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zu dem sie vom Hersteller versteuert worden sind. Ein kleiner Spielraum
bei der Preisfestsetzung ist ihm jedoch innerhalb der Grenzen
der Steuerklassen gelassen; so kann er z. B. eine ihm vom Fabrikanten
als 2 Pfg.-Qualität gelieferte und dementsprechend versteuerte
Marke mit 2 ’/2 Pfg. verkaufen, da letztere Preislage derselben Steuerklasse
wie die 2 Pfg.-Zigarette angehört.
Der Händler — und zwar nur dieser, nicht der Hersteller —
ist freilich befugt, den Zigarettenpackungen Zuschlagsbanderolen
umzulegen und dann den Kleinverkaufspreis zu erhöhen (A. B. § 13).
Solche mit Zuschlagsbanderolen versehene Zigarettenpackungen
läßt sich der Konsument aber gewöhnlich nur beim Kauf von
Zigaretten in Vergnügungsetablissements usw., nicht aber in Tabakläden
gefallen, denn er erkennt daran sofort, daß er die Fabrikate
über ihren Wert bezahlen muß.
Arbeiterentlassungen als Folge des Zigaretten-Steuergesetzes
kamen wohl in der allerersten Zeit nach Einführung desselben
vor; sie sind aber in der Hauptsache der vor Einführung
des Gesetzes erfolgten Überproduktion zuzuschreiben. Diese war
durch gewaltige Ankäufe der Händler veranlaßt worden, die sich
vor Inkrafttreten des Gesetzes (1. VII. 06) noch mit möglichst großen
Warenposten versehen wollten, da ihnen ein zweimonatlicher, steuerfreier
Verkauf ihrer Vorräte gestattet worden war.
Während in den letzten fünf Jahren vor Einführung der Banderolensteuer
nach den Berichten der Tabak-Berufsgenossenschaft
als Arbeiter in der Zigarettenindustrie beschäftigt waren:
1901: 5555 Pers., dav. 910 in
107 Bet. ohne
u. 4645 in
69 Bet.
m. Mot.
1902:6726
„ . 1089 „
179
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„ 5637 „
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1903:7812
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„ » 1519 „
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„ 8065 „
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fiel die Zahl der Arbeiter im Steuerjahre 1906
auf 9505 Personen, davon 1453 in 215 Betrieben ohne und
8052 in 131 *) Betr. mit Motoren, um im folgenden Jahre (1907)
auf 11830 Personen, davon 1808 in 213 Betrieben ohne und
10 022 in 150 Betrieben mit Motoren, anzuwachsen.
1) Die ziemlich bedeutende Zunahme in der Zahl der Betriebe im Jahre
1906 erklärt sich dadurch, „daß gerade die Einführung der Steuer den Anstoß dazu
gab, daß eine große Anzahl von Laien sich der (Zigaretten-)Industrie zuwandte
in dem Glauben, bei der allgemeinen Umwälzung leicht gute Geschäfte machen zu
können (Bericht der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin. 1907. Teil II, S. 122).
Zeitschrift für die ges. Staatswissensch. Ergänzungsheft 33. 2