Sinne der Befürworter dieser „einfachen“ Maßnahme. (Daß der
Ersatz eines Zahlungsmittels durch ein anderes an der Inflation
nichts ändert, ist oben ausgeführt worden.) Würde die Reichs
bank dem Verkehr die zur Abwicklung des Zahlungsgeschäfts er
forderlichen Mengen papierner Zahlungsmittel vorenthalten, so
wäre das eine volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Härte,
die überdies nicht den Erfolg haben würde, daß durch sie die In
flation gemildert würde; denn der Verkehr und die sich betätigende
Kaufkraft würden sich dann selbst die nötigen Zahlungsmittel
schaffen. Auf die Einziehung der thesaurierten Noten durch eine
Kapitalanlage wurde schon oben hingewiesen. Wie aber in aller
Welt soll die Einziehung der Noten und Kassenscheine bis auf den
früheren Umlauf (ausschließlich der an die Stelle der eingesammelten
Goldmünzen getretenen Noten) vor sich gehen?
Was gewöhnlich nicht ausgesprochen (wahrscheinlich aber ge
dacht) wird: eine Einziehung der Noten und Darlehnskassenscheine
könnte auf Grund der gegen ihre Ausgabe anstehenden Kredite
erfolgen. Zu mehr als 90% sind die Kreditnehmer der Reichsbank
und Darlehnskassen: Kommunen, Gliedstaaten und das Reich,
afso öffentlich-rechtliche Schuldner. Ob diese Schuldner 24Milli
arden Mark bei der Reichsbank und 10 Milliarden Mark bei den Dar
lehnskassen (Ende 1918) zurückzahlen können, hängt von vielen,
heute noch ungewissen Faktoren ab: Wirtschaftsentwicklung, Lage
des Geld- und Kapitalmarkts und Anleihe- und Steuerpolitik in
der nächsten und ferneren Zukunft. Selbst wenn eine umfang
reiche Rückzahlung dieser kurzfristigen Schulden der öffentlichen
Schuldner (aus Steuern, Vermögensabgabe oder Anleiheerlösen)
Platz greifen würde, ist zu beachten, daß erstens die von der
Reichsbank und den Darlehnskassen ausgewiesenen Forderungen
nicht die gesamten kurzfristigen Schulden darstellen, mit denen jene
Schuldner belastet sind. Auch die Banken haben erhebliche Vor
schüsse geleistet, die auf eine Rückzahlung warten (eventuell durch
einfache Umbuchung: Depositen gegen Schatzanweisungen, wo
durch weder Barmittel in Gang gesetzt noch solche erspart werden).
Zweitens — und das ist entscheidend — können den in Rede stehen
den Schuldnern die Mittel zur Einlösung ihrer Schulden nicht nur
in Noten und Darlehnskassenscheinen zufließen, sondern auch in
Giroguthaben übertragen werden. Nur insoweit hierbei thesaurierte
Noten aus ihren Verstecken gelockt und die Barreserven verringert