Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

64  Anfangsgründe  der  Volkswirtschaftslehre
Der  Sack  Geld  oder  das  Bündel  Banknoten  bleibt  nicht  in  den
Händen  des  Entleihers.  Kein  Mensch  auf  der  Welt  ist  jemals
so  närrisch  gewesen,  Geld  zu  entleihen  und  es  nicht  anzurühren. ­
  'Wenn  man  Geld  entlehnt,  geschieht  es,  entweder  um
es  unproduktiv  auszugeben,  um  es  sozusagen  aufzuessen
wie  es  die  Söhne  reicher  Familien  tun,  oder  wie  es  in  einem  !
viel  größeren  Maßstabe  der  Staat  besorgt  —  oder  um  es  auf
produktive  Weise  auszugeben,  indem  man  einige  gewinnbringende ­
  Unternehmungen  gründet.  Aber  im  einen  wie  im  j
anderen  Falle  wird  das  geliehene  Geld  immer  ausgegeben!
sein.  Wenn  daher  der  Verfallstag  kommt,  wird  kein  einziges  j
von  den  geliehenen  Geldstücken  noch  in  den  Händen  des  Ent-  ;
leihers  sein.  Also  wird  er  nur  in  dem  Falle  wieder  zurückzahlen ­
  können,  wenn  er  eine  der  empfangenen  gleiche  Summe
neu  geschaffen  hat.  Nun  ist  das  aber  nicht  immer  leicht  und
tvird  nicht  immer  verwirklicht.  Und  wenn  es  dem  Entleiher
nicht  gelungen  ist,  den  empfangenen  Wert  wieder  zum  Leben  zu  !
erwecken,  was  geschieht?  Er  wird,  was  man  einen  zahlungsunfähigen ­
  Schuldner  nennt;  wenn  er  Kaufmann  ist,  macht  er
bankrott.  Er  ist  als  Kaufmann  entehrt,  oder  wenigstens  er!
verliert  jede  Art  Kredit  und  seine  Stellung.  Und  das  ist  noch
wenig  verglichen  mit  dem  Schicksal  des  zahlungsunfähigen
Schuldners  in  alter  Zeit!  Es  ist  ein  entsetzliches  Drama,  das
Drama  der  Schuldner^  die  am  Fälligkeitstag  nicht  haben  j
zahlen  können.  Die  Geschichte  aller  Völker  ist  erfüllt  von  j
diesem  Schauspiel.
Shakespeare  hat  es  dargestellt  in  der  Shylock-Tragödie,
„Der  Kaufmann  von  Venedig",  der  bei  Fälligkeit  aus  l
Mangel  an  Geld  mit  einem  Pfund  seines  Fleisches  zahlen!
sollte.  Diese  gräßliche  Zahlungsweise  ist  nicht  einzig  und
allein  ein  Phantasiegebilde  des  Dichters.  Wir  finden  in  einem  >
Gesetzestext,  dem  berühmtesten  aller  menschlichen  Gesetze  nach  !
dem  Zehngebot  des  Moses,  im  Zwölftafelgesetz,  einen  Artikel,  !
der  bestimmt,  daß  der  Schuldner,  der  bei  Fälligkeit  nicht  zahlen
kann,  in  gleiche  Stücke  nach  der  Anzahl  der  Gläubiger  zerteilt  ;
werden  soll.  Viele  Rechtsgclehrte  glauben,  daß  diese  Drohung  j
nicht  verwirklicht  worden  ist.  Aber  es  steht  fest,  daß  der
Schuldner  in  die  Sklaverei  verkauft  wurde,  wenn  er  nicht  in  z
Stücke  gehauen  wurde.  Das  war  ein  allgemein  gültiges  Gesetz.
In  allen  Ländern  des  Altertums  wurde  der  Schuldner  in  die
Sklaverei  verkauft  und  mußte  für  den  Gläubiger  bis  zum
Erlöschen  der  Schuld  frohnen.  Die  Untergeschosse  der  Patrizierhäuser ­
  in  Rom,  die  man  sr^ustula,  Arbeitsräume,
            
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