Full text: Inflation und Geldentwertung

Sinne der Befürworter dieser „einfachen“ Maßnahme. (Daß der 
Ersatz eines Zahlungsmittels durch ein anderes an der Inflation 
nichts ändert, ist oben ausgeführt worden.) Würde die Reichs 
bank dem Verkehr die zur Abwicklung des Zahlungsgeschäfts er 
forderlichen Mengen papierner Zahlungsmittel vorenthalten, so 
wäre das eine volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Härte, 
die überdies nicht den Erfolg haben würde, daß durch sie die In 
flation gemildert würde; denn der Verkehr und die sich betätigende 
Kaufkraft würden sich dann selbst die nötigen Zahlungsmittel 
schaffen. Auf die Einziehung der thesaurierten Noten durch eine 
Kapitalanlage wurde schon oben hingewiesen. Wie aber in aller 
Welt soll die Einziehung der Noten und Kassenscheine bis auf den 
früheren Umlauf (ausschließlich der an die Stelle der eingesammelten 
Goldmünzen getretenen Noten) vor sich gehen? 
Was gewöhnlich nicht ausgesprochen (wahrscheinlich aber ge 
dacht) wird: eine Einziehung der Noten und Darlehnskassenscheine 
könnte auf Grund der gegen ihre Ausgabe anstehenden Kredite 
erfolgen. Zu mehr als 90% sind die Kreditnehmer der Reichsbank 
und Darlehnskassen: Kommunen, Gliedstaaten und das Reich, 
afso öffentlich-rechtliche Schuldner. Ob diese Schuldner 24Milli 
arden Mark bei der Reichsbank und 10 Milliarden Mark bei den Dar 
lehnskassen (Ende 1918) zurückzahlen können, hängt von vielen, 
heute noch ungewissen Faktoren ab: Wirtschaftsentwicklung, Lage 
des Geld- und Kapitalmarkts und Anleihe- und Steuerpolitik in 
der nächsten und ferneren Zukunft. Selbst wenn eine umfang 
reiche Rückzahlung dieser kurzfristigen Schulden der öffentlichen 
Schuldner (aus Steuern, Vermögensabgabe oder Anleiheerlösen) 
Platz greifen würde, ist zu beachten, daß erstens die von der 
Reichsbank und den Darlehnskassen ausgewiesenen Forderungen 
nicht die gesamten kurzfristigen Schulden darstellen, mit denen jene 
Schuldner belastet sind. Auch die Banken haben erhebliche Vor 
schüsse geleistet, die auf eine Rückzahlung warten (eventuell durch 
einfache Umbuchung: Depositen gegen Schatzanweisungen, wo 
durch weder Barmittel in Gang gesetzt noch solche erspart werden). 
Zweitens — und das ist entscheidend — können den in Rede stehen 
den Schuldnern die Mittel zur Einlösung ihrer Schulden nicht nur 
in Noten und Darlehnskassenscheinen zufließen, sondern auch in 
Giroguthaben übertragen werden. Nur insoweit hierbei thesaurierte 
Noten aus ihren Verstecken gelockt und die Barreserven verringert
	        
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