Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

62  Anfangsgründe  der  Volkswirtschaftslehre.
Stellt  man  sich  nicht  auf  den  Standpunkt  der  Nützlichkeit,
sondern  auf  den  der  Gerechtigkeit,  so  ist  das  Ausleihen  auf
Zinsen  ganz  und  gar  vernünftig,  und  das  unentgeltliche  Ausleihen ­
  erscheint  als  eine  widersinnige  Idee,  wenn  man  es  nicht
zu  einem  Wohltätigkeitsakt  machen  will  wie  bei  gewissen  Hilsswerken.
  Es  erscheint  sogar  so  gesetzmäßig  und  gerecht,  daß
man  sich  zunächst  fragt,  wie  man  das  hat  bestreiten  können.  .  .
Und  doch  ist  es  unaufhörlich  bestritten  worden  durch  die  Jahrhunderte ­
  hindurch.  Warum?  Weil  man  sagte,  es  ist  nicht
dasselbe,  Geld  zu  verleihen  oder  ein  Stück  Land  zu  verleihen.
Es  sind  da  drei  wesentliche  Unterschiede:
1.  Das  Land  bringt  Früchte  hervor;  es  ist  also  ziemlich
natürlich,  daß  derjenige,  der  es  pachtet  und  sich  an  diesen
Früchten  bereichern  wird,  einen  Teil  davon  dem  Eigentümer ­
  wiedererstattet,  und  zwar  in  natura  oder  in  Geldeswert. ­
  Zudem  ist  das  sichtbar,  während  man  bei  einem  Sack
Geld  oder  einem  Bündel  Banknoten  zunächst  nicht  sieht,  daß
dieser  Sack  Früchte  trägt.  Eine  Kuh  produziert  Milch  und
Kälber,  eine  Henne  legt  Eier,  ein  Stück  Land  trägt  Ernten;
aber  ein  Beutel  Geld  nichts.  Und  doch  besagt  das  griechische
Wort  für  „Zins"  (tolws)  Gebären.  Deshalb  erhob  der  große
griechische  Philosoph  Aristoteles  Einspruch:  „nein",  sagte  er,
„das  Geld  bringt  keine  Jungen  hervor!"
Er  hatte  recht,  wenn  der  Sack  Geld  in  einem  sichern  Koffer
aufbewahrt  werden  müßte;  es  ist  offenbar,  daß  man  nach
Verlauf  eines  Jahrs  in  dem  Geldsack  keinen  Pfennig  mehr
finden  würde.  Aber  dem  ist  nicht  mehr  so,  wenn  der  Sack  Geld
durch  den  Austausch  in  fruchtbringendes  Kapital  verwandelt
wird;  nun  hindert  aber  nichts,  mit  dem  Sack  Geld  eine  Kuh
zu  kaufen,  die  ihrerseits  jungen  wird.
2.  Das  Land  gibt  einen  sichtbaren  Ertrag,  den  man  der
Menge  nach  abschätzen  kann.  Wenn  ein  Eigentümer  sein  Land
auf  Pacht  hergibt,  "weiß  man  ungefähr,  was  es  bringen  wird
an  Hektolitern  Wein  oder  Getreide,  an  Säcken  Kartoffeln  oder
Körben  Obst.  Da  man  weiß,  was  das  Einkommen  aus  dem
Lande  ist,  kann  man  also  mehr  oder  weniger  genau  abschätzen,
ob  der  Anteil,  der  dem  Eigentümer  zukommen  wird,  gerecht
oder  übertrieben  sein  wird,  besonders  wenn  dieser  Anteil
ln  natura  geliefert  wird.
Wenn  aber  das  Ausleihen  in  Gestalt  von  Geld  stattfindet,
haben  wir  keine  Norm,  die  uns  gestatten  dürfte,  abzumessen,
welches  (wie  man  sagt)  „der  Zinsfuß  sein  muß",  das  bedeutet
das  Verhältnis  der  jährlich  zu  zahlenden  Summe  zum
            
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