Full text: error

  
    
  
    
Wir haben auf diese Möglichkeit schon in unsern‘ frühern 
Eingaben hingewiesen und betont, dass nicht alle Aktiengesell- 
schaften an den Platz Zürich gebunden seien, sondern ebensogut 
ihr Domizil in Basel oder anderswo aufschlagen könnten. Man 
hat uns nicht geglaubt. Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass 
die grösste Aktiengesellschaft des Kantons Zürich, die Schweizerische 
Kreditanstalt, die mit ihren accessorischen Instituten (Bank für 
Orientalische Eisenbahnen und Bank für elektrische Unter- 
nehmungen) nach dem Entwurf an Staats- und Gemeindesteuern 
Fr. 951,000 bezahlen müsste, in vorbeugender Weise in Basel 
Fuss gefasst und die dortige Filiale der Oberrheinischen 
Bank in Mannheim in sich aufgenommen hat. Sie wird nun in 
Zukunft einen beliebig grossen Teil ihres Kapitals auswärts ver- 
Steuern. Ferner dürfte bekannt sein, dass andere Aktiengesell- 
schaften, die nur aus wenigen meistens der gleichen Familie an- 
gehörigen Teilhabern bestehen, beabsichtigen, bei Annahme des 
Gesetzentwurfs sich in Kollektivgesellschaften zu verwandeln. 
Auf diese Weise würden dann die Teilhaber Kapital und Ertrag 
bloss einmal versteuern und der gehoffte Mehrertrag für Staat 
und. Gemeinden sich in einen Minderertrag verwandeln. 
Als weitere Folge ist zu erwarten, dass im Kanton Zürich neue 
Aktiengesellschaften kaum mehr gegründet, dass bei zürcherischen 
Unternehmungen auswärtige Kapitalien sich nur ausnahmsweise noch 
beteiligen und dass umgekehrt ’die zürcherischen Kapitalien in 
vermehrtem Masse auswärtigen Unternehmungen sich zuwenden 
würden. Wer hätte also die Folgen der scharfen Bestimmungen 
Segen die Aktiengesellschaften zu tragen? Etwa das Grosskapital, 
Segen das sie in blindem Eifer gerichtet werden? Nein, das 
Grosskapital wüsste, sich schon zu helfen. Not leiden würden 
Handel und Industrie und damit indirekt auch die zürcherische Ar- 
beiterschaft, die keine lohnende Arbeitsgelegenheit mehr fände; Not 
leiden würde das Gewerbe, dessen Gedeihen im engen Zusammen- 
hang steht mit dem Blühen von Handel und Industrie; Not leiden 
würde die Landwirtschaft, die ihre Produkte nur zu guten Preisen 
Verwerten kann, wenn die Existenzbedingungen für sämtliche 
übrige Bevölkerungsklassen günstig sind; Not leiden würden mit 
einem Worte alle diejenigen, welche im Kanton Zürich mit ihrer 
Hände Arbeit Verdienst suchen müssen. 
Höchst bedenklich ist endlich auch die Vorschrift, dass die 
Staatssteuer für die Dividende der zürcherischen Aktionäre zur
	        
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