Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

58  Anfangsgründe  der  Volkswirtschaftslehre.

Zunächst  für  den  Eigentümer;  denn  das  Stück  Land  kann
er  möglicherweise  nicht  selbst  ausnutzen,  vielleicht  weil  er  nicht
am  Orte  wohnt,  vielleicht  weil  er  nicht  die  nötigen  Geldmittel
oder  technischen  Kenntnisse  besitzt,  vielleicht  weil  der  Eigentümer ­
  eine  verheiratete  Frau  ist,  die  andere  Pflichten  hat,
oder  ein  minderjähriges  Kind,  ein  Kranker,  oder  was  man
eine  juristische  Person  nennt,  das  heißt,  eine  religiöse,  philanthropische ­
  oder  wissenschaftliche  Anstalt.
Es  ist  nicht  nur  ein  Vorteil  für  den  Eigentümer,  es  ist
auch  ein  solcher  für  die  Allgemeinheit;  denn  wenn  es  nicht
diese  Art  der  Ausnutzung  des  Eigentums  gäbe,  würde  der
Besitz  brach  liegen  bleiben.
Vorteile  auch  von  der  andern  Seite  für  den  Pächter:  besonders, ­
  weil  er  vielleicht  aus  Geldmangel  das  Eigentum  nicht
kaufen  könnte;  und  selbst  wenn  er  über  ein  kleines  Vermögen
verfügt,  ist  es  für  ihn  besser  es  zur  Ausnutzung  des  Landes  zu
behalten;  denn  wenn  er  es  ganz  und  gar  für  den  Kauf  des
Landes  ausgibt,  was  kann  er  dann  mit  dem  Lande  machen,
und  wie  kann  er  es  anbauen?
In  England  —  wo  seit  einigen  Jahren  die  Regierung,
die  Städte  oder  die  örtlichen  Behörden  im  Interesse  des
Anbaus  gezwungen  sind,  den  ländlichen  Arbeitern  auf  ihren
Wunsch  Landparzellen  zur  Verfügung  zu  stellen,  was  man  in
England  „ullotmenks"  nennt  —  in  England  stellt  man  ihnen
zwei  Wege  zur  Wahl:  entweder  sie  erwerben  es  als  volles
Eigentum,  oder  sie  nehmen  es  auf  langfristigen  Pachtvertrag;
die  meisten  bevorzugen  das  zweite  System.  Warum?  Weil
ein  Bauer,  der  ein  ganz  kleines  Kapital  von  beispielsweise
10  000  Franken  besitzt,  sofort  einsieht,  daß  er  dieses  Kapital
besser  zum  Ankauf  von  Ochsen,  Pferden  und  landwirtschaftlichen ­
  Geräten  behält,  als  daß  er  es  für  das  eitle  Vergnügen
opfert,  voller  Eigentümer  zu  heißen,  ohne  die  Mittel,  daraus
ein  Einkommen  zu  erzielen.
Der  Pachtvertrag  stellt  sich  somit  als  ein  sehr  vorteilhafter
Weg  dar  für  alle,  die  nicht  die  Mittel  zum  vollen  Ankauf  eines
Gutes  haben,  die  aber  doch,  dank  diesem  System,  ein  Gut  ausnutzen ­
  und  fruchtbar  machen  können  zum  Vorteil  des  ganzen
Landes.
Wie  man  also  auf  den  ersten  Blick  diesen  Pachtvertrag
ansehn  mag,  man  sieht  darin  nur  Vorteile  für  beide  Parteien
und  für  die  ganze  Gesellschaft.  Gleichzeitig  scheint  ein  solcher
Vertrag  vollkommen  dem  Gerechtigkeitsgefühl  zu  entsprechen;
            
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