Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

38

Erstes  Buch.  Die  Begründer.

/

sie  als  in  Übereinstimmung  mit  der  höchsten  Vernunft,  die  die  Welt
regiert  und  übergeben  sie  der  Gesellschaft  .  ..  Deshalb  sagt  man:
Gesetzesträger  „legislateurs“  und  man  hat  noch  niemals  gewagt,
von:  Gesetzesmachern  „legisfacteurs“  x )  zu  sprechen.  Hier  würde  eine
Menge  mehr  oder  weniger  authentischer  Anekdoten  ihren  Platz  finden.
So  erzählt  man  z.  B.  oft  von  Mekcier  de  da  Reviere,  daß  er,  von  der
großen  Katharina  nach  Petersburg  berufen,  um  die  Grundlage  einer
Verfassung  zu  entwerfen,  ihr  geantwortet  habe:  er  würde  sich  wohl
hüten,  dies  zu  tun,  da  man  „nur  der  Natur  der  Dinge  ihren  Lauf
lassen  brauche“,  -worauf  ihm  die  Kaiserin  glückliche  Reise  wünschte.
Nichtsdestoweniger  würde  es  ein  großer  Fehler  sein,  etwa  in  den
Physiokraten  die  Vorläufer  der  Anarchisten  zu  -  sehen.  Sie  wollten
so  wenig  wie  möglich  Gesetzgebung,  aber  sie  wollten  so  viel  wie
möglich  Autorität,  —  was  nicht  dasselbe  ist.  Sie  wollten  sie  aber
nicht,  wie  unsere  heutigen  Liberalen,  beschränkt  und  unter  genauer
Kontrolle;  ihr  Regierungsideal  ist  nicht  die  sich  selbst  regierende
Demokratie  wie  die  griechischen  Republiken,  ja  nicht  einmal  die  parlamentarische ­
  Regierungsform  wie  in  England;  im  Gegenteil,  sie  verabscheuten ­
  diesen  politischen  Liberalismus 2 ).
Aller  gesellschaftlichen  Hierarchie,  bis  zu  ihrem  Oberhaupt,
bringen  sie  die  größte  Ehrerbietung  entgegen.  Sie  weisen  jede  Idee,
*)  Qüesnay,  Maxim  es  I,  8.  390.  Auch  Mercier  de  la  BiviSre  schreibt  im
gleichen  Sinn:  „Die  positiven  Gesetze  sind  alle  gegeben;  sie  können  nichts  anderes,
als  Feststellungen  zur  Erklärung  der  natürlichen  Rechte  sein“  (II,  S.  61).  Das  liest
sich  wie  ein  Vorwort  zur  „Declaration  des  Droits  de  l’homme“.
2 )  „Der  politischen  Freiheit  brachten  die  Physiokraten  die  größte  Verachtung
entgegen.“  —  Esmein,  La  Science  politique  des  Physiocrates  (Die  Wissenschaft ­
 0  von  der  Politik  bei  den  Physiokraten:  Eröffnungsrede  des  Kongresses  der  gelehrten ­
  Gesellschaften,  Paris  1906).
„Die  griechischen  Republiken  haben  niemals  die  Gesetze  der  Ordnung  gekannt. ­
  .  .  .  Diese  unruhigen,  zur  Vergewaltigung  geneigten,  tyrannischen  Stämme
hörten  nicht  auf,  den  fruchtbarsten  (!)  und  bestgelegenen  Boden  der  bekannten  Welt
mit  menschlichem  Blut  zu  röten  und  in  eine  Einöde  zu  verwandeln“  (Baudeau,
S.  800).
„Selbstverständlich  kann  ein  demokratischer  Herrscher  (das  Volk)  seine  Autorität
nicht  selbst  ausüben  und  kann  nichts  anderes  tun,  als  Vertreter  zu  bestellen.  Die
Vertreter  sind  Einzelpersonen,  deren  Ämter  notwendig  nur  vorübergehende  Dauer
haben.  Diese  „Vorübergehenden“  können  daher  nie  in  beständiger  Interessengemeinschaft ­
  mit  der  Nation  sein.  Deshalb  ist  eine  solche  Verwaltungsform  nicht
im  Einklang  mit  der  natürlichen  Ordnung.  —  Das  Gleiche  gilt  von  einem,  sich  auf
die  Aristokratie  stützenden  Herrscher  und  ebenso  von  einem  Wahlkönig.  Nur  die
erblichen  Monarchen,  deren  persönliche  und  Sonderinteressen  jetzt  und  in  Zukunft
eng  mit  denen  ihres  Volkes  durch  den  Anteil,  den  sie  an  allen  Reinerträgen  ihres
Reiches  haben,  verknüpft  sind,,  können  in  Frage  kommen“  (Ddpont  I,  S.  359,  360).
Man  könnte  beinahe  glauben,  Wilhelm  II.  über  die  Hohenzollern  sprechen
zu  hören!
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.