752 Posten und Postwesen.
der Reichsregierung dehnten sich dann die taxisschen Posten immer weiter aus, so daß
ihre Postwagen und Postreiter bis nach Italien und Frankreich hinein verkehrten. Die
Reiter mit ihrem welschen Namen caväliero oder Chevalier wurden vom oberdeutschen
Publikum bald in „Schwaiger" umgetauft, woraus später „Schwager" entstand, eine
Bezeichnung, welche für „Postillon" bei uns noch heute gang und gäbe ist. Im
Jahre 1615 wurde der später zum Reichsgrafen ernannte Baron Lamoral von Taxis
vom Kaiser Matthias mit dem General-Oberstpostmeisteramte im Reiche belehnt. Der
weiteren Ausbreitung der Reichsposten setzten mehrere Städte, darunter Nürnberg, Frank
furt a. M., Köln, Bremen heftigen Widerstand entgegen, welchen Lamoral von Taxis
nur dadurch zu brechen vermochte, daß er das Versprechen gab, er wolle durch seine Post
einrichtungen ihren hergebrachten Privilegien in keiner Weise zu nahe treten, vielmehr
nur den Handel und Verkehr befördern. So kam es denn, daß neben den neu eingeführten
taxisschen Posten auch das städtische
Botenwesen fortbestand und sich noch
lange Zeit erhielt. Am meisten aber
wurde die Entwickelung der Reichs
posten durch die Errichtung landes
herrlicher Posten gehemmt. Von vorn
herein hatten die Kaiser die Reichs
posten von ihren österreichischen Landen
ausgeschlossen und für die letzteren
eine eigene Postverwaltung eingesetzt.
Dem hiermit gegebenen Beispiele folg
ten die Kurfürsten von Brandenburg
und Sachsen sowie die Herzöge von
Braunschweig - Lüneburg, Mecklenburg
und andere Fürsten, indem sie eigene
Posten, in ihren Landen errichteten und
trotz entgegengesetzter kaiserlicher Ver
ordnungen mit Eifer und Erfolg be
müht waren, die Posten der Grafen
von Taxis von ihren Gebieten fern
zuhalten. Insbesondere trat der Große
Kurfürst, Friedrich Wilhelm von Bran
denburg, dem Verlangen des Grafen
von Taxis, die Reichsposten in seinen
Landen zuzulassen, mit großer Ent
schiedenheit entgegen, was zur Folge hatte, daß er mit ähnlichen Anträgen nicht mehr
behelligt wurde.
Der Streit um die Berechtigung, Posten anzulegen und zu unterhalten, welche
einerseits für ein Reservatrecht des Kaisers erklärt, anderseits von den Landesherren
und freien Reichsstädten in Anspruch genommen wurde, dauerte jahrhundertelang und
ward zeitweise mit großer Heftigkeit geführt, wobei es mitunter sogar zwischen den Be
diensteten der streitenden Parteien zu Thätlichkeiten kam. Trotz der sehr ins Gewicht
fallenden kaiserlichen Unterstützung war die taxissche Verwaltung doch nicht immer im
stände ihre Ansichten und Pläne durchzusetzen, mußte sich vielmehr zu dem Zugeständnisse
bequemen, daß einzelne Fürsten und Reichsstädte befugt sein svllten, innerhalb ihrer eigenen
Landesgrenzen Posten einzurichten. Die Herstellung postalischer Verbindungen zwischen
den verschiedenen Ländergebieten in Deutschland sollte aber ausschließlich den Reichs
posten vorbehalten bleiben. Temungeachtet ließen die meisten Landesherren und freien
Städte, die ein eigenes Postwesen besaßen, ihre Posten auch auf andere Gebiete übergreifen.
Es gehörte demnach gar nicht zu den Seltenheiten, daß in einein und demselben Lande
der Postdienst von verschiedenen Verwaltungen wahrgenommen wurde; namentlich war
1S9. Voflfuhdote «ns dem 17. Jahrhundert.
Wach einem Nürnberger fliegenden Blatte.)