Full text: Inflation und Geldentwertung

112 
Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. 
sinken und sich die Steuersummen mehr oder weniger in den Raum 
zwischen den alten und neuen Preisen einschieben können. Mehr 
sind eigentliche Vermögenssteuern geeignet, preissenkend zu 
wirken. Insbesondere die geplante große einmalige Vermögens 
abgabeist einer Abwälzung nicht oder nur beschränkt fähig, wenn 
sie wirklich in einem Betrage entrichtet wird. Sie ist imstande, 
die Kaufkraft nachhaltig zu schmälern, den Bedarf einzuschränken 
und so auf eine Ermäßigung der Preise hinzuwirken. Jedoch ist 
der hiervon zu erwartende Rückgang der Preise weder ein allge 
meiner noch tiefgreifender. Lediglich die Preise einiger weniger 
und bestimmter (Luxus)-Güter können sinken. Die Preise für die 
Hauptmasse von Gütern, die für die Lebenshaltung breiter Schich 
ten der Bevölkerung bestimmt sind, werden hingegen nicht so sehr 
von den durch die von der Vermögensabgabe betroffenen Ver 
mögensbesitzern bestimmt, als vielmehr durch die Kaufkraft 
der großen Masse der auf Lohn und Gehalt angewiesenen Be 
völkerungskreise (Arbeiter und Angestellte). Diese werden durch 
die Vermögensabgabe unmittelbar gar nicht getroffen, ihre Kauf 
kraft wird nicht geschmälert, die Nachfrage nach Gütern des 
täglichen Bedarfs nicht verringert, so daß auch die Vermögens 
abgabe unter den heutigen Verhältnissen eine allgemeine Er 
mäßigung der Preise nicht nach sich ziehen wird, und .das umso 
weniger, als zahlreiche Vermögensbesitzer ihre schon sehr ein 
geschränkten Käufe für die Lebenshaltung nicht weiter ein 
schränken können oder wollen. Eine mittelbare Einwirkung der 
Vermögensabgabe auf die Preise wäre denkbar, wenn durch die 
mit der Vermögensabgabe verbundene Entziehung von Kapital 
die Erzeugung von Gütern noch mehr eingeschränkt würde und 
demzufolge die Löhne ermäßigt bzw. an ihre Stelle die etwas ge 
ringeren Sätze der Erwerbslosenfürsorge treten würden. Die 
Verringerung des Warenangebots würde dieser Wirkung jedoch 
bald entgegenarbeiten. 
So sehr es im Interesse einer ungehinderten und gesteigerten 
Erzeugung von Gütern liegt, für die Entrichtung der Vermögens 
abgabe unter bestimmten Voraussetzungen eine Ratenzahlung 
zuzulassen, ebenso sehr würde eine allgemeine Erlaubnis zur Raten 
zahlung der Vermögensabgabe den Charakter einer gewöhnlichen 
Einkommenbesteuerung geben, und dieses um so mehr, je weiter 
die Teilzahlungen hinaiisgeschoben werden. Damit würden die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.