Full text : Zur Revision des Fabrikgesetzes

  

denen Durchschnittszahlen bewegen sich zwischen 15 Rappen und
2 Franken auf 1000 Franken Lohn. Dies sind gewiss keine hohen
Beträge. Können wir uns nun nicht mit dem Antrage auf vollständige
 Abschaffung der Bussen befreunden, so erklären wir uns
dagegen mit der Anregung einverstanden, das Maximum auf ein
Viertel des Tagesverdienstes zu reduzieren. Ueber die ausgefällten
Bussen sollen nach einem vom Bundesrat festzustellenden Formular
besondere Verzeichnisse geführt werden (Artikel 30, Ziffer 1). Die
Bussen sind selbstredend auch weiterhin im Interesse der Arbeiter
Unser Antrag lautet :

 

Zu verwende

Die Verhängung von Bussen für Vergehen gegen
die Ordnung ist bis auf ein Viertel des Tagesverdienstes
 des Fehlbaren zulässig. Die Bussen sind
im Interesse der Arbeiter, namentlich für Unterstützungskassen,
 zu verwenden.
Zur Unterstützung unserer Anschauung wollen wir nicht

unterlassen, eine bemerkenswerte Stelle aus dem Amtsberichte der

Fabrikinsp für die Jahre 1890/91*) anzuführen. Sie ist ver- 



D

Schuler und lautet:

 

Abschaffung der Bussen wäre, soweit ich

  

kann, ein zweifelhaftes Geschenk für die Arbeiter,

 

überdrüssig würden. Kommen ja doch in allen
und Versammlungen der Arbeiter auch Busse:
ungebührliches Benehmen u. s. w. Warum
“abriken derselben so leicht entraten können?

der Arbeitgeber sei Richter in eigener

 

Man kann freilich

h einwenden,

 

  

 

    

Sache. Das trifft jedoch nur zu, wo die Busse vorher nicht fixiert
'Sl, wie so gewöhnlich die Verspätungsbussen. Die Tragweite des
Bussenr chts ist keine grosse mehr, seit Grund und Betrag der
Busse; ich rt wird. Und wo findet am häufigsten
das Büss statt? Vor allem aus, wo viele Kinder beschäftigt
Werde Verweise fruchten bei denselben selten, andere Strafen
Sınd unzulässig ; wird aber durch Busse der Lohn auch nur
A venig beeinträchtigt, helfen dann meist auch die Eltern zur
Allrechterhaltung der Disziplin mit. Sodann finden sich die
“Öchsten Bussen, wo viele junge Leute mit gutem Erwerb und

(0 T
Ne Familie besch iltıgt sınd und nur allzugern zu Nachlässig- 



 
  
  
   
 
 
      
   
   
           
      
    
     
  

 

 

 

 

 

 

    
   
      
    
 
     
       
      
   
      
            
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