Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II,  Adam  Smith.

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Liste  aller  Umstände  aufstellen,  unter  denen  Smith  die  Intervention
der  öffentlichen  Gewalt  für  gerechtfertigt  erklärt:  die  gesetzliche  Festlegung ­
  des  Zinsfußes 1 ),  die  Verwaltung  der  Post  durch  den  Staat,  der
obligatorische  Volksschulunterricht,  die  für  die  Zulassung  zu  jedem
freiem  Berufe  oder  jedem  Vertrauensposten  notwendigen  Staatsprüfungen,
die  Festsetzung  des  Minimalnennbetrages  der  Banknoten  auf  fünf  Pfund 2 )
usw.,  usw.  In  einem  charakteristischen  Satze  hat  er  ganz  allgemein  seine
Meinung  mit  Hinsicht  gerade  auf  diese  Beschränkung  der  Freiheit  der
Banken  ausgedrückt:  „Allerdings  können  solche  Maßregeln  einigermaßen
für  eine  Verletzung  der  natürlichen  Freiheit  gelten;  allein  Ausübungen
der  natürlichen  Freiheit  weniger  Individuen,  die  die  Sicherheit  der  ganzen
Gesellschaft  gefährden,  werden  durch  die  Gesetze  aller  Staaten  eingeschränkt, ­
  und  müssen  eingeschränkt  werden;  das  gilt  ebensosehr  von  den
freiesten  wie  von  den  despotischsten  Staaten“ 3 ).
Bei  all  diesen  Einschränkungen  bleibt  doch  die  Tatsache  nicht  weniger
klar  bestehen,  daß  das  ganze  Werk  Smith’s  eine  Verteidigungsrede  zugunsten ­
  der  wirtschaftlichen  Entfesselung  des  Individuums  ist.  Es  stellt
eine  Anklageschrift  gegen  die  merkantilistische  Politik  und  gegen  jedes
darauf  beruhende  wirtschaftliche  System  dar.
In  dieser  Hinsicht  besteht  eine  völlige  Übereinstimmung  zwischen
der  Rolle,  die  Smith  in  England  spielt,  und  der,  die  zur  gleichen  Zeit
die  Physiokraten  in  Frankreich  spielten.  Innen  wie  außen  war  damals
die  Freiheit  der  Produzenten,  der  Kaufleute  und  der  Arbeiter  durch
ein  Netz  von  Vorschriften  eingeschränkt,  von  denen  die  einen  in  den
Überlieferungen  des  Mittelalters,  die  anderen  in  mächtigen,  von  falschen
wirtschaftlichen  Theorien  getragenen  Privatinteressen  wurzelten.  In
den  Städten  bestand  noch  die  Zunftordnung,  obgleich  sie  nicht  mehr
auf  diejenigen  Industrien  anwendbar  war,  die  nach  dem  Erlaß  des  berühmten ­
  Lehrlingsgesetzes  der  Königin  Elisabeth  entstanden  waren.
Las  Reglementierungssystem  mit  seiner  Schar  von  Beamten,  die  die
LabrikationsVorgänge,  das  Gewicht,  die  Länge,  die  Beschaffenheit  der
l )  Völkerreichtum  I,  S.  211,  B.  II,  Kap.  IV,  am  Ende.  Wahrscheinlich  wurde
® r  später  durch  Bentham’s  Buch:  Defense  of  usury,  das  1787  zugunsten  der  Darlehnsfreiheit ­
  veröffentlicht  wurde,  zum  Gedanken  der  vollständigen  Freiheit  bekehrt,
wenn  man  einem  Gespräch,  das  1789  ein  Freund  Bentham’s  mit  Smith  hatte,  Glauben
schenken  will,  und  das  in  einem  Briefe  an  Bentham  von  einem  anderen  seiner  Freunde,
George  Wilson,  wiedergegeben  ist.  Vgl.  J.  Rae,  Life  of  Adam  Smith,  S.  423.
! )  Völkerreichtum  I,  S.  190,  B.  II,  Kap.  II.
3 )  Völkerreichtum  I,  S.  190,  B.  II,  Kap.  III.  Er  fährt  wie  folgt  fort:  „Brandmauern, ­
  die  dem  Weitergreifen  des  Feuers  Vorbeugen,  sind  eine  ganz  ähnliche  Verätzung ­
  der  natürlichen  Freiheit,  wie  die  hier  angeführten  Bankmaßregeln  “  Diese
Stelle  beweist,  daß  Smith  öffentliche  Verordnungen  zugunsten  der  materiellen  Sicherheit ­
  der  Bürger  zugibt.  An  einer  anderen  Stelle  zeigt  er  sich  als  Anhänger  hygienischer
Maßnahmen  zum  Schutz  gegen  ansteckende  Krankheiten  (II,  S.  218,  B.  V,  Kap.I,
Teil  3,  §  2).
            
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