Object: Wirtschaftliches Verpacken

Lebende Tiere 
Lebende Tiere werden teils nur in Verschlägen, teils in ge- 
schlossenen Kisten mit Luftlöchern versendet. Hier spielen die 
Dauer des Transportes, die Häufigkeit der Umladung, Tem- 
peratur und Klima eine große Rolle. Selbstverständlich wird 
man lebende Tiere nicht in besonders kalter Jahreszeit oder in 
heißesten Sommermonaten ohne Notwendigkeit den Gefahren 
des "Transportes aussetzen. Die Möglichkeit der Tränkung von 
außen sollte gegeben werden. Die Post behält sich die Annahme 
oder Ablehnung derartiger Sendungen vor. Man kann die 
Schwierigkeiten der Futter- und Trankaufnahme während des 
Transportes unter Umständen umgehen, z. B. werden junge 
Kücken am besten in besonders hierzu hergestellten Kisten als 
Eintagskücken versandt, also einen Tag nach dem Ausschlüpfen. 
Die Tierchen pflegen in den ersten Tagen nicht zu fressen und 
zu trinken und kommen so auch bei langem Transport gewöhn- 
lich unversehrt ans Ziel. Wenn sie 8 Tage später versandt 
würden, wären viel mehr Unfälle zu befürchten, weil hier die 
Futteraufnahme stark gestört würde. 
Für lebende Bienen besteht die Vorschrift (Postordnung 
$ 9, V), daß sie in Kisten eingeschlossen werden müssen, die ein 
Entweichen verhindern. 
Feuchtigkeit 
Beim Transport über See und auch bei Landtransport nach 
gewissen Ländern ist der Schutz der Waren vor zudringender 
Feuchtigkeit vielfach recht schwierig. Maschinenteile, die ein- 
fach in Stroh eingehüllt und in Kisten verpackt sind, würden 
vollständig verrosten. Man. ist hier genötigt, alle nicht ge- 
strichenen Teile gut einzufetten. Am besten wird das Rost- 
schutzfett mit etwas Farbe versetzt, so daß man deutlich sieht, 
welche Teile eingefettet sind und welche nicht. Dem Fett wird 
weiterhin zuweilen noch etwas Lack zugesetzt, damit sich ein 
etwas härterer Überzug bildet. Bei Versand nach mohammedani- 
schen Ländern muß man darauf achten, daß man kein tierisches 
Fett zum Einfetten benutzt, was ja auch sonst meist nicht-ge- 
schieht, weil man hier das Gefühl der Bevölkerung verletzen 
würde. Die Eisenbahn und die Post übernehmen keine Haftung 
für Verrosten von Gegenständen, die ihnen zum Transport an- 
vertraut sind. Ausnahmen hiervon könnten nur eintreten, wenn 
schuldhaftes Versehen des betr. Unternehmens vorliegt, 
Die Polster der Automobile, die nach den Tropen verschickt 
werden, ebenso Polstermöbel mit Matratzen und dergl., werden 
Sachsenberg 9 
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