Full text: Die Hansestädte und die Kontinentalsperre

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dem er, wie wir sahen, im Jahre 1809 teilweise einen Zusammen 
bruch erlebt hatte. Drei Momente sind für die Handhabung der 
Kontinentalsperre in den Jahren 1810—1813 charakteristisch: das 
System der Lizenzen, der Zolltarif von Trianon und die militärische 
Grenzsperre zur Verhinderung des Schmuggels. 
Der Begriff der „Lizenz" war auf französischer Seite derselbe 
wie auf englischer: eine für den Einzelfall gemachte Ausnahme 
von den allgemeinen Schiffahrts- und Handelsverboten. Lizenzen 
waren hier ebensowenig etwas ganz neues wie in England, aber 
erst seit 1809 machte die französische Regierung häufiger Gebrauch 
davon. Es gab verschiedene Arten von Lizenzen, solche, die nur 
die Einfuhr von Schiffbaumaterial und Medikamenten, oder von 
Tuchen, Öl und dergleichen, andere, die gegen Ausfuhr franzö 
sischer Seidenstoffe und Weine auch die Einfuhr von Kolonial 
waren, Baumwolle usw. gestatteten. Seit August 1810 erhob 
Napoleon die Ausgabe von Lizenzen zum System; fortan sollte 
keinem Schiff mehr ohne Lizenz die Ein- oder Ausfahrt gestattet 
werden. Unter besonderen Bedingungen war gegen Lizenz auch 
die Fahrt nach England erlaubt. Man hat den Kaiser wegen 
dieser Inkonsequenz, dieser Durchbrechung des Kontinentalsystems 
heftig getadelt. Es scheint jedoch, daß die Absicht durch den 
Verkauf der Lizenzen eine neue Einnahmequelle für seine Kassen 
zu erschließen, für ihn nicht im Vordergrund stand, obwohl dieser 
fiskalische Zweck ebenso wie die Begünstigung der Ausfuhr franzö- 
stscher Manufakturen zweifellos mitsprach. Der Hauptzweck Na 
poleons ist vielmehr wahrscheinlich in dem wohlberechneten Plan 
zu suchen, durch eine begrenzte Zulassung des Verkehrs mit England 
das Bargeld aus dem Vereinigten Königreich herauszuziehen und 
fo den britischen Staatskredit zu erschüttern. Deswegen begünstigte 
er vor allem die Ausfuhr von Getreide aus den norddeutschen 
Häfen nach England. Ein Dekret vom 22. Juli 1810 verordnete 
die Erteilung von Speziallizenzen an hanseatische Schiffe aus 
Danzig, Lübeck, Hamburg und Bremen zur Fahrt nach Dünkirchen, 
Nantes und Bordeaux. Sie durften England berühren, jedoch 
keine englischen Waren nach den französischen Häfen einführen, 
sollten diese vielmehr nur in Ballast oder mit nordischen Pro 
dukten, Schiffbaumaterialien usw. anlaufen. 
Übrigens haben von den übersandten Lizenzen nur wenige
	        
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