Erster Teil.
Die Finanzwirtschaft während des Krieges unter dem
Gesichtswinkel der Inflation und der Preise.
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I. Inflation und Geldvermehrung.
1. Wenn die Reichsfinanzverwaltung für mittelbare oder un
mittelbare Kriegszwecke Zahlungen zu leisten hatte, so beschaffte
eie sich die hierzu erforderlichen Geldmittel bei der Reichsbank.
Die Reichsbank gab diese Mittel her, indem sie dafür vom Reich
Schatzanweisungen, d. h. Schuldurkunden erhielt, in denen das
Reich die Rückzahlung der empfangenen Beträge innerhalb einer
bestimmten Frist versprach. Das Reich nahm also Kredit bei der
Reichsbank in Anspruch. Über die Rückzahlung dieses Kredites
wird weiter unten zu sprechen sein.
Die Geldmittel, die das Reich erhielt, waren Banknoten, Dar
lehnskassenscheine oder Giroguthaben. Sie wurden an die Zah
lungsempfänger, als da waren: Lieferanten, Truppen, Arbeiter, Be
amte, Angehörige oder Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern, aus
gehändigt oder auf diese übertragen. Für das Reich bedeutete die
Kreditbeanspruchung die Schaffung neuer, d. h. nicht im Tausch
verkehr der Volkswirtschaft entstandener Kaufkraft, über die es
nach Gutdünken verfügen konnte. Das Reich übertrug diese neue
— oder wie sie auch genannt wird — zusätzliche Kaufkraft auf die
Zahlungsempfänger, und zwar in Gestalt der von der Reichsbank
erhaltenen Noten und Giroguthaben. Insofern ist es richtig, zu
sagen, daß die vom Reiche neugeschaffene Kaufkraft in der Form
des Geldes in die Volkswirtschaft eingeströmt ist. Mit der Schaf
fung der zusätzlichen Kaufkraft war also auch eine wirkliche Ver
mehrung von Geld im technischen Sinne verbunden, d. h. der Volks
wirtschaft wurde bestimmtes Geld, nämlich: Münzen, Noten, Giro
guthaben neu zugeführt. In diesem Augenblick bestand die
Kaufkraftsteigerung der Einzelwirtschaften aus Geld im Sinne der