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II. öffentliche Versicherung.
verjähren — nach Abzug von Ersatzforderungen, die die Versicherungs-
träger unter bestimmten Umständen gegenüber Krankenkassen und Unfall-
berufsgenossenschasten haben — Ende 1910 die Summe von 153 Mill. Mk.
erreicht. Im Jahre 1897 wurden 10 564 Versicherte (oder 9 von je
10 000 Versicherten überhaupt) dem Heilverfahren unterworien und Kosten
von 2 Mill. Mk. oder 1,6 °/o der Beitragseinnahmen dafür aufgewendet;
1910 erstreckte sich die Heilfürsorge dagegen auf 114 310 Personen (oder
etwa 76 von je 10 000 Versicherten), und sie erforderte nach Abzug der
von Krankenkassen und anderen eingezogenen Ersatzleistungen 21 Mill. Mk.
oder 11 °/o der Beitragseinnahmen. Der wirkliche Wert dieser Präventiv
tätigkeit und besonders der damit verbundenen planmäßigen Be
kämpfung aller Volks kr ankheiten ist an den geldlichen Auf
wendungen der Versicherungsträger schwer zu ermessen. Gründliche und
erfolgreiche Heilkuren bedeuten für den einzelnen Versicherten die Wieder
herstellung seines größten Kapitals, seiner Arbeitsfähigkeit, und wiegen
in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung viel schwerer als der Geldwert der Aus
gaben. Auch das nationale Wirtschaftsleben gewinnt durch die plan
mäßige Hebung des Gesundheitszustandes und die Verhütung allzu früher
Invalidität unmittelbar greifbare Vorteile. Allerdings ist dabei Voraus
setzung, daß die Heilverfahren angemessene Dauererfolge zeitigen.
Was diese Erfolge anlangt, so sind (nach der Festschrift des Reichs
versicherungsamts) 1909 von den Lungentuberkulösen 83 % und von
anderen Kranken 84 °/o als erwerbsfähig aus der Behandlung entlassen
worden. Freilich sind das zunächst nur die Anfangserfolge. Aber
auch sie sind von Jahr zu Jahr gestiegen, im Gesamtdurchschnitt der
letzten 13 Jahre betrug der Anfangsersolg bei Lungentubcrkulösen nur
76 o/o (1897 nur 68 %). Die wiederholte spätere Nachuntersuchung hat
gelehrt, daß in vielen Fällen der Heilerfolg wieder verloren gegangen
ist; immerhin ist hier aber doch im Durchschnitt in 37% der Fälle ein
dauernder Enderfolg festgestellt worden. Bei den anderen Krankheiten
verblieb bei regelmäßiger Nachprüfung schließlich ein Durchschnittserfolg
von 42 o/o. Es sind das doch Erfolge, die das weitere Vorgehen auf
diesem Gebiete auch wirtschaftlich durchaus rechtfertigen, solange nur
bei der Auswahl der Behandlungsfälle und bei der Durchführung der
Behandlung — die größtenteils in eigenen Heilanstalten erfolgt — auch
das ökonomische Prinzip weiter beachtet wird.
Erwähnt mag werden, daß die im Jahre 1910 durchgeführten Heil
verfahren im ganzen 26,9 Mill. Mk- Kosten verursacht haben, wovon
rund 2 Mill. Mk. als Angehörigenunterstützung (künftig „Hausgeld"