Inflation und Wertpapierhandel (Börse).
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talien zur Börse, um Wertpapiere als Kapitalanlage oder mit der
Absicht zu spekulieren, zu kaufen. Dazu kommt, daß nach Absicht
der Besitzer ein großer Teil gerade der im Börsenhandel angelegten
Kapitalien jederzeit wieder zu ihrer Verfügung stehen soll, wenn sie
das Kapital für andere Zwecke benötigen. Während bei den Kriegs
anleihen im Falle eines Mangels an Käufern versprochenermaßen
die Darlehnskassen in die Lücke einspringen sollen, ist die Wieder-
auflebung der in anderen Wertpapieren angelegten Kaufkraft für
den Besitzer nur möglich, wenn andere Käufer an ihre Stelle treten.
Allerdings bringt es der Gewinnanreiz bei den Dividendenpapieren
sowie die Übersättigung des Kapitalmarktes mit Kriegsanleihen
mit sich, daß leicht Käufer für andere Wertpapiere vorhanden sein
werden, wenigstens solange als der Überfluß an Kaufkraft anhält.
Außerdem ist die Beleihung von anderen Wertpapieren als Kriegs
anleihe in einem weit gezogenen Rahmen ebenfalls bei den Darlehns
kassen jederzeit möglich.
2. Aber die Annahme, daß mit dem Kauf von Wertpapieren der
Kriegsanleihe oder dem Gütermarkt jene Kaufkraft entzogen sei,
trifft nicht ohne weiteres zu. Denn jedem Käufer steht ein Ver
käufer gegenüber, der gegen Hingabe seiner Wertpapiere die Kauf
kraft erhält und sie seinerseits nach Gutdünken verwenden kann.
Die Kaufkraft geht also mit dem Kauf von Wertpapieren nicht
unter; sie wechselt nur den Besitzer und bleibt im vollen Umfange
weiter bestehen. Gegenüber der Anschauung, daß sich mit Anerken
nung dieser Tatsache letzten Endes nichts in dem Verhältnis der
Kaufkraft zum Markt der Güter geändert habe, ist jedoch zu be
tonen, daß Käufer und Verkäufer durchaus nicht dieselben Ab
sichten zu haben brauchen, unter Umständen auch gar nicht über
dieselben Möglichkeiten und Fähigkeiten verfügen, mit dem Kapital
das gleiche zu beginnen. So kann und wird in der Regel doch eine
Verschiebung in der Verwendung der Kaufkraft und damit auch eine
verschiedene Einwirkung auf die Preise eintreten, wenn durch den
Kauf und Verkauf von Wertpapieren eine Übertragung von Kauf
kraft von einer Person auf die andere stattgefunden hat.
Wenn die Banken aus ihren Beständen für Rechnung der Aus
geber Anleihen und Aktien verkaufen, so fließt der Erlös den In
dustriegesellschaften, Hypothekenbanken oder Kommunen zu, wenn
diese nicht schon den Gegenwert vorher erhalten oder Vorschüsse
darauf entnommen haben. In den Händen dieser Schuldner kann *
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