Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes Buch. Die Begründer. 
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sie als in Übereinstimmung mit der höchsten Vernunft, die die Welt 
regiert und übergeben sie der Gesellschaft . .. Deshalb sagt man: 
Gesetzesträger „legislateurs“ und man hat noch niemals gewagt, 
von: Gesetzesmachern „legisfacteurs“ x ) zu sprechen. Hier würde eine 
Menge mehr oder weniger authentischer Anekdoten ihren Platz finden. 
So erzählt man z. B. oft von Mekcier de da Reviere, daß er, von der 
großen Katharina nach Petersburg berufen, um die Grundlage einer 
Verfassung zu entwerfen, ihr geantwortet habe: er würde sich wohl 
hüten, dies zu tun, da man „nur der Natur der Dinge ihren Lauf 
lassen brauche“, -worauf ihm die Kaiserin glückliche Reise wünschte. 
Nichtsdestoweniger würde es ein großer Fehler sein, etwa in den 
Physiokraten die Vorläufer der Anarchisten zu - sehen. Sie wollten 
so wenig wie möglich Gesetzgebung, aber sie wollten so viel wie 
möglich Autorität, — was nicht dasselbe ist. Sie wollten sie aber 
nicht, wie unsere heutigen Liberalen, beschränkt und unter genauer 
Kontrolle; ihr Regierungsideal ist nicht die sich selbst regierende 
Demokratie wie die griechischen Republiken, ja nicht einmal die parla 
mentarische Regierungsform wie in England; im Gegenteil, sie ver 
abscheuten diesen politischen Liberalismus 2 ). 
Aller gesellschaftlichen Hierarchie, bis zu ihrem Oberhaupt, 
bringen sie die größte Ehrerbietung entgegen. Sie weisen jede Idee, 
*) Qüesnay, Maxim es I, 8. 390. Auch Mercier de la BiviSre schreibt im 
gleichen Sinn: „Die positiven Gesetze sind alle gegeben; sie können nichts anderes, 
als Feststellungen zur Erklärung der natürlichen Rechte sein“ (II, S. 61). Das liest 
sich wie ein Vorwort zur „Declaration des Droits de l’homme“. 
2 ) „Der politischen Freiheit brachten die Physiokraten die größte Verachtung 
entgegen.“ — Esmein, La Science politique des Physiocrates (Die Wissen 
schaft 0 von der Politik bei den Physiokraten: Eröffnungsrede des Kongresses der ge 
lehrten Gesellschaften, Paris 1906). 
„Die griechischen Republiken haben niemals die Gesetze der Ordnung ge 
kannt. . . . Diese unruhigen, zur Vergewaltigung geneigten, tyrannischen Stämme 
hörten nicht auf, den fruchtbarsten (!) und bestgelegenen Boden der bekannten Welt 
mit menschlichem Blut zu röten und in eine Einöde zu verwandeln“ (Baudeau, 
S. 800). 
„Selbstverständlich kann ein demokratischer Herrscher (das Volk) seine Autorität 
nicht selbst ausüben und kann nichts anderes tun, als Vertreter zu bestellen. Die 
Vertreter sind Einzelpersonen, deren Ämter notwendig nur vorübergehende Dauer 
haben. Diese „Vorübergehenden“ können daher nie in beständiger Interessen 
gemeinschaft mit der Nation sein. Deshalb ist eine solche Verwaltungsform nicht 
im Einklang mit der natürlichen Ordnung. — Das Gleiche gilt von einem, sich auf 
die Aristokratie stützenden Herrscher und ebenso von einem Wahlkönig. Nur die 
erblichen Monarchen, deren persönliche und Sonderinteressen jetzt und in Zukunft 
eng mit denen ihres Volkes durch den Anteil, den sie an allen Reinerträgen ihres 
Reiches haben, verknüpft sind,, können in Frage kommen“ (Ddpont I, S. 359, 360). 
Man könnte beinahe glauben, Wilhelm II. über die Hohenzollern sprechen 
zu hören!
	        
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