Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

wird,  und  dies  gewiss  mit  lleclit,  auf  die  aus  dem  gegen-  |
seifigen  Verliältniss  der  verschiedenen  Tarife  etc.  Einer  Bahn  |
etwa  liervorgeliende  Schmälerung  der  Concurrenzfähigkeit  I
des  einen  Transportinteressenten  gegenüber  dem  andern,  also  |
auf  die  materielle  Wirkung  der  ersteren  gelegt,  während  :
man  ihrem  formellen  und  äusserlichen  Verliältniss  —  Frachtdisparitäten
  —  keine  Bedeutung  beimisst.  Für  die  directen
Tarife  kann  der  Staat,  auch  ohne  Ilücksicht  auf  einen  bestehenden ­
  andern  Tarif,  den  Gesammtsatz,  die  Boute  und
die  Vertheilung,  d.  h.  Alles  festsetzen,  allerdings  nur  auf  !;
Antrag  einer  betheiligten  Bahn  -  oder  Canalgesellschaft  :  ,
aber  weiter  gehen  und  etwa  auch  den  Versendern  die  v
Berechtigung  zu  solchen  Anträgen  geben,  hiesse  wohl  so  -
viel,  als  dem  Staat  in  Bezug  auf  die  directen  Tarife  geradezu  .
die  Verwaltung,  damit  aber  auch  die  ganze  Verantwortung  ^
für  die  Bentabilität  zu  übertragen.  Gemildert  wird  dasVei’'  :i
hältniss  für  die  Eisenbahnen  dadurch,  dass  ein  Einschreiten  •
nicht  von  Amts  wegen  sondern  nur  auf  Antrag  der  Betheiligten  ^
stattiindet,  und  dass  die  Entscheidung  nicht  von  Administrativ-  '
behörden  sondern  von  einem  richterlichen  Tribunale  nach
contradictorischer  öffentlicher  Verhandlung  und  unter  Publi'  ,
cation  ausführlicher  Gründe  getroffen  wird.  Die  Zahl  dei
vorgekommenen  Beschwerdefälle  ist  nicht  gross*),  und  di®  |
bisher  gefällten  Urtheile,  auch  die  der  neu  eingesetzten  J
Eisenbahncommission,  zeigen  eine  billige  Bücksichtnahnin  |
auf  die  richtig  verstandenen  Interessen  der  betheiligten  Eiseü'  j
bahnen.  Wenngleich  darin  noch  keineswegs  feste  Brincipiß^^  |
über  alle  streitigen  Punkte  aufgestellt  sind,  so  bieten  sD  j
doch  viele  interessante  und  für  jeden  Versuch  einer  detailk'  ;
renden  Gesetzgebung  schätzbare  Fingerzeige.  Zu  einer  solche)^
aber  dürfte  bei  der  hohen  Wichtigkeit  und  dem  grosse’^
Geldwerth  der  berührten  Interessen  im  Laufe  der  ^
*)  Je  weniger  Beschwerden  Vorkommen,  ein  desto  besseres  Zeichen'
für  die  Eisenbahn  Verwaltung.
            
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