Full text : Inflation und Geldentwertung

112

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

sinken  und  sich  die  Steuersummen  mehr  oder  weniger  in  den  Raum
zwischen  den  alten  und  neuen  Preisen  einschieben  können.  Mehr
sind  eigentliche  Vermögenssteuern  geeignet,  preissenkend  zu
wirken.  Insbesondere  die  geplante  große  einmalige  Vermögensabgabeist ­
  einer  Abwälzung  nicht  oder  nur  beschränkt  fähig,  wenn
sie  wirklich  in  einem  Betrage  entrichtet  wird.  Sie  ist  imstande,
die  Kaufkraft  nachhaltig  zu  schmälern,  den  Bedarf  einzuschränken
und  so  auf  eine  Ermäßigung  der  Preise  hinzuwirken.  Jedoch  ist
der  hiervon  zu  erwartende  Rückgang  der  Preise  weder  ein  allgemeiner ­
  noch  tiefgreifender.  Lediglich  die  Preise  einiger  weniger
und  bestimmter  (Luxus)-Güter  können  sinken.  Die  Preise  für  die
Hauptmasse  von  Gütern,  die  für  die  Lebenshaltung  breiter  Schichten ­
  der  Bevölkerung  bestimmt  sind,  werden  hingegen  nicht  so  sehr
von  den  durch  die  von  der  Vermögensabgabe  betroffenen  Vermögensbesitzern ­
  bestimmt,  als  vielmehr  durch  die  Kaufkraft
der  großen  Masse  der  auf  Lohn  und  Gehalt  angewiesenen  Bevölkerungskreise ­
  (Arbeiter  und  Angestellte).  Diese  werden  durch
die  Vermögensabgabe  unmittelbar  gar  nicht  getroffen,  ihre  Kaufkraft ­
  wird  nicht  geschmälert,  die  Nachfrage  nach  Gütern  des
täglichen  Bedarfs  nicht  verringert,  so  daß  auch  die  Vermögensabgabe ­
  unter  den  heutigen  Verhältnissen  eine  allgemeine  Ermäßigung ­
  der  Preise  nicht  nach  sich  ziehen  wird,  und  .das  umso
weniger,  als  zahlreiche  Vermögensbesitzer  ihre  schon  sehr  eingeschränkten ­
  Käufe  für  die  Lebenshaltung  nicht  weiter  einschränken ­
  können  oder  wollen.  Eine  mittelbare  Einwirkung  der
Vermögensabgabe  auf  die  Preise  wäre  denkbar,  wenn  durch  die
mit  der  Vermögensabgabe  verbundene  Entziehung  von  Kapital
die  Erzeugung  von  Gütern  noch  mehr  eingeschränkt  würde  und
demzufolge  die  Löhne  ermäßigt  bzw.  an  ihre  Stelle  die  etwas  geringeren ­
  Sätze  der  Erwerbslosenfürsorge  treten  würden.  Die
Verringerung  des  Warenangebots  würde  dieser  Wirkung  jedoch
bald  entgegenarbeiten.
So  sehr  es  im  Interesse  einer  ungehinderten  und  gesteigerten
Erzeugung  von  Gütern  liegt,  für  die  Entrichtung  der  Vermögensabgabe ­
  unter  bestimmten  Voraussetzungen  eine  Ratenzahlung
zuzulassen,  ebenso  sehr  würde  eine  allgemeine  Erlaubnis  zur  Ratenzahlung ­
  der  Vermögensabgabe  den  Charakter  einer  gewöhnlichen
Einkommenbesteuerung  geben,  und  dieses  um  so  mehr,  je  weiter
die  Teilzahlungen  hinaiisgeschoben  werden.  Damit  würden  die
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.