Einleitung.
Unter den mannigfachen Organisationsformen, die das Wirtschafts
leben umspannen, nehmen die Kartelle und Trusts seit dem letzten Viertel
des vorigen Jahrhunderts einen immer breiteren Raum ein.
Eine gesicherte und ausgiebige Bedarfsbefriedigung, das Ziel aller
wirtschaftlichen Tätigkeit, ist in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft
ohne Organisation nicht denkbar. Teils loser, teils fester umschlingen
sie die Einzelwirtschaften und ihren mannigfachen Wirkungen ist es zu
verdanken, daß sich die Handlungen der einzelnen, mögen sie auch von
höchst egoistischen Motiven getrieben sein, doch so zusammenfügen, als
wenn sie planvoll von einem einheitlichen Willen geleitet würden. Dieser
einheitliche Wille, der in letzter Linie jene Organisationen baut, ist das
sogenannte Wirtschaftsprinzip, ist das Streben aller Menschen stets den
höchsten Erfolg mit dem geringsten Aufwand zu erreichen.
Sichtbarer als die meisten anderen Organisationen greifen die Kartelle
und Trusts in die Selbständigkeit der Einzelwirtschaften ein. Haben sie
sich auch auf allen Wirtschaftsgebieten betätigt, so hat doch vor allem
ihre Wirksamkeit im Gewerbe und hier wieder im Großgewerbe, in der
Industrie, die allgemeine Aufmerksamkeit auf diese neuen Organisations
formen gelenkt. So sollen denn auch die Kartelle und Trusts des Ge
werbes das Hauptmaterial der Untersuchung geben.
Wirtschaften heißt, die Bedürfnisse der Menschen befriedigen. Der
einzelne sucht sich durch seine wirtschaftliche Tätigkeit einen möglichst
großen Anteil an dem Gesamterfolge der Volkswirtschaft zu sichern.
Demnach sind nur zwei wirtschaftliche Motive denkbar, die uns erklären,
warum jemand seine wirtschaftliche Selbständigkeit teilweise oder voll
ständig preisgibt. Entweder er befindet sich in einer Notlage, es ent
spricht bei voller Selbständigkeit der Erfolg seiner wirtschaftlichen Tätig
keit nicht mehr seinen Bedürfnissen, seinen Erwartungen, oder er hofft
Mannstaedt, Zusammenschluß im Gewerbe.