Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

752 Posten und Postwesen. 
der Reichsregierung dehnten sich dann die taxisschen Posten immer weiter aus, so daß 
ihre Postwagen und Postreiter bis nach Italien und Frankreich hinein verkehrten. Die 
Reiter mit ihrem welschen Namen caväliero oder Chevalier wurden vom oberdeutschen 
Publikum bald in „Schwaiger" umgetauft, woraus später „Schwager" entstand, eine 
Bezeichnung, welche für „Postillon" bei uns noch heute gang und gäbe ist. Im 
Jahre 1615 wurde der später zum Reichsgrafen ernannte Baron Lamoral von Taxis 
vom Kaiser Matthias mit dem General-Oberstpostmeisteramte im Reiche belehnt. Der 
weiteren Ausbreitung der Reichsposten setzten mehrere Städte, darunter Nürnberg, Frank 
furt a. M., Köln, Bremen heftigen Widerstand entgegen, welchen Lamoral von Taxis 
nur dadurch zu brechen vermochte, daß er das Versprechen gab, er wolle durch seine Post 
einrichtungen ihren hergebrachten Privilegien in keiner Weise zu nahe treten, vielmehr 
nur den Handel und Verkehr befördern. So kam es denn, daß neben den neu eingeführten 
taxisschen Posten auch das städtische 
Botenwesen fortbestand und sich noch 
lange Zeit erhielt. Am meisten aber 
wurde die Entwickelung der Reichs 
posten durch die Errichtung landes 
herrlicher Posten gehemmt. Von vorn 
herein hatten die Kaiser die Reichs 
posten von ihren österreichischen Landen 
ausgeschlossen und für die letzteren 
eine eigene Postverwaltung eingesetzt. 
Dem hiermit gegebenen Beispiele folg 
ten die Kurfürsten von Brandenburg 
und Sachsen sowie die Herzöge von 
Braunschweig - Lüneburg, Mecklenburg 
und andere Fürsten, indem sie eigene 
Posten, in ihren Landen errichteten und 
trotz entgegengesetzter kaiserlicher Ver 
ordnungen mit Eifer und Erfolg be 
müht waren, die Posten der Grafen 
von Taxis von ihren Gebieten fern 
zuhalten. Insbesondere trat der Große 
Kurfürst, Friedrich Wilhelm von Bran 
denburg, dem Verlangen des Grafen 
von Taxis, die Reichsposten in seinen 
Landen zuzulassen, mit großer Ent 
schiedenheit entgegen, was zur Folge hatte, daß er mit ähnlichen Anträgen nicht mehr 
behelligt wurde. 
Der Streit um die Berechtigung, Posten anzulegen und zu unterhalten, welche 
einerseits für ein Reservatrecht des Kaisers erklärt, anderseits von den Landesherren 
und freien Reichsstädten in Anspruch genommen wurde, dauerte jahrhundertelang und 
ward zeitweise mit großer Heftigkeit geführt, wobei es mitunter sogar zwischen den Be 
diensteten der streitenden Parteien zu Thätlichkeiten kam. Trotz der sehr ins Gewicht 
fallenden kaiserlichen Unterstützung war die taxissche Verwaltung doch nicht immer im 
stände ihre Ansichten und Pläne durchzusetzen, mußte sich vielmehr zu dem Zugeständnisse 
bequemen, daß einzelne Fürsten und Reichsstädte befugt sein svllten, innerhalb ihrer eigenen 
Landesgrenzen Posten einzurichten. Die Herstellung postalischer Verbindungen zwischen 
den verschiedenen Ländergebieten in Deutschland sollte aber ausschließlich den Reichs 
posten vorbehalten bleiben. Temungeachtet ließen die meisten Landesherren und freien 
Städte, die ein eigenes Postwesen besaßen, ihre Posten auch auf andere Gebiete übergreifen. 
Es gehörte demnach gar nicht zu den Seltenheiten, daß in einein und demselben Lande 
der Postdienst von verschiedenen Verwaltungen wahrgenommen wurde; namentlich war 
1S9. Voflfuhdote «ns dem 17. Jahrhundert. 
Wach einem Nürnberger fliegenden Blatte.)
	        
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