Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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höhung  der  Belastung  des  Rohtabaks  eine  besondere  Besteuerung
der  Zigaretten  erfolgen.  Sämtliches  im  Inlande  zur  Verarbeitung
und  zum  Verkauf  an  Selbstwickler  gelangende  inländische  wie  ausländische ­
  Zigarettenpapier  sollte  einer  Steuer  von  drei  Mark  für
die  zu  tausend  Zigaretten  erforderliche  Fläche  unterworfen  und
zum  Nachweise  der  erfolgten  Versteuerung  mit  einem  Stempelzeichen
versehen  werden;  ferner  war  eine  Erhöhung  des  Zolles  auf  eingeführte ­
  Zigaretten  von  270  auf  1200  Mark  pro  Doppelzentner  vorgeschlagen. ­
  Die  Sonderbesteuerung  der  Zigaretten  wurde  in  der
Regierungsvorlage  damit  motiviert,  „daß  die  Zigarette,  die  sich  noch
mehr  als  die  anderen  Tabakfabrikate  als  Luxusgenußmittel  darstelle
und  zum  Träger  einer  ausgiebigen  Besteuerung  eigne,  bisher  durch
die  allgemeine  Tabakbesteuerung  weniger  als  die  übrigen  Fabrikate
getroffen  worden  sei;  einerseits  weil  ihr  Deckblatt  unversteuert
geblieben  wäre,  anderseits  weil  durch  das  Rauchen  von  Zigaretten
verhältnismäßig  geringe  Tabakmengen  verbraucht  würden  1 )“.
Die  Regierungsvorlage  wurde  stark  bekämpft.  Die  Fabrikanten,
diesicheineranderweitigenBesteuerungderZigaretten
nicht  a  bgenei  gt  zeigten,  brachten  gegen  sie  vor,  daß  durch  ihre
Erhebung  zum  Gesetz  das  bisher  fast  als  wertlos  betrachtete  Zigaretten
papier  zu  einem  Wertgegenstände  gemacht  werde,  woraus  Schwierigkeiten ­
  mit  den  Arbeitern  entstehen  würden;  auch  sei  es  nicht
möglich,  die  Frage  der  Steuerrückvergütung  für  den  in  großem  Umfange ­
  entstehenden  Papierabfall  in  befriedigender  Weise  zu  lösen.
Die  Schwierigkeiten  schienen  der  Kommission,  der  der  Regierungsentwurf ­
  zur  Vorberatung  vom  Plenum  überwiesen  war,  zwar  nicht
unüberwindbar,  trotzdem  war  sie  aber  der  Vorlage  nicht  geneigt
und  zwar  aus  sozialpolitischen  Gründen,  da  das  vorgeschlagene
Systemgar  keine  Abstufung  der  Steuer  nach  demWerte
der  Steuerobjekte  zuließ.
Von  mehreren  Kommissionsmitgliedern  wurde  deshalb  ein  anderer ­
  Vorschlag  gemacht,  der  die  Einführung  einer  Fabrikatwertsteuer
  mittels  Banderole  für  alle  Produkte  der  Zigarettenindustrie
(Zigaretten,  Zigarettentabak  und  -hüllen)  zum  Ziele  hatte.  Dieser
Vorschlag  fand  die  Zustimmung  der  Majorität  der  Kommission,  wurde
mit  verschiedenen  Abänderungen  vom  Plenum  in  2.  und  3.  Lesung
angenommen 1  2 )  und  zum  Gesetz  erhoben.
1)  Reichstags-Aktenstücke,  2.  Session  1905/06,  Aktenstück  Nr.  10-2)
  Die  dritte  Lesung  fand  am  18.  Mai  1906  statt.  Bei  der  Schlußabstimmung
stimmten  157  Abgeordnete  für  und  96  (Antisemiten,  Freisinnige,  Sozialdemokraten,
Polen  und  2  Nationalliberale)  gegen  die  Annahme  des  Gesetzentwurfes.
            
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