Inflation und Geldvermehrung.
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Zahlungsmittel (Noten und Giro). Dieser äußerliche Vorgang bei
der technischen Abwicklung der Übertragung von neugeschaffener
Reichskaufkraft ist sowohl für die Erklärung, worin die an sich von
allen Seiten zugestandene Inflation zu erblicken sei, als auch für die
zur Abstellung der Inflation vorgeschlagenen Maßnahmen von verhängnisvoller
Bedeutung geworden. Auch darauf ist zurückzukommen.
2. Zunächst: hätte diese Geldvermehrung — Geld immer in
dem für den Praktiker am ehesten verständlichen Sinne als Zahlungsmittel
(Noten und Giro) — vermieden werden können? Ja;
das Reich hätte seinen Lieferanten und sonstigen Zahlungsberechtigten
eben nicht jene Zahlungsmittel, sondern langfristige Schuldverschreibungen
an Zahlungsstatt geben können. Dann hätten die
Zahlungsempfänger nicht ein Geld-, sondern ein Kapitalstück erhalten,
das regelrecht nur durch die Übertragung an einen Geldbesitzer
(vgl. jedoch III) oder durch Verpfändung bei einem solchen
wieder in Geld hätte verwandelt werden können. Eür die Flüssigmachung
dieser Schuldverschreibungen (Kriegsanleihen) wäre bestimmend
gewesen: 1. die Summe der freien, eine Anlage in Wertpapieren
suchenden Geldkapitalien, vermehrt um jene Beträge, die
durch die Kriegswirtschaft und Kriegsfinanzierung fortlaufend frei
geworden oder heu erzeugt worden wären und 2. die Lust oder das
Pflichtgefühl der Kapitalbesitzer, diese Anleihen auch wirklich zur
Kapitalanlage zu erwerben. Den Lieferanten des Reichs dürfte aber
in den seltensten Fällen damit gedient gewesen sein, ihre Forderungen
ausschließlich in langfristigen Anleihen ausgeglichen zu
erhalten, da sie ja ihrerseits bare Zahlungsmittel für die Bezahlung
von Löhnen, Rohstoffen und sonstigen Auslagen nötig hatten.
(Daher war in Frankreich, wo diese Art von Bezahlung tatsächlich
stattfand, vorgesehen, daß die Kriegslieferanten nur von einer bestimmten
Summe ihrer Forderungen an und auch nur bestimmte
Teile dieser Forderungen in Bonds anzunehmen verpflichtet waren.)
So gut wie ausgeschlossen wäre die Nurbezahlung mit Anleihestücken
an die Truppen, Arbeiter und Angestellten des Reiches gewesen.
Soweit aber die Anleihestücke lombardiert worden wären,
hätte auch eine Schaffung von Zahlungsmitteln stattgefunden. In
jedem Falle wären bei diesem Verfahren, das die Neuausgabe von
Zahlungsmitteln verhindern sollte, Schwierigkeiten eingetreten, die
auf die Erlangung der notwendigen Heeresgüter hemmend einge