Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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verletzende  Äußerungen  von  seiten  der  Organisierten  gefallen,  die
erklärten,  mit  jenen  nicht  zusammen  arbeiten  zu  wollen.
Da  der  Inhaber  betreffenden  Betriebes  dem  Arbeitgeberverbande  *)
angehörte,  nahm  dieser  sich  in  der  Folge  der  Sache  an  und  ließ
plötzlich  an  alle  bei  seinen  Mitgliedern  beschäftigte  Zigarettenarbeiter ­
  die  Aufforderung  ergehen,  bis  zu  einem  näher  bezeichneten
Termin  (27.  Mai)  aus  dem  Tabakarbeiter-Verband  auszutreten.  Falls
sie  dies  nicht  täten,  so  würden  sie  an  diesem  Tage  entlassen  bez.
würde  ihnen  gekündigt  werden.
Letzteres  geschah  dann  auch,  da  die  Arbeiter  nicht  gewillt
waren,  sich  ihr  Koalitionsrecht  beschneiden  zu  lassen.  Drei  Tage
nach  diesem  Ereignis  (am  30.  Mai)  fand  eine  Arbeiterversammlung
statt,  in  der  beschlossen  wurde,  die  Arbeit  am  folgenden  Tage
sofort  niederzulegen,  falls  die  Fabrikanten  nicht  „die  wegen  der
Verbandszugehörigkeit  erfolgte  Aufkündigung  und  Entlassung  rückgängig ­
  machten“.  Da  dies  nicht  geschah,  erfolgte  am  31.  Mai  die
allgemeine  Arbeitseinstellung.  Zusammen  mit  den  schon  früher
wegen  Lohndifferenzen  ausständig  gewordenen  Arbeitern  und  Arbeiterinnen ­
  feierten  jetzt  insgesamt  3294  Personen;  von  diesen
gehörten  2610  dem  Tabakarbeiter-Verband  an.  Mit  ihren  Dresdener
Kollegen  erklärte  sich  auch  die  Arbeiterschaft  der  Firma  Josetti  in
Berlin,  jener  Zweigfabrik  des  Trustes,  —  insgesamt  113  Personen  —
solidarisch  und  legte  gleichfalls  die  Arbeit  nieder.  Zudem  wurde
von  der  Berliner  Gewerkschaftskommission  an  die  deutsche  Arbeiterschaft ­
  die  Aufforderung  gerichtet,  die  Firmen,  „welche  das  Koalitionsrecht ­
  den  Arbeiterinnen  vernichten  wollten“  1  2 ),  zu  boykottieren.
Der  Ausstand  dauerte  den  ganzen  Juni  an.  Seinen  Abschluß
fand  er  schließlich  am  1.  Juli  mit  folgender  Vereinbarung:
1.  Die  dem  Tabakarbeiterverband  als  Mitglieder  angehörenden ­
  Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  bilden  zunächst  eine
besondere  Sektion  des  Tabakarbeiterverbandes  unter  eigener
Sektionsleitung,  die  aus  Zigarettenarbeitern  oder  -arbeiterinnen
der  beteiligten  Betriebe  bestehen  muß.  Diese  Sektion  hat  als
Organisation  der  Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  zu  gelten,
mit  der  es  gegebenenfalls  die  Arbeitgeber  zu  tun  haben.
1)  Der  Arbeitgeberverband  ist  im  Dezember  1904  von  Dresdener  Zigarettenfabrikanten ­
  begründet  worden  zum  Zwecke  der  „Herbeiführung  und  Pflege  dauernd
friedlicher  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  durch  Berücksichtigung ­
  berechtigter  und  Abwehr  unberechtigter  Forderungen  und  ungesetzlicher
Übergriffe“  (vergl.  §  1  der  Statuten  des  Arbeitgeberverbandes).
2)  Vergl.  Correspondenzblatt  der  Generalkommission  der  Gewerkschaften
Deutschlands.  15.  Jahrgang,  1905,  Seite  374.
            
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