Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  I.  Die  Physiokraten.  25

mitarbeitete,  denn  nur  diese,  aber  nicht  der  Arbeiter,  schallt
Güter 1 ).
Weiterhin  kann  man  diese  Auffassung  aus  dem  Milieu  heraus,
in  dem  sie  lebten,  erklären.  Da  sie  seit  den  Feudalzeiten  nur  Gemeinwesen ­
  kannten,  die  von  müßigen  Großgrundbesitzern  regiert  und
sowohl  wirtschaftlich,  wie  politisch  geleitet  wurden,  erlagen  sie  in
bezug  auf  die  Notwendigkeit  des  Großgrundbesitzes  derselben  Illusion,
in  der  Aristoteles  hinsichtlich  der  Notwendigkeit  der  Sklaverei  befangen ­
  war 2  3  *  *  *  * ).
Wenn  jedoch  die  Physiokraten  die  Angrilfe  nicht  voraussahen,
die  später  auf  das  Grundeigentum  niederhageln  sollten,  so  haben  sie,
besonders  der  Abbe  Baudbau,  doch  nicht  unterlassen,  es  zu  erklären
und  zu  rechtfertigen.  Die  von  ihnen  vorgebrachten  Begründungen
müssen  um  so  eher  erwähnt  werden,  als  die  konservativen  Nationalökonomen ­
  während  hundert  Jahren  nicht  müde  geworden  sind,  sich
ihrer  zu  bedienen.
Die  ihnen  am  stärksten  erscheinende  Begründung,  wenigstens
führen  sie  sie  am  öftesten  an,  besteht  darin,  daß  der  Besitzer  oder  seine
Bevollmächtigten  das  Land  urbar  gemacht  haben.  Folglich  verdankt
selbst  die  produktive  Klasse  nur  ihnen,  daß  sie  das  Produktionsmittel
in  Händen  hat.  Sie  sind  es,  die  stets  und  noch  immer  das,  was  die
Physiokraten  diegrundlegendenYorsclnisse  (avances  foncieres)
nennen,  leisten,  d.  h.  die  Ausgaben  für  Rodung,  Einfriedigung,  Gebäude ­
  usw. 8 )  Der  Großgrundbesitzer  erscheint  ihnen  daher  keines-!)

  Es  muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß  die  Physiokraten  niemals  von  landwirtschaftlichen ­
  Arbeitern  sprechen:  Man  könnte  fast  meinen,  daß  es  zu  ihrer  Zeit
keine  gegeben  habe!  Ihre  Fürsorge  für  die  Landwirte  erstreckt  sich  nicht  tiefer,
als  auf  die  Kategorie  der  Pächter  und  Halbscheidpächter.
a )  „Ebensogut,  wie  man  sie  die  Klasse  der  Besitzenden  nennt,  kann  man  me
auch  Klasse  der  Adligen  nennen,  denn  in  diesem  Sinn  ist  der  Adel,  anstatt  eine
Chimäre  zu  sein,  wie  man  manchmal  sagt,  eine  den  zivilisierten  Keichen  sehr  nützliche ­
  Wirklichkeit“  (Baudeaü,  S.  670).
3 )  „An  dritter  Stelle  (obgleich  sie  öfter  an  erster  Stelle  genannt  werden)
kommen  die  Großgrundbesitzer,  die  den  Boden  rodeten,  Gebäude  errichteten,
Pflanzungen  anlegten  und  Einfriedigungen  auf  ihre  Kosten  machten,  oder  aber  diese
Ausgaben  zurückerstatteten,  indem  sie  schon  fertig  ausgerüstete  Erbliegenschaften
aufkauften  .  .  .  Diese  Rente  gehört  uns,  werden  sie  sagen,  aus  Gründen  der  Gerechtigkeit ­
  und  Weisheit,  da  wir  für  den  Boden  Ausgaben  für  Unterhaltsmittel
vorgestreckt  haben,  die  wir  zu  unterhalten  und  zu  bewahren  beauftragt  sind“  (Baudeau,
Philosophie  economique,S.  757).  „Die  erste  Kraft,  deren  Reproduktion  nötig
ist,  ist  der  der  Gesellschaft  unentbehrlichste  Mensch.  Diese  erste  Kraft  ist  der
Grundbesitzer:  Daher  beruht  die  Rechtfertigung  seiner  Vorrechte  auf  der  physischen
Notwendigkeit  der  Reproduktion“  (La  RiviteB,  S.  466—467).
„Durch  Ausgaben  erwirbt  sich  der  wahre,  gerechte  und  nützliche  Grundbesitz.
Bis  zum  Augenblick,  wo  diese  ersten  Grund-Vorschüsse  ein  treten,  ist  das  Eigentum
nur  das  exklusive  Recht,  den  Boden  eines  Tages  produktiv  zu  machen“  (Baudbau,
            
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