Full text : Steuerreform im Kanton Zürich

   
   
  
  
   
    
    
     
     
    
  
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
  
    

Einkommen Steuer Einkommen Steuer Einkommen Steuer
Fr. Fr, Fr. Fr. Fr. Fr
31600 1512 32800 1596 34000 1680
31700 1519 32900 1603 34100 1687
31800 1526 33000 1610 34200 1694
31900 1533 33100 1617 34300 1701
32000 1540 33200 1624 34400 1708
32100 1547 33300 1631 34500 1715
32200 1554 33400 1638 34600 1722
32300 1561 33500 1645 34700 1729
32400 1568 33600 1652 34800 1736
32500 1575 33700 1659 34900 1743
32600 1582 33800 1666 35000 1750
32700 1589 33900 1673

_ 2. Für Einkommen über Fr. 35,000 beträgt die Steuer
Je Fr. 5 vom Hundert Franken.

3. Von den Steuerbetreffnissen werden abgerechnet: für
Haushaltungsvorstände Fr. 2, für jedes zur Familie des Haushaltungsvorstandes
 gehörige Kind unter 14 Jahren Fr. 1'/2, für jede
arbeitsunfähige Person (Eltern, Geschwister etc.), deren Unterhalt
einem Steuerpflichtigen obliegt Fr. 1'/2.

8 9.
Für die im Kanton Zürich domizilierten wirtschaftlichen Ge-Nossenschaften,
 die unter Ausschluss von Gewinn für ihre Mitglieder
 Geschäfte besorgen, gelten die nachfolgenden besondern
Bestimmungen.
- 1. Genossenschaften für den Absatz der Berufserzeugnisse
der Mitglieder, für die Anschaffung der zu ihrem Gewerbebetrieb
erforderlichen Hilismittel und für Gegenstände des täglichen Verbrauchs,
 ferner Genossenschaften, die auf Grundlage der Gegen-Seitigkeit
 Versicherungen abschliessen, entrichten — vorausgesetzt,
dass sie jederzeit neue Mitglieder ohne erschwerende Bedingungen
aufnehmen — die Einkommenssteuer nach $ 8:
a. von vier vom Hundert des reinen. Vermögens der Genossenschaft
 mit Ausnahme der Reservefonds ;

b. vom Ertrage der Reservefonds ;
            
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