Full text : Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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Damit  war  der  Gegensatz  auf  die  Spitze  getrieben.  Wille
stand  gegen  Wille,  aber  wie  schon  bemerkt,  ohne  Flotte  und  ohne
den  guten  Willen  der  Vasallen  und  Neutralen  konnte  Napoleon
nichts  durchsetzen.  Auch  die  Mailänder  Dekrete  haben  die  Fortdauer
des  englischen  Handels  nach  dem  Kontinent  nicht  verhindern  können-Am
  5.  September  1807  hatte  eine  englische  Fregatte  die  ,in
dänischem  Besitz  befindliche  Insel  Helgoland  zur  Übergabe  genötigt.
Seitdem  diente  das  kleine  Eiland  als  Hauptausgangspunkt  für  den
Schmuggelhandel  nach  dem  Kontinent.  Eine  Menge  Kaufleute
hielt  sich  kürzere  oder  längere  Zeit  hier  auf,  nach  dem  Berichte
eines  dänischen  Beamten  gegen  200;  sie  reisten  unter  fremdem
Namen  und  mit  falschen  Pässen  hin  und  her,  mehrere  ließen  sich
dauernd  auf  der  Insel  nieder.  Große  Handelshäuser  aus  England,
Deutschland  und  Holland  unterhielten  hier  Agenturen.  Die  Waren
kamen  meist  von  England  in  Flotten  von  30—40  Schiffen  und
häuften  sich  auf  Helgoland  bald  derartig  an,  daß  vieles  unterfreiem
  Himmel  aufgestapelt  werden  mußte.  Der  Verkehr  nach  dem
Festlande  ging  vornehmlich  über  die  ostfriesischen  Inseln,  die  Ems,
die  Jade,  zum  Teil  auch  die  holsteinische  Küste.  Die  kleinen
ostfriesischen  Küstenfahrer  und  Fischerboote,  deren  oft  80—90  zugleich
vor  Helgoland  lagen,  konnten  den  Verkehr  kaum  bewältigen  und
fanden  reichen  Verdienst.  Bis  zu  den  Inseln  dienten  ihnen  einige
von  England  gesandte  Lugger  zum  Schutz,  und  bei  Nacht  und
Nebel  wurden  dann  die  Ladungen  über  das  Watt  nach  dem  Festland ­
  geschafft.  Auch  die  Post  wurde  anfangs  von  dem  Vogt  aus
Neuwerk  übernommen,  nach  dessen  Tode  sperrten  die  Franzosen  in
Kuxhaven  diesen  Weg,  und  seitdem  ging  die  Korrespondenz  ebenfalls ­
  über  die  ostfriesischen  Inseln.
Natürlich  blieb  den  Franzosen  dieser  Schleichhandel  kein  Geheimnis. ­
  Ein  Dekret  vom  13.  November  1807,  das  alle  wesentlichen ­
  Bestimmungen  der  Mailänder  Dekrete  voraus  nahm,  dehnte
die  Gültigkeit  der  Verordnung  vom  6.  August  1807  (s.  oben
S.  27)  auch  auf  die  Weser  aus.  Auch  Neuwerk  und  vor  allem
die  Watten  sollten  überwacht  werden.  Eine  Ministerialverordnung
voni  16.  Oktober  hatte  das  Einlaufen  jedes  Schiffes,  selbst  eines
französischen,  mit  Kolonialwaren  in  die  Elbe  schlechtweg  verboten.
Bourrienne,  der,  obwohl  später  einer  der  schärfsten  Kritiker  des
Kontinentalspstems,  sich  die  Durchführung  der  Sperre  eifrig
            
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