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Eigentum und Erblichkeit.
Läuft nun aber das Eigentum in dieser Gestalt nicht
Gefahr, sich zu verflüchtigen? Ich meine nicht in dem Sinne,
daß es mehr Gefahren ausgesetzt fein sollte als das Eigentum
unter materieller Gestalt. Nein, im Gegenteil: es wird
weniger leicht gestohlen oder verloren als das Geld, das der
Landmann in seinem Schrank verschließt, denn der Bankier
hat es in seiner Hut, und er verwahrt es gut. Aber es ist
insofern unsicherer, als am Tage einer Revolution nur ein
Hauch über alle diese Papierfetzen zu wehen braucht, um sie in
die Lust zu blasen.
Nicht nur hinsichtlich seines Gegenstandes hat sich das
Eigentum im Verlauf der Jahrhunderte entwickelt, auch hin
sichtlich des Rechts.
Welches sind in großen Zügen die charakteristischen
Seiten des Eigentums? — denn bis jetzt haben wir seine
Geschichte erzählt, aber keine Definition des Eigentums
gegeben. Was nennt man also Privateigentum, per
sönliches Eigentum? Es ist das Recht, eine Sache für sich
zu besitzen, das heißt, unter Ausschluß jeder andern Person.
Ursprünglich war das Eigentum nur das Recht, eine Sache
im Hinblick auf die Befriedigung seiner Bedürfnisse zu ge
brauchen, aber schloß das Eigentum jenes Attribut ein, das
untrennbar von ihm scheint, nämlich das Recht, seinen Besitz
gegen den eines andern einzutauschen? Nein, zweifellos nein;
denn wir haben schon gesehn, daß der Tausch eine Handlung
darstellt, die schon eine moralische Anstrengung und ziemlich
verwickelte wirtschaftliche Bedingungen voraussetzt. Als ich
vom Tausch sprach, habe ich die Aufmerksamkeit auf jenen
Widerwillen gelenkt, den der Mensch empfinden mußte,
sich der Gegenstände seines Besitzes zu entledigen, um sie
einem andern abzutreten. Dieser Widerwille ist natürlich mit
dem Tage geschwunden, an dem die Erzeugnisse ausdrücklich
für den Verkauf hergestellt wurden, das heißt, mit dem Tage,
an dem sie durch die Arbeitsteilung sogenannte Waren ge
worden sind. Aber das Haus und das Land waren keine
Waren. Sie waren mehr ein individuelles Eigentum, sie
waren der Familienbesitz. Und sie waren noch mehr, sie waren
das durch die dort begrabenen Toten geheiligte Eigentum, ge
heiligt durch die Hausgötter, welche die Ahnen waren, denen
man jeden Morgen die Öl- und Weinspende darbrachte. Und
heutzutage noch thront in den Religionen des Orients und
Chinas das Ahnenbild im Saale, als eine Gottheit, die das
Haus beschützt. So gehörte das Eigentum den Toten wie den
Gide, Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre. 4