  Eisenbahn  als  Fuhrleute  engagift  j
sind.  In  dem  Umfange  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr  ¡
ist  keine  Aenderung  eingetreten,  und  ebensowenig  haben
die  Bahnen  den  für  eigene  An-  und  Abfuhr  gewährten  Fracht-  ^
nachlass  erhöhet.
Sollte  übrigens  die  bahnseitige  An-  und  Abfuhr  sich
wirklich,  zum  Schaden  der  Pünktlichkeit  und  Schnelligkeit  der
Güterbeförderung,  vermindern,  so  würde  gewiss  die  Gesetzgebung ­
  kein  Bedenken  tragen,  sich  auf  ilme  Seite  zu  stellen:
denn  das  allgemeine  Verkehrsinteresse  wird  überall  als  this
in  erster  Linie  Massgebende  behandelt,  und  sogar  schon  hi
den  Gründen  früherer  gerichtlicher  Entscheidungen  ausgC'
sprechen,  dass,  wenn  die  Eisenbahnen  ein  solches  öffentliche^
Interesse  an  der  bahnseitigen  An-  und  Abfuhr  nachwieseHi
zur  Begünstigung  derselben  getroffene  Massnahmen  nicht  als
unerlaubt  anzusehen  sein  würden.
ad  3.  In  Bezug  auf  die  Publication  der  Tarife  ist  her
vorzuheben,  dass  ein  Verkauf  von  gedruckten  Tarifen  nicht
vorgeschrieben  und  für  den  Güterverkehr  auch  nicht  Sitte
ist.  Die  Personentarife  sowie  die  Tarife  für  die  mit  den
Personenzügen  beförderten  Gegenstände,  Gepäck,  parcels
Thiere  u.  s.  w.  sind  in  den  Fahrplanbüchern,  welche  die
Eisenbahnen  verkaufen,  mit  ahgedruckt
Die  vorgeschriebene  Publicirung  der  Gütertarife  durch
Auslegung  des  Tarifbuches  auf  der  Station  wird  seit  dein
            
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