Lebende Tiere
Lebende Tiere werden teils nur in Verschlägen, teils in ge-
schlossenen Kisten mit Luftlöchern versendet. Hier spielen die
Dauer des Transportes, die Häufigkeit der Umladung, Tem-
peratur und Klima eine große Rolle. Selbstverständlich wird
man lebende Tiere nicht in besonders kalter Jahreszeit oder in
heißesten Sommermonaten ohne Notwendigkeit den Gefahren
des "Transportes aussetzen. Die Möglichkeit der Tränkung von
außen sollte gegeben werden. Die Post behält sich die Annahme
oder Ablehnung derartiger Sendungen vor. Man kann die
Schwierigkeiten der Futter- und Trankaufnahme während des
Transportes unter Umständen umgehen, z. B. werden junge
Kücken am besten in besonders hierzu hergestellten Kisten als
Eintagskücken versandt, also einen Tag nach dem Ausschlüpfen.
Die Tierchen pflegen in den ersten Tagen nicht zu fressen und
zu trinken und kommen so auch bei langem Transport gewöhn-
lich unversehrt ans Ziel. Wenn sie 8 Tage später versandt
würden, wären viel mehr Unfälle zu befürchten, weil hier die
Futteraufnahme stark gestört würde.
Für lebende Bienen besteht die Vorschrift (Postordnung
$ 9, V), daß sie in Kisten eingeschlossen werden müssen, die ein
Entweichen verhindern.
Feuchtigkeit
Beim Transport über See und auch bei Landtransport nach
gewissen Ländern ist der Schutz der Waren vor zudringender
Feuchtigkeit vielfach recht schwierig. Maschinenteile, die ein-
fach in Stroh eingehüllt und in Kisten verpackt sind, würden
vollständig verrosten. Man. ist hier genötigt, alle nicht ge-
strichenen Teile gut einzufetten. Am besten wird das Rost-
schutzfett mit etwas Farbe versetzt, so daß man deutlich sieht,
welche Teile eingefettet sind und welche nicht. Dem Fett wird
weiterhin zuweilen noch etwas Lack zugesetzt, damit sich ein
etwas härterer Überzug bildet. Bei Versand nach mohammedani-
schen Ländern muß man darauf achten, daß man kein tierisches
Fett zum Einfetten benutzt, was ja auch sonst meist nicht-ge-
schieht, weil man hier das Gefühl der Bevölkerung verletzen
würde. Die Eisenbahn und die Post übernehmen keine Haftung
für Verrosten von Gegenständen, die ihnen zum Transport an-
vertraut sind. Ausnahmen hiervon könnten nur eintreten, wenn
schuldhaftes Versehen des betr. Unternehmens vorliegt,
Die Polster der Automobile, die nach den Tropen verschickt
werden, ebenso Polstermöbel mit Matratzen und dergl., werden
Sachsenberg 9
192%