Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

wie  möglich  soll  man  sich  auf  die  Seite  der  Freiheit  stellen 1 ).“  Er
erklärte  sich  aber  gegen  jedes  allgemeine  System  und  besonders  gegen
jede  Unterwerfung  unter  den  Willen  der  „Dame  Natur“:  „Sie  ist“,
sagte  er,  „eine  viel  zu  große  Dame,  um  sich  mit  unseren  Kleinigkeiten ­
  zu  befassen 2 ).“  Wie  die  realistische  oder  historische  Schule
unserer  Tage  schrieb  er,  daß  man:  „die  Prinzipien  dem  Orte,  der  Zeit
und  den  Umständen  anpassen  müsse.  Von  welchem  Reiche  will  man
sprechen?  Wie  ist  seine  Lage  usw.“? 3 )
An  die  Seite  Galiani’s  kann  man  den  großen  Finanzmann  Neckee
stellen,  der  1775  in  einem  dicken  Buche:  dieGesetzgebung  und
der  Getreidehandel  (la  legislation  et  la  commerce  des  grains)
ungefähr  die  gleichen  opportunistischen  Gedanken  entwickelte,  und  als
Minister  (1776—1781  und  1788—1790)  den  freien  Getreidehandel  untersagte. ­

Nicht  zu  übersehen  ist  aber,  daß  die  Physiokraten  für  einen
Zweig  des  Handels,  einen  einzigen!  und  nicht  den  unbedeutendsten
gesetzliche  Vorschriften  beibehielten.  Dies  ist  der  Handel  mit  Geld,
das  Geldleihgeschäft.  Der  Marquis  Mieabeau  erkannte  nur  die  Berechtigung ­
  der  landwirtschaftlichen  Darlehen  an,  weil  nur  dort  die
Zinsen  einem  wirklichen  Güterzuwachs,  einem  vermehrten  Reinertrag,
entsprächen,  aber  im  Handel  wollte  er  jedes  Darleihen  verbieten  oder
doch  beschränken.  Er  ließ  es  sogar  an  recht  beleidigenden  Ausdrücken ­
  nicht  fehlen  und  nannte  den  Handel  mit  Geld  eine  Abgabe,
die  die  „Nagetiere“  von  Rentiers  erhöben.  Wie  Mieabeau  gründete
auch  Dr.  Quesnay  das  Recht  auf  Zinsen  nur  auf  den  Reinertrag  des
Bodens  —  denn,  sagt  er,  jedes  Kapital  kann  zur  Erwerbung  von
Grund  und  Boden  verwendet  werden.  Er  war  aber  weniger  streng
und  verlangte  nur  eine  gesetzliche  Beschränkung.  Hierin  sind  die
Physiokraten  ganz  logisch,  denn  wenn  das,  was  nach  ihnen  ein  rechtmäßiges ­
  Anrecht  auf  Zinsen  begründet,  nicht  eintritt,  d.  h.  wenn  das
Kapital  nicht  in  Grund  und  Boden,  sondern  in  der  Industrie  oder
dem  Handel,  die  sie  als  unproduktiv  definieren,  angelegt  wird,  so  ist
es  klar,  daß  die  Zinsen  nur  aus  der  Tasche  des  Schuldners  kommen
können;  und  dann  müssen  die  Physiokraten  diese  Zinsen  logischerweise ­
  ebenso  ablehnen,  wie  sie  die  Steuerleistung  der  industriellen
und  der  Handelsklasse  ablehnen,  was  weiter  unten  ausgeführt
werden  wird.
Tuegot  ist  der  einzige,  der  offen  die  Freiheit  des  Geldleih-*)

  Dialogues,  S.  254,  274.
2 )  Ebenda,  8.  237.
3 )  Ebenda,  S.  22.  Übrigens  schlug  er  selbst  ein  ziemlich  kompliziertes  System
vor,  das  sehr  mäßige  Getreideausfuhr-  und  Einfuhrzölle  vorsah,  und  zwar  etwa  10%
im  ersten  und  5°/o  im  zweiten  Palle.
            
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