Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

50 Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre. 
Lebenden, und es gehörte auch denen, die nach den Lebenden 
kommen sollten; sie hatten ein Recht darauf. Heilige Dinge 
gehören nicht zum Handel. 
Die Erblichkeit. Indes hat sich das Individualrecht an 
der Sache allmählich aus dem kollektiven Miteigentumsrecht 
loslösen können, selbst das Recht auf das Land, und die Ge 
schichte des römischen Rechts bietet dafür das bemerkens 
werteste Beispiel. Es hat festeren Boden gewonnen durch 
das Recht zu verkaufen, zu vermieten, zu leihen (siehe das 
nächste Kapitel). 
Wenn aber das Eigentumsrecht sich so immer mehr ab 
solut auf dem Haupt des Einzelnen vereinigt, was wird aus 
ihm an dem Tage werden, wo diese Einzelperson nach dem 
Naturrecht sterben wird, und wo so das Eigentumsrecht keine 
Stütze mehr hat? In der Tat ein kritischer Augenblick! Was 
wird man tun? 
Wenn es sich um Eigentum in der ursprünglichen 
Form handelt, entscheidet man, daß das Eigentum dem 
Eigentümer folgt. Ins Grab die Werkzeuge, deren sich der 
Mensch bedient hat! die Juwelen, mit denen sich die Frau 
schmückte! ins Grab der treue Hund, mit dem der Herr auf 
die Jagd ging, das Pferd, das ihn beim Wettrennen oder im 
Kampfe getragen hat! ins Grab seine Sklaven und auch seine 
Frauen! Noch heute sind davon einige Überreste geblieben. 
Man legt häufig noch die Kleinodien mit in den Sarg, und bei 
den Beerdigungen oer Feldherren wird hinter dem Sarge 
ihr Streitroß an der Hand geführt. Zwar tötet man es nicht 
mehr, aber der Brauch erinnert an die Zeit, wo es dem Herrn 
in den Tod folgte. Was die Frauen angeht, so weiß man, 
daß vor noch nicht gar zu langer Zeit — bis in die Mitte des 
vorigen Jahrhunderts, bis zu dem Tage, an dem die Eng 
länder jenen grausamen Brauch beseitigt haben — die Hindu 
frauen auf dem Scheiterhaufen mit der Leiche ihres Gatten 
verbrannt wurden. 
Aber beachten wir, daß man darin nicht eine Vernichtung, 
sondern im Gegenteil eine Ausdehnung, eine Verlängerung 
des Eigentumsrechts auf ein künftiges Leben zu sehn hat. 
Damit der Tote am andern Ufer des Grabes seine Waffen, 
Werkzeuge, Sklaven und Frauen wiederfindet, begräbt man 
sie mit ihm. 
Glücklicher Aberglaube übrigens — für uns! Denn ihm 
verdanken wir die Erhaltung so vieler Gegenstände, die uns 
besser über die antiken Kulturen unterrichtet haben als es
	        
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