Wir haben auf diese Möglichkeit schon in unsern‘ frühern
Eingaben hingewiesen und betont, dass nicht alle Aktiengesell-
schaften an den Platz Zürich gebunden seien, sondern ebensogut
ihr Domizil in Basel oder anderswo aufschlagen könnten. Man
hat uns nicht geglaubt. Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass
die grösste Aktiengesellschaft des Kantons Zürich, die Schweizerische
Kreditanstalt, die mit ihren accessorischen Instituten (Bank für
Orientalische Eisenbahnen und Bank für elektrische Unter-
nehmungen) nach dem Entwurf an Staats- und Gemeindesteuern
Fr. 951,000 bezahlen müsste, in vorbeugender Weise in Basel
Fuss gefasst und die dortige Filiale der Oberrheinischen
Bank in Mannheim in sich aufgenommen hat. Sie wird nun in
Zukunft einen beliebig grossen Teil ihres Kapitals auswärts ver-
Steuern. Ferner dürfte bekannt sein, dass andere Aktiengesell-
schaften, die nur aus wenigen meistens der gleichen Familie an-
gehörigen Teilhabern bestehen, beabsichtigen, bei Annahme des
Gesetzentwurfs sich in Kollektivgesellschaften zu verwandeln.
Auf diese Weise würden dann die Teilhaber Kapital und Ertrag
bloss einmal versteuern und der gehoffte Mehrertrag für Staat
und. Gemeinden sich in einen Minderertrag verwandeln.
Als weitere Folge ist zu erwarten, dass im Kanton Zürich neue
Aktiengesellschaften kaum mehr gegründet, dass bei zürcherischen
Unternehmungen auswärtige Kapitalien sich nur ausnahmsweise noch
beteiligen und dass umgekehrt ’die zürcherischen Kapitalien in
vermehrtem Masse auswärtigen Unternehmungen sich zuwenden
würden. Wer hätte also die Folgen der scharfen Bestimmungen
Segen die Aktiengesellschaften zu tragen? Etwa das Grosskapital,
Segen das sie in blindem Eifer gerichtet werden? Nein, das
Grosskapital wüsste, sich schon zu helfen. Not leiden würden
Handel und Industrie und damit indirekt auch die zürcherische Ar-
beiterschaft, die keine lohnende Arbeitsgelegenheit mehr fände; Not
leiden würde das Gewerbe, dessen Gedeihen im engen Zusammen-
hang steht mit dem Blühen von Handel und Industrie; Not leiden
würde die Landwirtschaft, die ihre Produkte nur zu guten Preisen
Verwerten kann, wenn die Existenzbedingungen für sämtliche
übrige Bevölkerungsklassen günstig sind; Not leiden würden mit
einem Worte alle diejenigen, welche im Kanton Zürich mit ihrer
Hände Arbeit Verdienst suchen müssen.
Höchst bedenklich ist endlich auch die Vorschrift, dass die
Staatssteuer für die Dividende der zürcherischen Aktionäre zur