Full text: Die Frau und die Arbeit

rechtlichen persönlichen Einflusses innerhalb seiner Ge 
meinschaft beraubt ist, und die Gesellschaft als Ganzes 
mag daran verlieren, daß sie nur unter einer kleineren Zahl 
ihrer Mitarbeiter zu wählen vermag. Was aber die Mehr 
zahl der sozialen, politischen und internationalen Fragen 
betrifft, so werden unzweifelhaft die Schlüsse, zu denen 
das eine Geschlecht gelangt, genau dieselben sein, wie die, 
zu denen das andere kommt. 
Wenn eine Körperschaft etwa über die Aussprache des 
Griechischen zu entscheiden oder die Feinheit von Woll- 
oder Leinengeweben zu vergleichen hat, wird das Ge 
schlecht der Personen, welche die Körperschaft bilden, 
wahrscheinlich keinerlei Einfluß auf das Resultat üben; 
es gibt keinen vernünftigen Grund, anzunehmen, daß gleich 
gut unterrichtete Männer und Frauen in Fragen des grie 
chischen Akzents oder der Dicke von Tuchen voneinander 
abweichen würden. Hier spielt das Geschlecht keine Rolle. 
Die Erfahrung und Kenntnisse des Individuums beweisen, 
ihre geschlechtlichen Attribute sind gleichgültig. 
Aber es gibt Fragen, verhältnismäßig wenige, ja sehr 
wenige an Zahl, aber von wesentlicher Bedeutung für das 
menschliche Leben, in denen das Geschlecht eine Rolle spielt. 
Es ist nicht gleichgültig, ob eine Körperschaft, die über 
die Frage, ob der Handel mit Frauenkörpern für ge 
schlechtliche Zwecke eine vom Staat anerkannte und ge 
förderte Handelsform bilden soll oder nicht; ob das Recht 
der Frau an das Kind, das sie geboren, dem des Mannes, 
der es gezeugt hat, gleich sein soll oder nicht; ob ein Akt 
der Untreue von seiten des Mannes den Vertrag, der seine 
Ehegenossin an ihn bindet, ebenso vollständig lösen soll, 
als ein Akt der Untreue von ihrer Seite ihr Recht an ihn 
aufhebt — es ist nicht gleichgültig, ob eine Körperschaft, 
die über derartige Fragen zu entscheiden hat, aus Män 
nern allein, aus Frauen allein oder aus beiden vereint be 
steht. Je nachdem, ob die einen oder die andern oder beide 
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