rechtlichen persönlichen Einflusses innerhalb seiner Ge
meinschaft beraubt ist, und die Gesellschaft als Ganzes
mag daran verlieren, daß sie nur unter einer kleineren Zahl
ihrer Mitarbeiter zu wählen vermag. Was aber die Mehr
zahl der sozialen, politischen und internationalen Fragen
betrifft, so werden unzweifelhaft die Schlüsse, zu denen
das eine Geschlecht gelangt, genau dieselben sein, wie die,
zu denen das andere kommt.
Wenn eine Körperschaft etwa über die Aussprache des
Griechischen zu entscheiden oder die Feinheit von Woll-
oder Leinengeweben zu vergleichen hat, wird das Ge
schlecht der Personen, welche die Körperschaft bilden,
wahrscheinlich keinerlei Einfluß auf das Resultat üben;
es gibt keinen vernünftigen Grund, anzunehmen, daß gleich
gut unterrichtete Männer und Frauen in Fragen des grie
chischen Akzents oder der Dicke von Tuchen voneinander
abweichen würden. Hier spielt das Geschlecht keine Rolle.
Die Erfahrung und Kenntnisse des Individuums beweisen,
ihre geschlechtlichen Attribute sind gleichgültig.
Aber es gibt Fragen, verhältnismäßig wenige, ja sehr
wenige an Zahl, aber von wesentlicher Bedeutung für das
menschliche Leben, in denen das Geschlecht eine Rolle spielt.
Es ist nicht gleichgültig, ob eine Körperschaft, die über
die Frage, ob der Handel mit Frauenkörpern für ge
schlechtliche Zwecke eine vom Staat anerkannte und ge
förderte Handelsform bilden soll oder nicht; ob das Recht
der Frau an das Kind, das sie geboren, dem des Mannes,
der es gezeugt hat, gleich sein soll oder nicht; ob ein Akt
der Untreue von seiten des Mannes den Vertrag, der seine
Ehegenossin an ihn bindet, ebenso vollständig lösen soll,
als ein Akt der Untreue von ihrer Seite ihr Recht an ihn
aufhebt — es ist nicht gleichgültig, ob eine Körperschaft,
die über derartige Fragen zu entscheiden hat, aus Män
nern allein, aus Frauen allein oder aus beiden vereint be
steht. Je nachdem, ob die einen oder die andern oder beide
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