Object : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  30.  Speicherbescheinigung.

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Da  in  diesem  Ostrakon  verschiedene  Zahler^  vorhanden
sind,  so  entsteht  jetzt  die  Frage,  ob  dasselbe  an  die  Zahler  als
Steuer-Giroquittung,  oder  an  den  Steuererheber  als  Steuer-Giromeldung
  ausgehändigt  worden  sei.  Es  spricht  vieles  dafür,
die  Frage  in  letzterem  Sinne  zu  beantworten  (vgl.  oben  S.  86).
Unmöglich  aber  ist  es  nicht,  daß  die  drei  Zahler  îiachbarsleute
sind,  welche  irgend  jemanden  beauftragt  haben,  für  sie  die  drei
kleinen  Getreidehaufen  zum  Staatsspeicher  zu  schaffen  und  darüber
eine  gemeinsame  Quittung  ausschreiben  zu  lassen;  einer  von
den  dreien  bewahrte  nachher  das  Ostrakon  bei  sich  auf.  Vielleicht
sparte  man  auf  diese  Weise  Schreibgebühren;  die  kleinen  Haufen
lassen  auf  kleine  Bauern  schließen.
B.  Privat-Girobescheinigung.
P.  Oxy.  in  614  (um  179  n.  Ohr.)  lautet:
AiecrTaX(ricrav)  (irupoO)  TeviÍM(aToç)  xoO  òi€X(0óvtoç)
10  (Itouç)  AòpriXíujv  ’Avxuuvívou  Kai  K[o]ppóòou  Kaitrápiuv
xújv  Kupimv  òi(à)  ai(xoXÓTUJv)  ’Avu>  xo7T(apxíaç)  Oibaßeuug
xÓ7t(ujv)  anò  0é)Li(axoç)  'HpaKXeíòou  ’laiòihpou  ’AítkXti-TTiáòr)
  xô»  Kai  Eúòaípovi  òi(à)  Oeoòiúpou  xoô  Kai’Appiuviou
0é)a(axoç)  (apxaßai)  X,  T(ívovxai)  dpxaß(ai)  xpiÓKOvxa.  ’Enípaxoç
  ßoTi(005)  creffri()aeíiu|Liai).  KoX(Xnpaxoç)  0.
Hier  bescheinigen  die  Speicherverwalter  des  Dorfes  Oibcrßeuug
XÓTTOI  in  der  oberen  Toparchie  an  einem  nicht  genannten  Tage
des  Jahres  20,  daß  sie  30  Artaben  Weizen  des  Jahrganges  19  von
dem  Giroguthaben  des  Herakleides,  Sohnes  des  Isidoros,  weggeschrieben ­
  und  an  Herakleides,  genannt  Eudaimon,  gutgeschrieben
haben.  Die  Zahlung  ist  keine  Steuerzahlung,  sondern  eine  private
Zahlung.  Das  zweimalige  Vorkommen  des  Wortes  0epa  läßt  darüber
keinen  Zweifel,  daß  Girozahlung  vorliegt,  und  zwar  bedeutet  ànò
0é()iaxoç)  die  Wegschrift  vom  Guthaben  des  Ausstellers,  während
das  zweite  0€p(axog)  die  Gutschrift  auf  das  Konto  des  Giroempfängers
andeutet;  daher  ist  keine  körperliche,  sondern  eine  buchmäßige
Auszahlung  anzunehmen.  Der  Hülfsbeamte  Epimachos  bescheinigt
die  Richtigkeit  der  Urkunde  namens  der  Speicherverwaltung  mit
dem  Zusatze  „Band  9“.  Im  Bande  9  der  Speicherakten  war  also
die  Giroumbuchung  vermerkt  worden.  Unsere  Urkunde  ist  eine

‘  Ähnliche  Beispiele  sind  Ostr.  II  778  ;  779.
            
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