Object: Die Entwicklung der Weißgerberei

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Und als sich 1863 in Burgbernheim ein Gerber niederlassen wollte, 
führte er in seinem Gesuche an, „da nach der neuen Gewerbeordnung 
die früher bestandenen Gewerbe der Lederer, Roth- und Weißgerber nun 
mehr zu einem Gewerbe vereinigt worden" st usw. So sehen wir also, es 
ist die Vereinigung dieser beiden Gewerbe, ökonomischbe- 
t r a ch t e t, die gesetzliche Eröffnung einer neuen Erwerbsmöglichkeit in einem 
Nebengewerbe, welches mit größerem Nutzen betrieben wird als die 
Weißgerberei, welches aber zu seinem Betriebe ein größeres Betriebs 
kapital verlangt. Auch hierfür läßt sich zum Belege aktenmäßiges 
Material gewinnen. Da nämlich die weniger gewerbefreiheitlichen Be 
wegungen, welche auf die Reformen von 1805 gefolgt waren, unter 
anderem auch den Nachweis des genügenden Nahrungsstandes ver 
langten, so enthalten die Konzessionsgesuche eine Zeitlang ziemlich ge 
naue Angaben über das Vermögen der Bewerber. Etwas erschwert 
wird diese Untersuchung nur dadurch, daß man beim Suchen nach 
solchen Konzessionen fast nur Rotgerberkonzessionen in die Hand be 
kommt, während Weißgerberkonzessionen äußerst selten sind. 
In Langenzenn verkaufte zwischen 1740 und 1749 ein Rotgerber 
seine Gerberei an feinen mittleren Sohn, und zwar das Haus samt 
Zubehör und Gerberei um 1000 fl.; der Wert der gegerbten und un- 
gegerbten Häute war außerdem noch auf 851 fl. veranschlagt. 1748 
erwarb sich dort ein Gerber ein Tagwerk Wiese um 325 fl. st. 
1822 wird in Würzburg ein Vermögen eines Rotgerbers von 
2000 fl. als zum Betrieb der Rotgerberprofession nicht ausreichend 
erachtet st, und ebenso wird in Uffenheim 1841 ein Rotgerber mit 
diesem Vermögen abgewiesen st. In Wassertrüdingen besitzt ein um 
die Konzession sich bewerbender Rotgerbergeselle 
Haus und Gerberei, Kaufpreis 2150 fl. 
Vermögen - 6000 fl. 
und ein anderer hat sich 1840 ebenfalls ein Haus gekauft, daneben er 
hält er als Heiratsgut von seiner Mutter 950 fl., er besitzt an er 
spartem Vermögen 250 fl., seine Braut erhält ein Heiratsgut von 
1000 fl. und eine Ausstattung um 1000 fl. st. 
Ein Dritter hat 1847 ein Wohnhaus samt Zugehörungen und 
Gerbereieinrichtung um 3700 fl. gekauft, er erhält von seinen Eltern 
2000 fl. bares Geld und die Mitgift seiner Braut beträgt ebenfalls 
2000 fl. st 
st Burgbernheim 1863. 2 ) Langenzenn 1740—1749. 
st Würzburg, Stadtarchiv, Sache Schellcher. 
st Uffenheim 1841. st Wassertrüdingen 1841. 
st Wassertrüdingen 1847; vgl. auch Uffenheim 1858; Langenzenn 1866 
Burgbernheim 1868.
	        
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