Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Bach.  Die  Begründer.

erscheinen  ließ.  Gerade  aus  diesem  Grunde  wurde  sie  von  den  konservativen ­
  Nationalökonomen  so  lebhaft  angegriffen.  Es  ist  aber  zu  bemerken,
daß  Ricardo  sich  offenbar  durchaus  nicht  bewußt  gewesen  ist,  welchen
Schlag  er  gegen  die  Einrichtung  des  Eigentums  führte.  Dieser  Gleichmut,
der  uns  heute  überrascht,  läßt  sich  durch  die  Tatsache  erklären,  daß  seine
'Theorie  die  Grundbesitzer  jeder  Verantwortlichkeit  enthob.  Da  die  Rente
nämlich  im  Gegensatz  zu  Profit  und  Lohn  in  den  Produktionskostenpreis
nicht  eingeht;  da  sie  in  nichts  auf  die  Höhe  des  Getreidepreises  einwirkt,
sondern  im  Gegenteil  von  ihm  bestimmt  wird 1 ),  so  erscheint  der  Großgrundbesitzer ­
  als  der  Unschuldigste  der  drei  Beteiligten:  er  spielt  eine
rein  passive  Rolle;  er  erzeugt  nicht  seine  Rente,  er  erleidet  sie,  wenn  man
so  sagen  darf.
Sehr  schön!  Nun  mag  die  Tatsache,  daß  der  Eigentümer  an  der
Bildung  der  Bodenrente  unschuldig  ist,  wohl  genügen,  um  ihn  persönlich
von  der  Verantwortung  für  die  bedauerlichen  Folgen  der  Rente  zu  entbinden, ­
  aber  augenscheinlich  genügt  sie  auch,  um  dem  Rechtstitel  des
Eigentümers  jeden  Rechtsgrund  zu  entziehen,  wenigstens  wenn  man  daran
festhält,  daß  es  nur  einen  Rechtsgrund  für  alles  Eigentum  geben  kann:
die  Arbeit.  Gerade  diese  Seite  der  Frage  war  dem  Nationalökonomen
James  Mill,  einem  Zeitgenossen  Ricardo’s,  aufgefallen:  er  schlug  vor,
die  Rente  zu  konfiszieren  (oder  wie  man  heute  sagen  würde,  sie  durch
Steuern  zu  sozialisieren) 2 ).  Dadurch  war  er  der  Vorläufer  der  Lehren  von
der  Nationalisierung  des  Bodens,  der  Vorläufer  eines  Colins,  Gossen,
Henry  George  und  Walras.
3.  Weiterhin  hat  die  Rententheorie  lebhafte  Kritiken  hervorgerufen,
weil  sie  die  Zukunft  des  Menschengeschlechts  in  recht  trüben  Farben
erscheinen  ließ  und  eine  traurige  Bestätigung  der  Gesetze  Malthus’  zu

*)  „Die  Bodenrente  bildet  keinen  Bestandteil  und  kann  keinen  Bestandteil  des
Getreidepreises  bilden“  (S.  51).  Und  er  fügt  an:  „Das  vollkommene  Verständnis  dieses
Grundsatzes  scheint  mir  in  der  Nationalökonomie  von  der  größten  Wichtigkeit.“
Adam  Smith  hatte  schon  gesagt:  „Die  hohe  Bodenrente  wird  vom  Preis  verursacht“,
nur  scheint  er  diesem  Satz  keine  besondere  Bedeutung  beigemessen  zu  haben.
2 )  Ricardo  ist  sehr  damit  einverstanden,  daß  die  Bodenrente  von  einer  Steuer
getroffen  werde;  der  Grund,  weshalb  er  es  zugibt,  —  daß  nämlich  eine  solche  Steuer
ganz  vom  Grundbesitz  getragen  werden  müsse,  der  sie  auf  keine  Verbraucherklasse
abwälzen  kann,  —  scheint  darauf  hinzudeuten,  daß  nach  seinem  Dafürhalten  das  Einkommen ­
  des  Großgrundbesitzers  weniger  unverletzlich  als  das  der  anderen  Gesellschaftsklassen ­
  ist.  Jedoch  läßt  er  diese  Steuer  nur  in  einem  beschränkten  Maße  zu:  „denn“,  sagt
er,  „es  würde  ungerecht  sein,  nur  das  Einkommen  einer  besonderen  Gesellschaftsklasse
zu  besteuern.  Oft  gehört  die  Bodenrente  Leuten,  die  nach  Jahren  harter  Arbeit  ihren
angesammelten  Profit  zum  Ankauf  eines  Landgutes  verwendet  haben“  (S.  174).  Die
ursprüngliche  Ungerechtigkeit,  wenn  sie  wirklich  besteht,  wäre  also  durch  den  Verkauf ­
  gegen  bar  aus  der  Welt  geschafft.  Dieser  Grund  mag  eine  dem  Besitzer  zufallende
Entschädigung  für  die  Enteignung  rechtfertigen,  kann  aber  nie  de  plano  hinreichen,
um  das  Recht  der  Gesellschaft,  zur  Expropriation  zu  schreiten,  aufzuheben.
            
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