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Erstes Buch. Die Begründer.
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sie als in Übereinstimmung mit der höchsten Vernunft, die die Welt
regiert und übergeben sie der Gesellschaft . .. Deshalb sagt man:
Gesetzesträger „legislateurs“ und man hat noch niemals gewagt,
von: Gesetzesmachern „legisfacteurs“ x ) zu sprechen. Hier würde eine
Menge mehr oder weniger authentischer Anekdoten ihren Platz finden.
So erzählt man z. B. oft von Mekcier de da Reviere, daß er, von der
großen Katharina nach Petersburg berufen, um die Grundlage einer
Verfassung zu entwerfen, ihr geantwortet habe: er würde sich wohl
hüten, dies zu tun, da man „nur der Natur der Dinge ihren Lauf
lassen brauche“, -worauf ihm die Kaiserin glückliche Reise wünschte.
Nichtsdestoweniger würde es ein großer Fehler sein, etwa in den
Physiokraten die Vorläufer der Anarchisten zu - sehen. Sie wollten
so wenig wie möglich Gesetzgebung, aber sie wollten so viel wie
möglich Autorität, — was nicht dasselbe ist. Sie wollten sie aber
nicht, wie unsere heutigen Liberalen, beschränkt und unter genauer
Kontrolle; ihr Regierungsideal ist nicht die sich selbst regierende
Demokratie wie die griechischen Republiken, ja nicht einmal die parla
mentarische Regierungsform wie in England; im Gegenteil, sie ver
abscheuten diesen politischen Liberalismus 2 ).
Aller gesellschaftlichen Hierarchie, bis zu ihrem Oberhaupt,
bringen sie die größte Ehrerbietung entgegen. Sie weisen jede Idee,
*) Qüesnay, Maxim es I, 8. 390. Auch Mercier de la BiviSre schreibt im
gleichen Sinn: „Die positiven Gesetze sind alle gegeben; sie können nichts anderes,
als Feststellungen zur Erklärung der natürlichen Rechte sein“ (II, S. 61). Das liest
sich wie ein Vorwort zur „Declaration des Droits de l’homme“.
2 ) „Der politischen Freiheit brachten die Physiokraten die größte Verachtung
entgegen.“ — Esmein, La Science politique des Physiocrates (Die Wissen
schaft 0 von der Politik bei den Physiokraten: Eröffnungsrede des Kongresses der ge
lehrten Gesellschaften, Paris 1906).
„Die griechischen Republiken haben niemals die Gesetze der Ordnung ge
kannt. . . . Diese unruhigen, zur Vergewaltigung geneigten, tyrannischen Stämme
hörten nicht auf, den fruchtbarsten (!) und bestgelegenen Boden der bekannten Welt
mit menschlichem Blut zu röten und in eine Einöde zu verwandeln“ (Baudeau,
S. 800).
„Selbstverständlich kann ein demokratischer Herrscher (das Volk) seine Autorität
nicht selbst ausüben und kann nichts anderes tun, als Vertreter zu bestellen. Die
Vertreter sind Einzelpersonen, deren Ämter notwendig nur vorübergehende Dauer
haben. Diese „Vorübergehenden“ können daher nie in beständiger Interessen
gemeinschaft mit der Nation sein. Deshalb ist eine solche Verwaltungsform nicht
im Einklang mit der natürlichen Ordnung. — Das Gleiche gilt von einem, sich auf
die Aristokratie stützenden Herrscher und ebenso von einem Wahlkönig. Nur die
erblichen Monarchen, deren persönliche und Sonderinteressen jetzt und in Zukunft
eng mit denen ihres Volkes durch den Anteil, den sie an allen Reinerträgen ihres
Reiches haben, verknüpft sind,, können in Frage kommen“ (Ddpont I, S. 359, 360).
Man könnte beinahe glauben, Wilhelm II. über die Hohenzollern sprechen
zu hören!