Full text : Inflation und Geldentwertung

Inflation  und  Geldvermehrung.

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Zahlungsmittel  (Noten  und  Giro).  Dieser  äußerliche  Vorgang  bei
der  technischen  Abwicklung  der  Übertragung  von  neugeschaffener
Reichskaufkraft  ist  sowohl  für  die  Erklärung,  worin  die  an  sich  von
allen  Seiten  zugestandene  Inflation  zu  erblicken  sei,  als  auch  für  die
zur  Abstellung  der  Inflation  vorgeschlagenen  Maßnahmen  von  verhängnisvoller ­
  Bedeutung  geworden.  Auch  darauf  ist  zurückzukommen. ­

2.  Zunächst:  hätte  diese  Geldvermehrung  —  Geld  immer  in
dem  für  den  Praktiker  am  ehesten  verständlichen  Sinne  als  Zahlungsmittel ­
  (Noten  und  Giro)  —  vermieden  werden  können?  Ja;
das  Reich  hätte  seinen  Lieferanten  und  sonstigen  Zahlungsberechtigten ­
  eben  nicht  jene  Zahlungsmittel,  sondern  langfristige  Schuldverschreibungen ­
  an  Zahlungsstatt  geben  können.  Dann  hätten  die
Zahlungsempfänger  nicht  ein  Geld-,  sondern  ein  Kapitalstück  erhalten, ­
  das  regelrecht  nur  durch  die  Übertragung  an  einen  Geldbesitzer ­
  (vgl.  jedoch  III)  oder  durch  Verpfändung  bei  einem  solchen
wieder  in  Geld  hätte  verwandelt  werden  können.  Eür  die  Flüssigmachung ­
  dieser  Schuldverschreibungen  (Kriegsanleihen)  wäre  bestimmend ­
  gewesen:  1.  die  Summe  der  freien,  eine  Anlage  in  Wertpapieren ­
  suchenden  Geldkapitalien,  vermehrt  um  jene  Beträge,  die
durch  die  Kriegswirtschaft  und  Kriegsfinanzierung  fortlaufend  frei
geworden  oder  heu  erzeugt  worden  wären  und  2.  die  Lust  oder  das
Pflichtgefühl  der  Kapitalbesitzer,  diese  Anleihen  auch  wirklich  zur
Kapitalanlage  zu  erwerben.  Den  Lieferanten  des  Reichs  dürfte  aber
in  den  seltensten  Fällen  damit  gedient  gewesen  sein,  ihre  Forderungen ­
  ausschließlich  in  langfristigen  Anleihen  ausgeglichen  zu
erhalten,  da  sie  ja  ihrerseits  bare  Zahlungsmittel  für  die  Bezahlung
von  Löhnen,  Rohstoffen  und  sonstigen  Auslagen  nötig  hatten.
(Daher  war  in  Frankreich,  wo  diese  Art  von  Bezahlung  tatsächlich
stattfand,  vorgesehen,  daß  die  Kriegslieferanten  nur  von  einer  bestimmten ­
  Summe  ihrer  Forderungen  an  und  auch  nur  bestimmte
Teile  dieser  Forderungen  in  Bonds  anzunehmen  verpflichtet  waren.)
So  gut  wie  ausgeschlossen  wäre  die  Nurbezahlung  mit  Anleihestücken ­
  an  die  Truppen,  Arbeiter  und  Angestellten  des  Reiches  gewesen. ­
  Soweit  aber  die  Anleihestücke  lombardiert  worden  wären,
hätte  auch  eine  Schaffung  von  Zahlungsmitteln  stattgefunden.  In
jedem  Falle  wären  bei  diesem  Verfahren,  das  die  Neuausgabe  von
Zahlungsmitteln  verhindern  sollte,  Schwierigkeiten  eingetreten,  die
auf  die  Erlangung  der  notwendigen  Heeresgüter  hemmend  einge ­
            
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