für die einzelnen Staatsbetriebe im Gesamtetat deutlich ausgewiesen werden. Die Feststellung des Zuschuß-
bedarfes hat überall da, wo eine etatmäßige Absonderung der einzelnen Betriebe und insbesondere ihrer
Einnahmen nicht erfolgt ist, zum Teile unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet.
Wo die Ermittlung des Zuschußbedarfes nach dem verfügbaren Material möglich war, sind nicht etat-
technische, sondern wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen, d. h. es wurden als Ausgaben der
staatlichen Erwerbsbetriebe auch diejenigen Posten angesehen, die an anderen Stellen des Etats auf-
geführt waren (z. B. Verzinsung von »produktiven« Anleihen in dem Etat der Finanzverwaltung), für die
aber tatsächlich der betreffende Staatsbetrieb zu belasten ist.
Die vom Staate für Zwecke der staatlichen Erwerbsbetriebe aufgenommenen Anleihen werden in den
Etats häufig nicht oder nur zum Teile deutlich als Anleihen für Eisenbahnen, Post usw. bezeichnet. Über-
all da, wo derartige Ungenauigkeiten vorlagen, war es schwierig, die Ausgaben für die Verzinsung und
Tilgung solcher Anleihen von den übrigen in dem Kapitel »Finanzverwaltung« behandelten Posten abzu-
sondern und sie als Ausgaben der staatlichen Erwerbsbetriebe in dem dargestellten Sinne zu behandeln.
Besonders offensichtlich wirkt sich diese Schwierigkeit in Belgien aus, wo beispielsweise die gesamten
außerordentlichen, durch Anleihen gedeckten Ausgaben für die Eisenbahn 2 404,2 Millionen fr. betragen?),
wo aber nach den Angaben der Etats an Ausgaben für Verzinsung und Tilgung von Eisenbahnanleihen
nur ein Betrag für 1913 von 24,3, für 1925 von 16,3 Millionen fr. ausgesondert werden konnte. Infolge-
dessen müssen die hier verarbeiteten Etatzahlen unvollständig sein. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind
also in der Gesamtübersicht der staatlichen Erwerbsbetriebe (S. 397) die Ausgaben für die Verzinsung der
Anleihen?) zu niedrig angegeben, so daß vor dem Kriege der Überschuß der belgischen Eisenbahn wahr-
scheinlich zu groß, nach dem Kriege der Zuschußbedarf zu gering erscheint. Andrerseits sind Ausgaben
für die Verzinsung der Eisenbahnschuld in dem Kapitel »Finanzverwaltung« (S. 214 ff.) enthalten, so daß
die dort erscheinenden Ausgaben entsprechend zu hoch sind.
Die Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe wurden bei der Gegenüberstellung der Einnahmen
und Ausgaben nicht berücksichtigt, da sie ja wirtschaftlich eine ganz andere Bedeutung haben als die eigent-
lichen Betriebsausgaben. Sie werden in der vorstehenden Übersicht besonders vermerkt (vgl. oben Ersten
Teil, Zweites Kapitel, Seite 27 {l.):
Es kann demnach der Fall eintreten, daß Staatsbetriebe, die nach ihrem Sonderbudget, das auch In-
vestierungen umfaßt, mit Verlust abschließen, in der vorstehenden Übersicht einen Überschuß aufweisen,
während umgekehrt in Fällen, wo außerhalb der Sonderetats Ausgaben für staatliche Erwerbsbetriebe
auftreten, ein in dem Sonderetat ausgewiesener Überschuß unter Einbeziehung dieser Ausgaben sich in
ein Defizit verwandelt.
In den Budgets wird kaum ein anderes Gebiet so uneinheitlich und so undurchsichtig behandelt wie die
Finanzgebarung der Erwerbsbetriebe.
IL. Großbritannien.
Der wichtigste staatliche Erwerbsbetrieb Großbritanniens ist die Post-, Telegraphen- und
Telephonverwaltung, die sowohl vor als auch nach dem Kriege Betriebsüberschüsse erzielte. Ein
Bild über ihre finanzielle Bedeutung gewinnt man aus folgender Übersicht:
Jahresergebnisse nach Berücksichtigung der Kapitalzinsen ?)
(+ Überschuß, — Fehlbetrag)
Post Telegraph Telephon Zusammen
in 1000 £
1912/18 ri 5553 — 1175 + 303 + 4681
19 er 6170 — 1.212 + 239 + 5200
191er ET 48808 =— 41.233 — + 3544
19568 a 6005 — 520 — 118 + 5367
a + 6519 — 8530 R 202 + 6191
PAS + 6848 — 2556 355 + 6647
SO rk er FT 3169 —- 685 N. 36 + 7448|
1919/2080... 100400004 — 3470 — 2636 — 1962 — 4428
20 + 1714 — 3729| — 4722 — 6737
1921/22 .........0.,, + 2331 — 3032 — 559 — 1260
1922/23... 00... + 5208 — 1697, + 939 + 4450
1928/24 + 4965 — 1271 + 1597 + 5291
WE 46612 — 1.646 +__.463 A-5429
*) Vgl. die Ausführungen im belgischen Länderbericht S. 83 {ff
*) Im wesentlichen Spalte »Ausgaben aus den Etats anderer Verwaltungsstellen«
*) The Economist, Budget Supplement, vom 17. April 1926.
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