Full text: Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

20 
Court war auf 35 000 £, darunter 17 000 £ Waren englischer 
Herkunft eingeschätzt worden. Da nun das im Auslande und auf 
See befindliche, also englischen Vergeltungsmaßregeln ausgesetzte, 
Hamburger Gut einen viel höheren Wert erreichte, so erklärte sich 
der Senat, der im Einverständnis mit den Courtmitgliedern ani 
16. Januar 1807 die Disposition über das Warenlager über 
nommen hatte, bereit, es für 425 000 fr. zurückzukaufen und es 
den Engländern frei zur Verfügung zu stellen. Gewiß geschah 
das nicht aus reiner Großmut, sondern aus den eben angedeuteten 
Nützlichkeitserwägungen. Immerhin hätte man von den englischen 
Gästen wohl erwarten dürfen, daß sie diese Tatsache nicht gänzlich 
totschweigen würden. Statt dessen hat man später noch den Anschein 
zu erwecken gesucht, als ob ihnen in Hamburg großer Schaden zu 
gefügt worden sei; durchaus mit Unrecht, denn wenn die ehemaligen 
Courtmitglieder in den Drangsalen der kommenden Jahre ihr 
Vermögen verloren, so haben sie dieses Geschick mit der Mehrheit 
der Hamburger Kaufmannschaft geteilt. Das Schicksal des Court 
selbst war freilich besiegelt; im August 1807 wurde den Mitgliedern 
der Befehl Napoleons übermittelt, daß die Faktorei aufzulösen sei 
und die Insassen Hamburgische Bürger werden müßten. So geschah 
es denn auch. Am 4. September 1807 erwarben die letzten fünf 
„Merchant Adventurers" in Hamburg das Bürgerrecht, wobei 
ihnen noch gewisse Vergünstigungen zugestanden wurden. Sechs 
Monate später, am 20. April 1808, wurde die Aushebung des 
Court für rechtskräftig erklärt. Alan weinte ihm in Hamburg 
keine Träne nach. Ursprünglich eine der Einrichtungen, die 
Hamburgs Aufsteigen zu kommerzieller Größe begründen halfen, 
hatte er im Lause des 18. Jahrhunderts seine Bedeutung eingebüßt 
und sich durch seine Exklusivität und sein starres Festhalten an 
längst veralteten Vorrechten verhaßt gemacht. Daß er fiel, ist 
einer der wenigen Gewinne, die Hamburg und sein Handel aus 
der Franzosenzeit davongetragen haben. Wenn das frühere Court 
mitglied Burrowes in einer Aufzeichnung von 1808 den Verdacht 
äußerte, der Senat habe im geheimen Einverständnis mit den Franzosen 
gehandelt und seinerseits die Aufhebung des Court angeregt, so läßt sich 
das jedenfalls nicht nachweisen. Daß der Senat sich auch noch für 
die Aufrechterhaltung der unbequemen englischen Privilegien be 
mühen sollte, wäre aber in der Tat zuviel verlangt gewesen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.