fullscreen : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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wenden.  In  letzterem  Falle  übt  es  eine  wesentlich
formale  Funktion  aus,  wie  wir  noch  sehen  werden.
Rein  um  den  gesetzlichen  Ansprüchen  Genüge
zu  leisten,  wird  dann  papierenes  Zeichengeld  durch
metallenes  Zeichengeld  gedeckt.  Metallnoten  sollen
die  Zirkulation  der  Papiernoten  fördern.  Ueber
diese  geringe  Bedeutung  eines  Kriegsschatzes  an
Inlandsgeld  darf  uns  die  Fülle  von  Erörterungen
nicht  täuschen,  die  sich  in  Deutschland  an  den
Gesetzentwurf  anschlossen,  der  den  Zweck  verfolgte, ­
  120  Millionen  Mark  Silbermünzen  einer
Notreserve  und  120  Millionen  Mark  Goldmünzen
dem  Reichskriegsschatz  zuzuführen.
Während  ein  Kriegsschatz,  in  Silbergeld  bestehend, ­
  immerhin  diskutiert  werden  kann,  hat  es
gar  keinen  rechten  Sinn,  von  einem  Kriegsschatz
bestehend  in  Noten  zu  sprechen,  da  es  prinzipiell
gleichgültig  ist,  ob  man  die  im  Kriegsfall  notwendigen ­
  Notenmassen  erst  im  Kriegsfall  druckt  oder
bereits  in  Friedenszeiten  gedruckt  bereitliegen
hat  —  was  wohl  in  allen  vorsichtigen  Staaten  der
Fall  sein  dürfte  —  daß  es  nicht  immer  der  Fall
ist,  konnte  ich  in  Bulgarien  während  des  Balkankrieges ­
  beobachten.  Bulgarien  kennt  ebenso  wie  Serbien ­
  neben  Goldnoten  auch  Silbernoten,das  heißt,  die
einen  sind  in  Gold,  die  anderen  in  Silber  einlöslich. ­
  Die  bulgarische  Nationalbank  ist  zu  einer
Deckung  der  Noten  in  Silber  respektive  in  Gold
verpflichtet.  Als  der  Krieg  ausbrach,  löste  sie  die
Noten  nicht  ein,  um  aber  den  Deckungsvorschriften ­
  Genüge  leisten  zu  können  und  um  andererseits ­
  das  Silber  zu  Zahlungen  an  das  Publikum
bereit  halten  zu  können,  sah  sie  sich  plötzlich
genötigt,  die  Menge  der  Goldnoten  rasch  zu  vermehren. ­
  Da  sie  aber  für  diesen  Fall  keine  Vorsorgen ­
  im  Frieden  getroffen  hatte,  mußte  sie
gedruckt  vorliegende  Silbernoten  in  Goldnoten
umwandeln.  Sie  tat  das  in  der  Weise,  daß  sie
mit  einem  primitiven  Stempel  das  Wort  «Silber»
durchstrich  und  rechts  und  links  davon  davon
das  Wort  «Gold»  auf  die  Note  druckte.  Das  ist
freilich  nur  eine  rein  technische  Angelegenheit.
Gerade  dies  Beispiel  zeigt  aber  deutlich,  daß
solche  technische  Angelegenheiten  immerhin  auch
beachtet  werden  müssen.  Nur  muß  man  sich
davor  hüten,  derartige  technische  Fragen  mit  prinzipiellen ­
  zu  verwechseln.
3.  Anleihen.
Weit  wichtiger  als  die  geringen  Bestände  an
Inlandsgeld,  welche  sich  in  den  offiziellen  und
nichtoffiziellen  Kriegsschätzen  vorfinden,  ist  die
Geldbeschaffung  durch  Anleihen  und  Steuern,  ln
beiden  Fällen  erhält  der  Staat  schon  vorhandenes
Inlandsgeld  zu  seiner  Verfügung,  ln  dem  ersten
Fall,  indem  er  einen  Vertrag  mit  seinen  Bürgern
abschließt,  im  zweiten  Falle,  indem  er  sein  Hoheitsrecht ­
  geltend  macht.  Doch  gibt  es  noch  ein
Mittelding  zwischen  den  eigentlichen  Anleihen  und
den  eigentlichen  Steuern,  das  sind  die  sogenannten
Zwangsanleihen,  deren  Wesen  darin  besteht,  daß
der  Staat  den  einzelnen  Bürger  einerseits  zwingt,
ihm  Geld  zur  Verfügung  zu  stellen  —  ähnlich
wie  bei  den  Steuern  —  während  er  andererseits

die  Zusage  macht,  die  Gelder  nach  dem  Kriege
wieder  zurückzuerstatten.  Diese  Zwangsanleihen
spielten  im  Altertum  eine  große  Rolle.  Das  Tri'
butum  der  Römer  war  eine  derartige  Zwangsanleihe.
Ehe  wir  darauf  eingehen,  die  Funktion  der
Anleihen  im  Kriegsfall  näher  zu  beleuchten,  sei
ganz  kurz  einiges  über  das  Wesen  der  Anleihen
überhaupt  vorausgeschickt.  Man  kann  nicht  allgemein ­
  Staatsanleihen  billigen  oder  verwerfen,
es  muß  vielmehr  jeder  individuelle  Fall  gesondert
analysiert  werden,  kann  man  doch  auch  sonst
nicht  allgemein  sagen,  ob  Schulden  etwas  Gutes
oder  etwas  Schlechtes  sind.  Wenn  ein  Staat  Anleihen ­
  aufnimmt,  so  kann  das  bedeuten:  Die
Kräfte  des  Staates  sind  zu  schwach.  Die  Folge
des  Schuldenmachens  kann  eine  Erholung  sein;
es  kann  aber  auch  Vorkommen,  daß  der  Staat
Verpflichtungen  eingeht,  denen  er  erst  recht  nicht
gewachsen  ist  und  daß  er  durch  das  Schuldenaufnehmen
  die  Axt  an  die  Wurzel  seines  Gedeihens ­
  legt,  indem  er  nun  Jahrzehnte  lang  für  andere ­
  roboten  muß.  Das  Schuldenmachen  kann
aber  auch  bedeuten,  daß  der  Staat  sich  so  mächtig
entfaltet,  daß  er  seine  Kräfte  gar  nicht  alleinzu  verwerten ­
  vermag.  Es  kann  auch  eine  Aktiengesellschaft ­
  derartige  Erfolge  erzielen,  daß  sie  die
Absatzgelegenheiten  nur  dann  auszunützen,  neu«
Bestellungen  nur  dann  zu  übernehmen  vermag,
wenn  sie  erweitert  wird.  Diese  Erweiterung  kann
im  allgemeinen  in  doppelter  Weise  erfolgen.  Die
Aktiengesellschaft  kann  ihr  Aktienkapital  vermehren, ­
  indem  sie  Aktien  emittiert,  sie  kann  aber
auch  Schulden  machen,  indem  sie  z.  B.  Obligationen ­
  emittiert.  Die  Aktienbesitzer  erhalten  einen;
Anteil  am  Reingewinn,  während  die  Obligationenbesitzer
  Anspruch  auf  fixierte  Summen  haben.  Dem
Staat  steht  aber  nur  eine  dieser  beiden  Formen  zu!
Verfügung,  um  eine  «Betriebserweiterung»  durch'
zuführen:  die  der  Obligationenemission.  Der  Staat
kann  nicht  einzelnen  Individuen  einen  Anteil
am  Reingewinn  des  Staates  zusprechen,  da  er  ja
kein  Erwerbsunternehmen  ist,  welches  ein  Maximum
an  Reingewinn  anstrebt.  Es  würde  auch  dem  modernen ­
  Empfinden  widersprechen,  wenn  der  Gewim 1
eines  Krieges  in  Geld  berechnet  an  Aktionäre  zu!
Verteilung  käme.
Es  hat  aber  wohl  schon  Kriege  gegeben
deren  Erfolge  unmittelbar  in  Dividenden  zum  Ausdruck ­
  kamen;  dahin  gehören  z.  B.  die  Kriege  de!
ostindischen  Kompagnie,  die  ein  Privatunternehme! 1
war,  welches  Indien  als  Erwerbsobjekt  ausnützt«
und  aus  diesem  Grunde  Kriege  führte.  De f
Staat  kann  also  seinen  «Betrieb»  im  allgemeine! 1
nur  mit  Hilfe  von  Obligationenemissionen  erweitern. ­
  Der  Obligationenbesitzer  kann  au
diese  Weise  am  Gedeihen  des  Staates  Anteil  habet 1.
Soweit  der  Staat  Anleihen  vorwiegend  in  In
landsgeld  aufnimmt,  werden  die  Gläubiger  ih 1
inlande  sich  aufhalten.  Anleihen,  welche  im  Auslände ­
  begeben  werden,  liefern  im  allgemeine 11
Weltgeld  als  Erlös.  Die  Tatsache,  daß  eine  Inlandsanleihe ­
  in  Papiergeld  aufgenommen  wirv
besagt  noch  nichts  überden  RückzahlungsmoduS';
            
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