Kapitel II. Der Staatssozialismus.
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Ohne so weit zu gehen, und gar ohne mit Adolf Wagner zuzugeben,
daß der einfache Nachweis einer historischen Entwicklung genüge, um
eine Politik zu rechtfertigen, muß man es dem Staatssozialismus zum
Verdienst anrechnen, das systematische Mißtrauen des Liberalismus gegenüber
der Regierung bekämpft zu haben. Wenn man im Prinzip den regelnden
Einfluß einer Zentralgewalt auf die sozialen Beziehungen anerkennt,
läßt es sich in der Tat nur schwer verstehen, weshalb diesem Einfluß
a priori gewisse wirtschaftliche Beziehungen entzogen werden müßten.
Nur bleibt, auch wenn das Prinzip anerkannt ist, die wirkliche
Schwierigkeit durchaus bestehen: wie soll man den Machtbereich des
Staates von dem des Individuums abgrenzen ? Wie weit, innerhalb welcher
Grenzen, auf Grund welcher Regeln soll der Staat einschreiten ? Um
jeden Preis müssen die Befugnisse abgegrenzt werden, da es, so erklärt
Adolf Wagner, unmöglich ist, das Motiv des Privatinteresses ganz und
gar durch das des Gemeininteresses zu ersetzen, wie das die Kollektivisten
tun wollen: dazu müßte man einen grundstürzenden Wandel der menschlichen
Psychologie annehmen.
Dupont-White hatte das Problem für unlösbar erklärt 1 ). Auch
Adolf Wagner erklärt es für unmöglich, eine absolute Regel aufzustellen.
Es ist Aufgabe des Staatsmannes, in jedem Einzelfall gemäß
den Umständen zu entscheiden. Jedoch liefert er einige allgemeine Fingerzeige.
Im Prinzip soll sich der Staat nicht an die Stelle des Individuums
setzen 2 ), sondern sich „um die allgemeinen Bedingungen seiner Entwicklung
kümmern“. Die Selbsttätigkeit des Individums muß der wesentliche
Hebel des wirtschaftlichen Fortschrittes bleiben. Auf den ersten
Blick ist dies dasselbe Prinzip, das Stuart Mill aufstellte. Zwischen
beiden besteht aber ein bedeutsamer Unterschied. Stuart Mill wünscht
der Sphäre der individuellen Tätigkeit so wenig wie möglich zu nehmen:
Adolf Wagner wünscht die der Regierung so viel */ie möglich auszudehnen.
Stuart Mill legt besonderen Nachdruck auf die negative Rolle
der Regierung, Adolf Wagner dagegen auf seine positive Rolle, die nach
ihm darin besteht: „eine umfassendere Teilnahme der Masse der Bevölkerung
... an den materiellen Früchten und an den Kulturgütern,
D „Bis heute bietet sich Nichts, das als Kriterium dienen könnte, um zu unterscheiden,
was dem Staat und was dem Individuum zusteht, . . . doch ist das gleichgültig,
da man stets, in jedem besonderen Fall, diese beiden Kräfte gemäß gleicherweise
besonderen Tatsachen ins Gleichgewicht bringen kann (Dupont-White, L Inüividu
et l’Ltat, S. 301 und 298). An anderer Stelle, im Vorwort zu Stuart Mill’s
Bssay on Liberty, franz. Übers, sagt er noch: „Ist diese Definition möglich? Ich
glaube es nicht. Man bedenke doch, wenn man vom Individuum und der Gesellschaft
?P r icht, daß es sich um zwei Kräfte handelt, das Leben und das Recht (S. VII) . . .
Bas Recht muß Schritt für Schritt dem Leben folgen, indem es das Leben entweder
ei &engt oder steigert, je nachdem es sich zu wenig oder zu stark bestätigt 15 (S. XIII).
2 ) Wagner, Grundlegung, S. 887.