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Damit war der Gegensatz auf die Spitze getrieben. Wille
stand gegen Wille, aber wie schon bemerkt, ohne Flotte und ohne
den guten Willen der Vasallen und Neutralen konnte Napoleon
nichts durchsetzen. Auch die Mailänder Dekrete haben die Fortdauer
des englischen Handels nach dem Kontinent nicht verhindern können-
Am 5. September 1807 hatte eine englische Fregatte die ,in
dänischem Besitz befindliche Insel Helgoland zur Übergabe genötigt.
Seitdem diente das kleine Eiland als Hauptausgangspunkt für den
Schmuggelhandel nach dem Kontinent. Eine Menge Kaufleute
hielt sich kürzere oder längere Zeit hier auf, nach dem Berichte
eines dänischen Beamten gegen 200; sie reisten unter fremdem
Namen und mit falschen Pässen hin und her, mehrere ließen sich
dauernd auf der Insel nieder. Große Handelshäuser aus England,
Deutschland und Holland unterhielten hier Agenturen. Die Waren
kamen meist von England in Flotten von 30—40 Schiffen und
häuften sich auf Helgoland bald derartig an, daß vieles unter-
freiem Himmel aufgestapelt werden mußte. Der Verkehr nach dem
Festlande ging vornehmlich über die ostfriesischen Inseln, die Ems,
die Jade, zum Teil auch die holsteinische Küste. Die kleinen
ostfriesischen Küstenfahrer und Fischerboote, deren oft 80—90 zugleich
vor Helgoland lagen, konnten den Verkehr kaum bewältigen und
fanden reichen Verdienst. Bis zu den Inseln dienten ihnen einige
von England gesandte Lugger zum Schutz, und bei Nacht und
Nebel wurden dann die Ladungen über das Watt nach dem Fest
land geschafft. Auch die Post wurde anfangs von dem Vogt aus
Neuwerk übernommen, nach dessen Tode sperrten die Franzosen in
Kuxhaven diesen Weg, und seitdem ging die Korrespondenz eben
falls über die ostfriesischen Inseln.
Natürlich blieb den Franzosen dieser Schleichhandel kein Ge
heimnis. Ein Dekret vom 13. November 1807, das alle wesent
lichen Bestimmungen der Mailänder Dekrete voraus nahm, dehnte
die Gültigkeit der Verordnung vom 6. August 1807 (s. oben
S. 27) auch auf die Weser aus. Auch Neuwerk und vor allem
die Watten sollten überwacht werden. Eine Ministerialverordnung
voni 16. Oktober hatte das Einlaufen jedes Schiffes, selbst eines
französischen, mit Kolonialwaren in die Elbe schlechtweg verboten.
Bourrienne, der, obwohl später einer der schärfsten Kritiker des
Kontinentalspstems, sich die Durchführung der Sperre eifrig