Inflation und Wertpapierhandel (Börse).
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talien zur Börse, um Wertpapiere als Kapitalanlage oder mit der
Absicht zu spekulieren, zu kaufen. Dazu kommt, daß nach Absicht
der Besitzer ein großer Teil gerade der im Börsenhandel angelegten
Kapitalien jederzeit wieder zu ihrer Verfügung stehen soll, wenn sie
das Kapital für andere Zwecke benötigen. Während bei den Kriegsanleihen
im Falle eines Mangels an Käufern versprochenermaßen
die Darlehnskassen in die Lücke einspringen sollen, ist die Wiederauflebung
der in anderen Wertpapieren angelegten Kaufkraft für
den Besitzer nur möglich, wenn andere Käufer an ihre Stelle treten.
Allerdings bringt es der Gewinnanreiz bei den Dividendenpapieren
sowie die Übersättigung des Kapitalmarktes mit Kriegsanleihen
mit sich, daß leicht Käufer für andere Wertpapiere vorhanden sein
werden, wenigstens solange als der Überfluß an Kaufkraft anhält.
Außerdem ist die Beleihung von anderen Wertpapieren als Kriegsanleihe
in einem weit gezogenen Rahmen ebenfalls bei den Darlehnskassen
jederzeit möglich.
2. Aber die Annahme, daß mit dem Kauf von Wertpapieren der
Kriegsanleihe oder dem Gütermarkt jene Kaufkraft entzogen sei,
trifft nicht ohne weiteres zu. Denn jedem Käufer steht ein Verkäufer
gegenüber, der gegen Hingabe seiner Wertpapiere die Kaufkraft
erhält und sie seinerseits nach Gutdünken verwenden kann.
Die Kaufkraft geht also mit dem Kauf von Wertpapieren nicht
unter; sie wechselt nur den Besitzer und bleibt im vollen Umfange
weiter bestehen. Gegenüber der Anschauung, daß sich mit Anerkennung
dieser Tatsache letzten Endes nichts in dem Verhältnis der
Kaufkraft zum Markt der Güter geändert habe, ist jedoch zu betonen,
daß Käufer und Verkäufer durchaus nicht dieselben Absichten
zu haben brauchen, unter Umständen auch gar nicht über
dieselben Möglichkeiten und Fähigkeiten verfügen, mit dem Kapital
das gleiche zu beginnen. So kann und wird in der Regel doch eine
Verschiebung in der Verwendung der Kaufkraft und damit auch eine
verschiedene Einwirkung auf die Preise eintreten, wenn durch den
Kauf und Verkauf von Wertpapieren eine Übertragung von Kaufkraft
von einer Person auf die andere stattgefunden hat.
Wenn die Banken aus ihren Beständen für Rechnung der Ausgeber
Anleihen und Aktien verkaufen, so fließt der Erlös den Industriegesellschaften,
Hypothekenbanken oder Kommunen zu, wenn
diese nicht schon den Gegenwert vorher erhalten oder Vorschüsse
darauf entnommen haben. In den Händen dieser Schuldner kann *
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