Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Eigentum  und  Erblichkeit.

Läuft  nun  aber  das  Eigentum  in  dieser  Gestalt  nicht
Gefahr,  sich  zu  verflüchtigen?  Ich  meine  nicht  in  dem  Sinne,
daß  es  mehr  Gefahren  ausgesetzt  fein  sollte  als  das  Eigentum
unter  materieller  Gestalt.  Nein,  im  Gegenteil:  es  wird
weniger  leicht  gestohlen  oder  verloren  als  das  Geld,  das  der
Landmann  in  seinem  Schrank  verschließt,  denn  der  Bankier
hat  es  in  seiner  Hut,  und  er  verwahrt  es  gut.  Aber  es  ist
insofern  unsicherer,  als  am  Tage  einer  Revolution  nur  ein
Hauch  über  alle  diese  Papierfetzen  zu  wehen  braucht,  um  sie  in
die  Lust  zu  blasen.
Nicht  nur  hinsichtlich  seines  Gegenstandes  hat  sich  das
Eigentum  im  Verlauf  der  Jahrhunderte  entwickelt,  auch  hinsichtlich ­
  des  Rechts.
Welches  sind  in  großen  Zügen  die  charakteristischen
Seiten  des  Eigentums?  —  denn  bis  jetzt  haben  wir  seine
Geschichte  erzählt,  aber  keine  Definition  des  Eigentums
gegeben.  Was  nennt  man  also  Privateigentum,  persönliches ­
  Eigentum?  Es  ist  das  Recht,  eine  Sache  für  sich
zu  besitzen,  das  heißt,  unter  Ausschluß  jeder  andern  Person.
Ursprünglich  war  das  Eigentum  nur  das  Recht,  eine  Sache
im  Hinblick  auf  die  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  zu  gebrauchen, ­
  aber  schloß  das  Eigentum  jenes  Attribut  ein,  das
untrennbar  von  ihm  scheint,  nämlich  das  Recht,  seinen  Besitz
gegen  den  eines  andern  einzutauschen?  Nein,  zweifellos  nein;
denn  wir  haben  schon  gesehn,  daß  der  Tausch  eine  Handlung
darstellt,  die  schon  eine  moralische  Anstrengung  und  ziemlich
verwickelte  wirtschaftliche  Bedingungen  voraussetzt.  Als  ich
vom  Tausch  sprach,  habe  ich  die  Aufmerksamkeit  auf  jenen
Widerwillen  gelenkt,  den  der  Mensch  empfinden  mußte,
sich  der  Gegenstände  seines  Besitzes  zu  entledigen,  um  sie
einem  andern  abzutreten.  Dieser  Widerwille  ist  natürlich  mit
dem  Tage  geschwunden,  an  dem  die  Erzeugnisse  ausdrücklich
für  den  Verkauf  hergestellt  wurden,  das  heißt,  mit  dem  Tage,
an  dem  sie  durch  die  Arbeitsteilung  sogenannte  Waren  geworden ­
  sind.  Aber  das  Haus  und  das  Land  waren  keine
Waren.  Sie  waren  mehr  ein  individuelles  Eigentum,  sie
waren  der  Familienbesitz.  Und  sie  waren  noch  mehr,  sie  waren
das  durch  die  dort  begrabenen  Toten  geheiligte  Eigentum,  geheiligt ­
  durch  die  Hausgötter,  welche  die  Ahnen  waren,  denen
man  jeden  Morgen  die  Öl-  und  Weinspende  darbrachte.  Und
heutzutage  noch  thront  in  den  Religionen  des  Orients  und
Chinas  das  Ahnenbild  im  Saale,  als  eine  Gottheit,  die  das
Haus  beschützt.  So  gehörte  das  Eigentum  den  Toten  wie  den
Gide,  Anfangsgründe  der  Volkswirtschaftslehre.  4
            
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