168
Erstes Bach. Die Begründer.
erscheinen ließ. Gerade aus diesem Grunde wurde sie von den konser
vativen Nationalökonomen so lebhaft angegriffen. Es ist aber zu bemerken,
daß Ricardo sich offenbar durchaus nicht bewußt gewesen ist, welchen
Schlag er gegen die Einrichtung des Eigentums führte. Dieser Gleichmut,
der uns heute überrascht, läßt sich durch die Tatsache erklären, daß seine
'Theorie die Grundbesitzer jeder Verantwortlichkeit enthob. Da die Rente
nämlich im Gegensatz zu Profit und Lohn in den Produktionskostenpreis
nicht eingeht; da sie in nichts auf die Höhe des Getreidepreises einwirkt,
sondern im Gegenteil von ihm bestimmt wird 1 ), so erscheint der Groß
grundbesitzer als der Unschuldigste der drei Beteiligten: er spielt eine
rein passive Rolle; er erzeugt nicht seine Rente, er erleidet sie, wenn man
so sagen darf.
Sehr schön! Nun mag die Tatsache, daß der Eigentümer an der
Bildung der Bodenrente unschuldig ist, wohl genügen, um ihn persönlich
von der Verantwortung für die bedauerlichen Folgen der Rente zu ent
binden, aber augenscheinlich genügt sie auch, um dem Rechtstitel des
Eigentümers jeden Rechtsgrund zu entziehen, wenigstens wenn man daran
festhält, daß es nur einen Rechtsgrund für alles Eigentum geben kann:
die Arbeit. Gerade diese Seite der Frage war dem Nationalökonomen
James Mill, einem Zeitgenossen Ricardo’s, aufgefallen: er schlug vor,
die Rente zu konfiszieren (oder wie man heute sagen würde, sie durch
Steuern zu sozialisieren) 2 ). Dadurch war er der Vorläufer der Lehren von
der Nationalisierung des Bodens, der Vorläufer eines Colins, Gossen,
Henry George und Walras.
3. Weiterhin hat die Rententheorie lebhafte Kritiken hervorgerufen,
weil sie die Zukunft des Menschengeschlechts in recht trüben Farben
erscheinen ließ und eine traurige Bestätigung der Gesetze Malthus’ zu
*) „Die Bodenrente bildet keinen Bestandteil und kann keinen Bestandteil des
Getreidepreises bilden“ (S. 51). Und er fügt an: „Das vollkommene Verständnis dieses
Grundsatzes scheint mir in der Nationalökonomie von der größten Wichtigkeit.“
Adam Smith hatte schon gesagt: „Die hohe Bodenrente wird vom Preis verursacht“,
nur scheint er diesem Satz keine besondere Bedeutung beigemessen zu haben.
2 ) Ricardo ist sehr damit einverstanden, daß die Bodenrente von einer Steuer
getroffen werde; der Grund, weshalb er es zugibt, — daß nämlich eine solche Steuer
ganz vom Grundbesitz getragen werden müsse, der sie auf keine Verbraucherklasse
abwälzen kann, — scheint darauf hinzudeuten, daß nach seinem Dafürhalten das Ein
kommen des Großgrundbesitzers weniger unverletzlich als das der anderen Gesellschafts
klassen ist. Jedoch läßt er diese Steuer nur in einem beschränkten Maße zu: „denn“, sagt
er, „es würde ungerecht sein, nur das Einkommen einer besonderen Gesellschaftsklasse
zu besteuern. Oft gehört die Bodenrente Leuten, die nach Jahren harter Arbeit ihren
angesammelten Profit zum Ankauf eines Landgutes verwendet haben“ (S. 174). Die
ursprüngliche Ungerechtigkeit, wenn sie wirklich besteht, wäre also durch den Ver
kauf gegen bar aus der Welt geschafft. Dieser Grund mag eine dem Besitzer zufallende
Entschädigung für die Enteignung rechtfertigen, kann aber nie de plano hinreichen,
um das Recht der Gesellschaft, zur Expropriation zu schreiten, aufzuheben.