Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Die merkantilistische und die liberale Staatspraxis. 301 
hängig waren; auch ein ausgedehnter Staatsbesitz, große staatliche gewerbliche Betriebe, 
Bergwerke und Manufakturen waren erwünscht. Mit Steuern und Zöllen, mit Gewerbe— 
inspektoren und gewerblichen Reglements, mit Markt-, Wege-, Wasser⸗, Forst- und 
anderen Ordnungen wurde das ganze wirtschaftliche innere Getriebe beherrscht, reguliert, 
die Produktion und der Verkehr, die Märkte und die Aus- und Einfuhr im Gange 
gehalten. Nach außen suchte man oft gewaltthätig, oft durch Betrug Absatz, Einfluß, 
unter Umständen die Kredit- und Handelsabhängigkeit der Nachbarn zu erlangen; durch 
Schiffahrtsgesetze förderte man die Küstenschiffahrt und die Handelsmarine, durch die 
staatlichen Flotten, auf welchen teilweise auch der private Handel stattfand, beherrschte 
man die eigenen Kolonien, die man den Fremden verschloß, die man als Ausbeutungs— 
länder behandelte, wie die Konkurrenten, deren Produktion und Handel man nieder— 
zuhalten suchte. Wenn es nötig war, führte man handelspolitische Kriege gegen die 
Konkurrenten, vernichtete ihre Handelsmarine. Wenn dies nicht ging, schloß man sich 
durch Aus- und Einfuhrverbote ab, um auf dem eigenen Gebiete wenigstens eine durch 
inneren Verkehr blühende Volkswirtschaft, ein blühendes Gewerbe, eine Landwirtschaft 
mit ausgiebigem Absatz zu schaffen. 
Es war vom 16.—18. Jahrhundert keine falsche Tendenz, in dieser Weise große 
staatliche und wirtschaftliche Körper mit einer gewissen Selbständigkeit und Geschlossen— 
heit, mit lebendigem innern Verkehr, mit einem alles übrige Wirtschaftsleben beherrschen— 
den Staatshaushalte herzustellen. Es war die natürliche Kehrseite dieser Tendenz, daß 
die Staaten und Volkswirtschaften sich in Handelsneid, Feindschaft, ja in Handels- und 
Kolonialkriegen gegenüberstanden, daß die innere Centralisation und Vielregiererei zu 
weit ging, unter Umständen alles lokale und individuelle Leben lähmte. Anders konnten 
die neuen Staaten und Volkswirtschaften zunächst nicht sich ausbilden. Aber es mußte 
eine Umkehr, eine veränderte Auffassung nach und nach, 17650 —1850, Platz greifen. Man 
empfand, daß die individuelle Freiheit, der Rechtsschutz der Person, der Gemeinden, der 
Korporationen mangele, daß Handelsneid und Handelskriege zu viel Schaden anrichten, 
daß im internationalen Handel nicht notwendig der eine Staat verliere, was der andere 
gewinne, daß im friedlichen Austausche auch beide gewinnen, sich fördern können, daß 
das UÜbermaß der volkswirtschaftlichen Centralisation, der Handels- und Wirtschafts- 
leitung häufig mehr schade als nütze. Es entstand die Naturlehre der Volkswirtschaft, 
welche ohne Erinnerung an die Entstehung des vorhandenen Wirischaftslebens dieses als 
ein bloßes Spiel freier, natürlicher Kräfte auffaßte, die man besser sich selber überlasse, 
die, harmonisch von der Vorsehung geordnet, auf dem freien Markte, unter dem Gesetze 
der Arbeitsteilung ungehindert sich bethätigen sollen. Für Staat und Staatshaushalt, 
Handels- und Gewerbepolitik war bei dieser Auffaffung der Volkswirtschaft überhaupt 
kein rechter Platz. Man kam über diese Schwierigkeit am besten weg, wenn man ihren 
Begriff nur auf die Markt- und Verkehrsvorgänge beschränkte, Staat und Recht als 
etwas von ihr gänzlich Geschiedenes betrachtete. 
So einseitig und schief diese Auffassung war, so enthielt sie die notwendige Kor— 
rektur der merkantilistischen Staats- und Wirtschaftspolitik. Man hatte durch die Be— 
vormundung zu viel Kräfte gelähmt, man hatte durch Beamte und Reglements das 
aufkommende Bürgertum niedergehalten und beleidigt; dieses wollte, mündig, klug, 
reich geworden, nun selbständig die Betriebe, den Markt, den Handel in die Hand 
nehmen; man hatte durch die Sperrmaßregeln nach außen zu oft den Handel und den 
Absatz gehindert; die alte Bureaukratie war gegenüber der neuen Technik, dem neuen 
Verkehr, den neuen Betriebsformen unfähig, ihnen sofort die rechten Bahnen und Formen 
vorzuschreiben; die Freiheit der Person und des Eigentums, der Niederlassung und der 
Kapitalbewegung wirkte im 19. Jahrhundert vielfach wie ein befruchtender Tau auf 
alles Wirtschaftsleben. Kein Wunder, daß die Vorstellung sich bilden konnte: alle ältere 
Zeit mit ihrer Gebundenheit und ihrer autoritativen Leilung des Wirtschaftslebens sei 
Barbarei gewesen; nun sei die vollendete, auf persönliche Freiheit und freies Privat⸗ 
eigentum gegründete Erwerbsordnung gefunden; nur sie ganz auszubauen und zu er— 
halten, könne das Ziel sein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.