Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus.

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Ohne  so  weit  zu  gehen,  und  gar  ohne  mit  Adolf  Wagner  zuzugeben,
daß  der  einfache  Nachweis  einer  historischen  Entwicklung  genüge,  um
eine  Politik  zu  rechtfertigen,  muß  man  es  dem  Staatssozialismus  zum
Verdienst  anrechnen,  das  systematische  Mißtrauen  des  Liberalismus  gegenüber ­
  der  Regierung  bekämpft  zu  haben.  Wenn  man  im  Prinzip  den  regelnden ­
  Einfluß  einer  Zentralgewalt  auf  die  sozialen  Beziehungen  anerkennt,
läßt  es  sich  in  der  Tat  nur  schwer  verstehen,  weshalb  diesem  Einfluß
a  priori  gewisse  wirtschaftliche  Beziehungen  entzogen  werden  müßten.
Nur  bleibt,  auch  wenn  das  Prinzip  anerkannt  ist,  die  wirkliche
Schwierigkeit  durchaus  bestehen:  wie  soll  man  den  Machtbereich  des
Staates  von  dem  des  Individuums  abgrenzen  ?  Wie  weit,  innerhalb  welcher
Grenzen,  auf  Grund  welcher  Regeln  soll  der  Staat  einschreiten  ?  Um
jeden  Preis  müssen  die  Befugnisse  abgegrenzt  werden,  da  es,  so  erklärt
Adolf  Wagner,  unmöglich  ist,  das  Motiv  des  Privatinteresses  ganz  und
gar  durch  das  des  Gemeininteresses  zu  ersetzen,  wie  das  die  Kollektivisten
tun  wollen:  dazu  müßte  man  einen  grundstürzenden  Wandel  der  menschlichen ­
  Psychologie  annehmen.
Dupont-White  hatte  das  Problem  für  unlösbar  erklärt 1 ).  Auch
Adolf  Wagner  erklärt  es  für  unmöglich,  eine  absolute  Regel  aufzustellen. ­
  Es  ist  Aufgabe  des  Staatsmannes,  in  jedem  Einzelfall  gemäß
den  Umständen  zu  entscheiden.  Jedoch  liefert  er  einige  allgemeine  Fingerzeige. ­
  Im  Prinzip  soll  sich  der  Staat  nicht  an  die  Stelle  des  Individuums
setzen 2 ),  sondern  sich  „um  die  allgemeinen  Bedingungen  seiner  Entwicklung ­
  kümmern“.  Die  Selbsttätigkeit  des  Individums  muß  der  wesentliche ­
  Hebel  des  wirtschaftlichen  Fortschrittes  bleiben.  Auf  den  ersten
Blick  ist  dies  dasselbe  Prinzip,  das  Stuart  Mill  aufstellte.  Zwischen
beiden  besteht  aber  ein  bedeutsamer  Unterschied.  Stuart  Mill  wünscht
der  Sphäre  der  individuellen  Tätigkeit  so  wenig  wie  möglich  zu  nehmen:
Adolf  Wagner  wünscht  die  der  Regierung  so  viel  */ie  möglich  auszudehnen. ­
  Stuart  Mill  legt  besonderen  Nachdruck  auf  die  negative  Rolle
der  Regierung,  Adolf  Wagner  dagegen  auf  seine  positive  Rolle,  die  nach
ihm  darin  besteht:  „eine  umfassendere  Teilnahme  der  Masse  der  Bevölkerung ­
  ...  an  den  materiellen  Früchten  und  an  den  Kulturgütern,
D  „Bis  heute  bietet  sich  Nichts,  das  als  Kriterium  dienen  könnte,  um  zu  unterscheiden, ­
  was  dem  Staat  und  was  dem  Individuum  zusteht,  .  .  .  doch  ist  das  gleichgültig, ­
  da  man  stets,  in  jedem  besonderen  Fall,  diese  beiden  Kräfte  gemäß  gleicherweise ­
  besonderen  Tatsachen  ins  Gleichgewicht  bringen  kann  (Dupont-White,  L  Inüividu
  et  l’Ltat,  S.  301  und  298).  An  anderer  Stelle,  im  Vorwort  zu  Stuart  Mill’s
Bssay  on  Liberty,  franz.  Übers,  sagt  er  noch:  „Ist  diese  Definition  möglich?  Ich
glaube  es  nicht.  Man  bedenke  doch,  wenn  man  vom  Individuum  und  der  Gesellschaft
?P r icht,  daß  es  sich  um  zwei  Kräfte  handelt,  das  Leben  und  das  Recht  (S.  VII)  .  .  .
Bas  Recht  muß  Schritt  für  Schritt  dem  Leben  folgen,  indem  es  das  Leben  entweder
ei &engt  oder  steigert,  je  nachdem  es  sich  zu  wenig  oder  zu  stark  bestätigt 15  (S.  XIII).
2 )  Wagner,  Grundlegung,  S.  887.
            
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