Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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finden  sie  hierbei  auf  dem  „Begleit-Zettel“  5 )  angegeben,  der  dem
Ständer  angeheftet  ist.  Nachdem  sie  sich  auch  noch  die  zum  Verpacken ­
  nötigen  Schachteln  haben  ausliefern  lassen,  begeben  sie
sich  an  ihre  Plätze  und  verrichten  hier  ihre  Arbeit.
Bei  Gelegenheit  des  Verpackens  erfolgt  zugleich  nochmals  eine
Kontrolle  der  Zigarettenmacherinnen,  denn  die  Packerinnen  sind
streng  angewiesen,  nur  tadellose  Stücke  zu  verpacken,  fehlerhafte
Fabrikate  dagegen  auszusortieren  und  zurückzuliefem.  Ferner  stellt
sich  jetzt  genau  heraus,  ob  die  von  der  Zigarettenmacherin  beim
Abliefern  angegebene  und  auf  dem  Begleit-Zettel  vermerkte  Stückzahl ­
  mit  der  Wirklichkeit  übereinstimmt.  Ihre  diesbezüglichen  Beobachtungen ­
  hat  die  Packerin  auf  dem  Begleit-Zettel  in  die  Rubrik
„Fehlen  oder  schlechte  .  .  .  Stück“  einzutragen  ,  dazu  an  anderer
Stelle  des'Zettels  den  Tag,  an  dem  sie  die  Zigaretten  verpackt  hat,
und  ihre  Lohnbuchnummer.
Auch  in  die  Zigarettenschachteln  muß  die  Packerin,  falls  es
sich  um  bessere  Zigaretten  handelt,  sowohl  ihre  Nummer  als  auch
die  der  Zigarettenmacherin,  die  auf  dem  Begleit-Zettel  angegeben
ist,  eintragen.  Stellt  sich  nun  beim  Händler  heraus,  daß  ihm  gelieferte ­
  Ware  nicht  gut  gearbeitet  oder  nicht  richtig  gepackt  ist,
so  teilt  er  dem  Fabrikanten  bei  seiner  Reklamation  nur  die  in  dem
Kästchen  gefundenen  Nummern  mit.  Letzterer  kann  dann  sofort
aus  seinen  Büchern  ersehen,  wen  die  Schuld  an  dem  Vorfall  trifft.
Hat  eine  Arbeiterin  das  ihr  übergebene  Quantum  Zigaretten
verpackt,  so  liefert  sie  die  vollgepackten  Schachteln  und  den  Ständer, ­
  in  dem  sich  die  Zigaretten  befanden,  wieder  an  den  Werkmeister ­
  ab,  ebenso  auch  etwaige  schlechte  Stücke.  Hierbei  wird
ihr  der  verdiente  Lohn  vom  Lohnbuchführer  im  Lohnbuch  und  auf
der  Lohnliste  gutgeschrieben.
Falls  von  der  Packerin  gemeldet  ist,  daß  Stücke  fehlten  oder
zum  Verpacken  untauglich  waren,  so  wird  der  Ständer  nebst  etwa
aussortierten  Stücken  nochmals  in  die  Zigarettenanfertigungs-Abteilung ­
  zurückgeschickt,  damit  die  in  Frage  kommende  Zigarettenmacherin ­
  das  Fehlende  ergänze.  Die  erfolgte  Nachlieferung  der
Stücke  wird  wiederum  vom  Werkmeister  der  Zigarettenanfertigungs-Abteilung
  auf  dem  Begleit-Zettel  vermerkt;  hierauf  wird  der  Ständer
wieder  in  die  Packabteilung  zurückgeschickt,  wo  die  nachgelieferten
Stücke  noch  nachträglich  verpackt  werden.
Die  gepackten  Schachteln  gelangen  in  die  Hände  besonderer
Arbeiterinnen,  sogenannter  Banderoliererinnen,  die  sie  mit  den  vor1) ­

  Vergl.  das  Muster  auf  Seite  49.
            
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