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schriftsmäßigen Steuerzeichen versehen. Da letztere von der Steuerbehörde
in Bogen zu je zwanzig Stück und in ungummiertem Zustande
geliefert werden, so haben die Zigarettenfabrikanten besondere
Papierschneidemaschinen zum Zerschneiden und auch besondere
Anleimapparate zum Gummieren dieser Bogen aufstellen müssen.
In letzter Zeit hat man in einigen Betrieben auch Maschinen aufgestellt,
die automatisch die zugeschnittenen Banderolenstreifen mit
Klebstoff versehen und den Packungen umlegen. Die Leistung
einer solchen Maschine beläuft sich auf vierzig bis fünfzig Banderolierungen
in der Minute, was gegenüber der immerhin mühseligen
Handarbeit eine bedeutende Zeit- und Kostenersparnis bedeutet.
Die banderolierten Packungen der einzelnen Sorten werden
endlich noch aus Zweckmäßigkeitsgründen zu größeren Posten ('/2
bis 1 Mille Zigaretten) vereint. In dieser Gestalt verläßt dann die
Ware den Packsaal, um dem unter steueramtlicher Kontrolle stehenden
„Lager für fertige Fabrikate“ zugeführt zu werden 1 ).
In diesem „Lager für fertige Fabrikate“ sind in jeder größeren
Zigarettenfabrik außer einem Lager Verwalter noch eine Anzahl
von Unterbeamten und Mädchen damit beschäftigt, die aus der Packerei
gekommenen Waren einzuordnen und die Kommissionen zusammenzustellen.
Dem Lagerverwalter fällt dabei noch die Aufgabe zu,
den Meistern der verschiedenen Betriebsabteilungen allabendlich
für den nächsten Tag Arbeitsanweisungen zu geben. Zu dieser
Funktion befähigt ihn seine genaue Kenntnis der Lagervorräte und
der täglichen Ausgänge.
Den Schluß dieses Abschnittes mögen einige Angaben über
die Organisation des Versandes, wie ich sie in einer großen
Zigarettenfabrik kennen gelernt habe, bilden.
Laufen die Bestellungen mit der Post ein, so werden sie zunächst
von der Korrespondenz-Abteilung in Empfang genommen,
mit dem Datumstempel des Empfangstages versehen und dabei zugleich
gesichtet. Sodann werden die Aufträge der einzelnen Reisenden
bez. Platzvertreter in besondere Kontrollmappen unter deren
Namen eingetragen, damit der Fabrikant jederzeit feststellen kann,
wieviel ihm jeder dieser Leute wert ist. Hierauf gehen die Bestellzettel
in die Buchhalterei zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers. Ergibt die Prüfung in den Büchern, daß das Konto
desselben schon zu stark belastet ist, so wird der Auftrag in an1)
Vergl. hierzu auch die Vorschriften in § 34 der Ausführungsbestimmungen
zum Zigarettensteuer-Gesetz.