Es ist dies eine sehr rationelle Neuerung. Aus dem Berichte
der Fabrikinspektoren geht hervor, dass sie nicht nur Notfälle im
eigenen Betriebe, sondern auch solche in demjenigen des Bestel-
lers berücksichtigt wissen möchten *), was durchaus am Platze ist,
aber im Gesetze auch ausdrücklich gesagt werden muss. Unser
Vorschlag lautet:
Veranlasst. ein: zwingender. Nottall. im Art. 14,
eigenen Betriebe oder in demjenigen des Be-
Stellers dieAbweichung von der gesetzlichen
Arbeitszeit, ohne dass die techtzeitige Ein.
holung einer Bewilligung möglich ist, so hat
der Fabrikinhaber am nächstfolgenden Tage
Hnfier Angabe der Gründe um die nachträg-
liche Genehmigung einzukommen.
Rs
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Bericht an das Industriedepartement, Seite 38,