Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Bedarfes  gleichfalls  von  der  Fabrik  besondere  Rabatte  zugestanden
erhalten.  Überhaupt  gewähren  die  meisten  Zigarettenfabriken  allen
Detailgeschäften,  die  jährlich  für  über  fünfhundert  Mark  Waren  beziehen, ­
  fünf  und  solchen,  die  für  mehr  als  tausend  Mark  Waren  beziehen, ­
  zehn  Prozent  Rabatt  auf  die  Fakturapreise.
Die  Zigaretten  treffen  beim  Kleinhändler  in  völlig  verkaufsreifem ­
  Zustand  ein;  eine  längere  Lagerung  ist  ihnen  eher  schädlich
als  nützlich,  da  sie  dann  zu  sehr  austrocknen.  Hieraus  entspringen
zwei  Handelsgebräuche:
1.  die  Zigaretten  werden  vom  Kleinhändler  immer  nur  in  geringen ­
  Mengen  bezogen,  da  dieser  stets  frische  Ware  am  Lager
haben  muß.
2)  die  Zahlungsfristen  sind  bedeutend  kürzer,  als  sie  die  Detaillisten ­
  vom  Zigarrenhandel  her  gewöhnt  sind.
Betrachten  wir  die  einzelnen  Punkte  genauer.  Da  die  Zigaretten
nur  in  kleinen  Posten  vom  Händler  bezogen  werden  und  ihr  Gewicht ­
  und  Umfang,  auch  bei  Versand  vieler  tausend  Stück,  äußerst
gering  sind,  eignet  sich  zu  ihrer  Verschickung  am  besten  das  Postpaket. ­
  Es  entfällt  denn  auch  der  Versand  von  Zigaretten  zum
größten  Teil  auf  Postsendungen,  von  denen  viele  den  Wert  von
zehn  Mark  nicht  übersteigen,  so  daß  in  letzteren  Fällen  die  Porti
etwa  zehn  Prozent  vom  Werte  der  Sendungen  ausmachen.  Die
Versandspesen  werden  bei  größeren  Sendungen  meistens  vom
Fabrikanten,  bei  kleineren  (bis  zehn  Mark)  vom  Tabakhändler,  getragen; ­
  mitunter  kommt  es  auch  vor,  daß  sich  beide  Parteien  darin
teilen.  Für  die  Bezahlung  der  Ware  wird,  wie  schon  weiter  oben
erwähnt,  den  Händlern  drei  Monate  Ziel  gewährt;  bei  Zahlung  innerhalb ­
  vier  Wochen  werden  gewöhnlich  drei  Prozent  Skonto  von  den
Fakturabeträgen  abgerechnet.
Der  Gewinn  des  Detaillisten  an  den  Zigaretten  beläuft  sich
jetzt  gewöhnlich  auf  25-—30  Prozent.  Von  dem  außerordentlichen
Verbandstage  der  deutschen  Zigaretten-Industrie,  der  am  14.  August
1909  in  Dresden  abgehalten  wurde,  wurden  folgende  „Normalpreise“ ­
  für  die  einzelnen  Preislagen  aufgestellt  und  den  Fabrikanten
anempfohlen:
Fabrikpreis  für  eine  1  Pfg.-Zigarette:  7,50  Mark  pro  Mille

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1)  Vergl.  Vereinigte  Tabakzeitungen  1909,  Nr.  35.
            
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