Full text: Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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Damit war der Gegensatz auf die Spitze getrieben. Wille 
stand gegen Wille, aber wie schon bemerkt, ohne Flotte und ohne 
den guten Willen der Vasallen und Neutralen konnte Napoleon 
nichts durchsetzen. Auch die Mailänder Dekrete haben die Fortdauer 
des englischen Handels nach dem Kontinent nicht verhindern können- 
Am 5. September 1807 hatte eine englische Fregatte die ,in 
dänischem Besitz befindliche Insel Helgoland zur Übergabe genötigt. 
Seitdem diente das kleine Eiland als Hauptausgangspunkt für den 
Schmuggelhandel nach dem Kontinent. Eine Menge Kaufleute 
hielt sich kürzere oder längere Zeit hier auf, nach dem Berichte 
eines dänischen Beamten gegen 200; sie reisten unter fremdem 
Namen und mit falschen Pässen hin und her, mehrere ließen sich 
dauernd auf der Insel nieder. Große Handelshäuser aus England, 
Deutschland und Holland unterhielten hier Agenturen. Die Waren 
kamen meist von England in Flotten von 30—40 Schiffen und 
häuften sich auf Helgoland bald derartig an, daß vieles unter- 
freiem Himmel aufgestapelt werden mußte. Der Verkehr nach dem 
Festlande ging vornehmlich über die ostfriesischen Inseln, die Ems, 
die Jade, zum Teil auch die holsteinische Küste. Die kleinen 
ostfriesischen Küstenfahrer und Fischerboote, deren oft 80—90 zugleich 
vor Helgoland lagen, konnten den Verkehr kaum bewältigen und 
fanden reichen Verdienst. Bis zu den Inseln dienten ihnen einige 
von England gesandte Lugger zum Schutz, und bei Nacht und 
Nebel wurden dann die Ladungen über das Watt nach dem Fest 
land geschafft. Auch die Post wurde anfangs von dem Vogt aus 
Neuwerk übernommen, nach dessen Tode sperrten die Franzosen in 
Kuxhaven diesen Weg, und seitdem ging die Korrespondenz eben 
falls über die ostfriesischen Inseln. 
Natürlich blieb den Franzosen dieser Schleichhandel kein Ge 
heimnis. Ein Dekret vom 13. November 1807, das alle wesent 
lichen Bestimmungen der Mailänder Dekrete voraus nahm, dehnte 
die Gültigkeit der Verordnung vom 6. August 1807 (s. oben 
S. 27) auch auf die Weser aus. Auch Neuwerk und vor allem 
die Watten sollten überwacht werden. Eine Ministerialverordnung 
voni 16. Oktober hatte das Einlaufen jedes Schiffes, selbst eines 
französischen, mit Kolonialwaren in die Elbe schlechtweg verboten. 
Bourrienne, der, obwohl später einer der schärfsten Kritiker des 
Kontinentalspstems, sich die Durchführung der Sperre eifrig
	        
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